Discussion:
Fielmann:Nach Dreimaliger Aufforderung zur Brillenabholung wird entsorgt.
(zu alt für eine Antwort)
Michael Mueller
2005-05-31 15:27:23 UTC
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Hi,

Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits werden
sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ? - Ist
dies rechtens ?
Es war eine Reparatur, an dem ein Glas augetauscht wurde. (Ansonsten war die
Brille ok).

Gruß
Michael
Markus Loeffler
2005-05-31 16:01:28 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Hi,
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits werden
sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ? - Ist
dies rechtens ?
Es war eine Reparatur, an dem ein Glas augetauscht wurde. (Ansonsten war die
Brille ok).
Gruß
Michael
Tja, warum holst du sie dann nicht ab?
Fielmann ist doch kein Lager! *tsts*
Matthias Kryn
2005-05-31 16:09:28 UTC
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Post by Michael Mueller
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten,
Ihr seid beide hartnäckig, gell?
Post by Michael Mueller
ich möge
meine fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder
anrufen, andererseits werden sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr
erhalten ? - Ist dies rechtens ?
Es war eine Reparatur, an dem ein Glas augetauscht wurde.
(Ansonsten war die Brille ok).
Vielleicht nehmen sie das Gas wieder raus und schicken Dir das
hohle Gestell per Post.

Dass Fielmann den Vertrag auflösen möchte, halte ich für sehr
kulant. §640 und 646 BGB.

Grüße
Matthias
Ulrich Gehauf
2005-05-31 16:12:15 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Hi,
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen,
andererseits werden sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr
erhalten ? - Ist dies rechtens ?
Sollen die das Ding bis zum St. Nimmerleinstag im Lager verschimmeln
lassen, bis sich der gnädige Herr mal aufrafft, seine Brille abzuholen?

IMHO ist die Sache so prinzipiell korrekt. Kommt halt auf die Fristen
an. Wenn sich das alles innerhalb von 2 Wochen abspielt, dann wohl eher
nicht, wenn sich das ganze über Monate hinzieht, schon.

Du hattest mehrere Aufforderungen, dein Eigentum abzuholen. Wenn du es
jetzt nicht abholst, dann ist das ein Aufgeben deines Eigentums und
zwar durch konkludentes Handeln...


Gruß
Uli
Lars Mueller
2005-05-31 16:30:11 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
IMHO ist die Sache so prinzipiell korrekt. Kommt halt auf die Fristen
an. Wenn sich das alles innerhalb von 2 Wochen abspielt, dann wohl eher
nicht, wenn sich das ganze über Monate hinzieht, schon.
Du hattest mehrere Aufforderungen, dein Eigentum abzuholen. Wenn du es
jetzt nicht abholst, dann ist das ein Aufgeben deines Eigentums und
zwar durch konkludentes Handeln...
Liegen die Fristen für die Aufbewahrung fremden Eigentums nicht eher im
Jahresbereich? Ich meine, hier gelegentlich ähnliches gelesen zu haben.

Lars
Ulrich Gehauf
2005-05-31 16:41:15 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
Liegen die Fristen für die Aufbewahrung fremden Eigentums nicht
eher im Jahresbereich? Ich meine, hier gelegentlich ähnliches
gelesen zu haben.
AFAIK sind diese Fristen relevant, wenn die "Drohbriefe" nicht
verschickt werden. Also nach X Jahren kann Fielmann das billige
Kassengestell einfach so wegwerfen.

Wenn Sie dir schreiben "Wenn Sie ihren Mist nicht endlich binnen 8
Wochen abholen, werfen wir ihn in den Müll" und du deine Brille nicht
in der Zeit abholst, dann hast du durch Nichtabholung den Vorschlag
angenommen und die Brille wandert in die Resteverwertung.

Gruß
Uli
David Klein
2005-05-31 16:48:04 UTC
Permalink
Moin,
Post by Ulrich Gehauf
AFAIK sind diese Fristen relevant, wenn die "Drohbriefe" nicht
verschickt werden. Also nach X Jahren kann Fielmann das billige
Kassengestell einfach so wegwerfen.
woraus leitst Du das ab?
Post by Ulrich Gehauf
Wenn Sie dir schreiben "Wenn Sie ihren Mist nicht endlich binnen 8
Wochen abholen, werfen wir ihn in den Müll" und du deine Brille nicht
in der Zeit abholst, dann hast du durch Nichtabholung den Vorschlag
angenommen und die Brille wandert in die Resteverwertung.
...und woraus das?

Gruß
David
Tobi Schlegel
2005-05-31 17:06:45 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Du hattest mehrere Aufforderungen, dein Eigentum abzuholen. Wenn du es
jetzt nicht abholst, dann ist das ein Aufgeben deines Eigentums und
zwar durch konkludentes Handeln...
Handeln durch nichtstun?
Auf eine Derelktion kann doch bestimmt nicht aufgrund von Schweigen
geschlossen werden?
Schweigen bedeutet nichts. Es denn es handelt sich um Vollkaufmänner/frauen.
Ulrich Gehauf
2005-05-31 17:29:53 UTC
Permalink
Post by Tobi Schlegel
Post by Ulrich Gehauf
Du hattest mehrere Aufforderungen, dein Eigentum abzuholen. Wenn
du es jetzt nicht abholst, dann ist das ein Aufgeben deines
Eigentums und zwar durch konkludentes Handeln...
Handeln durch nichtstun?
Auf eine Derelktion kann doch bestimmt nicht aufgrund von
Schweigen geschlossen werden?
Aktuell versucht's die Telekom grad wieder... Stichwort DSL-Flatrate
Vertragsänderung.

Anscheinend scheint das generell zu funktionieren, ansonsten würden
sich nicht so viele Leute über diese Methode beschweren.


Gruß
Uli
David Klein
2005-05-31 17:37:04 UTC
Permalink
Moin,
Post by Ulrich Gehauf
Post by Tobi Schlegel
Post by Ulrich Gehauf
Du hattest mehrere Aufforderungen, dein Eigentum abzuholen. Wenn
du es jetzt nicht abholst, dann ist das ein Aufgeben deines
Eigentums und zwar durch konkludentes Handeln...
Handeln durch nichtstun?
Auf eine Derelktion kann doch bestimmt nicht aufgrund von
Schweigen geschlossen werden?
Aktuell versucht's die Telekom grad wieder... Stichwort DSL-Flatrate
Vertragsänderung.
Schweigen kann als WE gedeutet werden, wenn z.B. eine parteivereinbarung
vorliegt. Wenn Du also mit der Telekom einen Vertrag schließt, in dem
steht, daß Du Änderungen binnen einer Frist widersprechen mußt, weil
Dein Schweigen sonst als Zustimmung gewertet wird, ist es halt möglich.
Allgemein aber nicht (und im Fall der Telekom funktioniert es ja auch
nicht so reibungslos).
Post by Ulrich Gehauf
Anscheinend scheint das generell zu funktionieren, ansonsten würden
sich nicht so viele Leute über diese Methode beschweren.
Generell funktioniert es nicht, nur durch Ausnahmen wie etwa
kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Handelsbrauch, Verkehrssitte oder
Vereinbarung.

Gruß
David
Jens Müller
2005-05-31 17:35:47 UTC
Permalink
Post by Ulrich Gehauf
Post by Tobi Schlegel
Handeln durch nichtstun?
Auf eine Derelktion kann doch bestimmt nicht aufgrund von
Schweigen geschlossen werden?
Aktuell versucht's die Telekom grad wieder... Stichwort DSL-Flatrate
Vertragsänderung.
Ja, und? Wird wohl in den AGB so vereinbart sein. Bei Fielmann stehen
aber jedenfalls auf dem Abholschein keine AGB. Wie die sonst
vereinbart worden sein sollen, wäre mir schleierhaft.
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
David Klein
2005-05-31 17:39:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Jens Müller
Ja, und? Wird wohl in den AGB so vereinbart sein. Bei Fielmann stehen
aber jedenfalls auf dem Abholschein keine AGB. Wie die sonst
^^^^^^^^^^^
Post by Jens Müller
vereinbart worden sein sollen, wäre mir schleierhaft.
da haben sie auch nichts zu suchen.

Gruß
David
Tobi Schlegel
2005-05-31 17:56:00 UTC
Permalink
Post by David Klein
Post by Jens Müller
vereinbart worden sein sollen, wäre mir schleierhaft.
da haben sie auch nichts zu suchen.
genau!
Aber zum Sachverhalt zurück. Filemann wäre doch blöd die Brille einfach so
zu zerstören.

Fielmann wird wohl folgendes machen: Abnahmebescheinigung/Fristsetzung zur
Leistung - Werklohn und wenn dann nichts fristgerechtes erfolgt wird
fielmann wohl von dem Unternehmerpfandrecht gebrauch machen, vorausgesetzt
du bist der Eigentümer der Brille (h.M.). Möglicherweise wurde jedoch das
Unternehmerpfandrecht per AGB bestellt, so dass Fielmann auch dann das
Pfanrecht erwirbt, selbst wenn die Brille nicht Dein Eigentum ist.

So, dann befriedriedigt sich Fielmann an dem Pfand ( Brille ). Und gut ist.
Wobei hier zu klären ist, ob eine Brille/Sehhilfe verpfändet werden kann.
Tobi Schlegel
2005-05-31 17:58:25 UTC
Permalink
Post by David Klein
Post by Jens Müller
vereinbart worden sein sollen, wäre mir schleierhaft.
da haben sie auch nichts zu suchen.
genau!
Aber zum Sachverhalt zurück. Filemann wäre doch blöd die Brille einfach so
zu zerstören.

Fielmann wird wohl folgendes machen: Abnahmebescheinigung/Fristsetzung zur
Leistung - Werklohn und wenn dann nichts fristgerechtes erfolgt wird
fielmann wohl von dem Unternehmerpfandrecht gebrauch machen, vorausgesetzt
du bist der Eigentümer der Brille (h.M.). Möglicherweise wurde jedoch das
Unternehmerpfandrecht per AGB bestellt, so dass Fielmann auch dann das
Pfanrecht erwirbt, selbst wenn die Brille nicht Dein Eigentum ist.

So, dann befriedriedigt sich Fielmann an dem Pfand ( Brille ). Und gut ist.
Wobei hier zu klären ist, ob eine Brille/Sehhilfe gepfändet werden kann.
Harald Hengel
2005-05-31 19:01:14 UTC
Permalink
Post by Tobi Schlegel
So, dann befriedriedigt sich Fielmann an dem Pfand ( Brille ).
Und gut ist. Wobei hier zu klären ist, ob eine Brille/Sehhilfe
gepfändet werden kann.
Selbst wenn, der Wert bei Verwertung einer gebrauchten Brille ist genau
Null.

Harald
Holger Pollmann
2005-05-31 18:17:02 UTC
Permalink
Bei Fielmann stehen aber jedenfalls auf dem Abholschein keine AGB.
Wie die sonst vereinbart worden sein sollen, waere mir
schleierhaft.
Erwaehnung erst auf dem Abholschein ist bereits zu spaet, um gegenueber
Verbrauchern einbezogen zu werden.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Fuehrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow
Scheibenwischer, 02.10.2003
Jens Müller
2005-05-31 19:24:42 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Bei Fielmann stehen aber jedenfalls auf dem Abholschein keine AGB.
Wie die sonst vereinbart worden sein sollen, waere mir
schleierhaft.
Erwaehnung erst auf dem Abholschein ist bereits zu spaet, um gegenueber
Verbrauchern einbezogen zu werden.
Naja, das ist ja gleichzeitig der Auftrag, den man unterschreiben muß ...

Wenn da was stünde, incl. Hinweis auf Geltung ...
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Harald Hengel
2005-05-31 18:58:48 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Ja, und? Wird wohl in den AGB so vereinbart sein. Bei Fielmann
stehen aber jedenfalls auf dem Abholschein keine AGB. Wie die
sonst vereinbart worden sein sollen, wäre mir schleierhaft.
Durch Aushang in den Geschäfträumen.

Harald
Tobi Schlegel
2005-06-01 17:30:38 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Durch Aushang in den Geschäfträumen.
das nutzt aber auch nichts wenn die nicht wirksam einbezogen werden.
UND btw. Aushang im Geschäft? Ich habe in einer großen Filiale noch nie
welche gesehen, die einem ins Auge sprangen.
Im übrigen muss sich Fielamann m.E. bei bloßem Aushang im Geschäft
entegegenhalten lassen müssen, dass ein großter Teil der Kunden schlecht
sehen kann.
Insofern ist den Sehhilfen-Kunden eine Kenntnissnahme der AGB durch Aushang
nicht zuzumuten und die AGB daher nichtig!
Christoph Neumann
2005-06-01 18:40:57 UTC
Permalink
Post by Tobi Schlegel
Im übrigen muss sich Fielamann m.E. bei bloßem Aushang im Geschäft
entegegenhalten lassen müssen, dass ein großter Teil der Kunden
schlecht sehen kann.
Gesiggt! :-)
--
Im übrigen muss sich Fielmann m.E. bei bloßem Aushang [der AGB] im
Geschäft entgegenhalten lassen müssen, dass ein großer Teil der Kunden
schlecht sehen kann. -- Tobi Schlegel in dsrm
Tobi Schlegel
2005-06-01 21:57:21 UTC
Permalink
Post by Christoph Neumann
Gesiggt! :-)
hehe :-))
Markus Gohl
2005-06-04 16:25:12 UTC
Permalink
Post by Tobi Schlegel
Im übrigen muss sich Fielamann m.E. bei bloßem Aushang im Geschäft
entegegenhalten lassen müssen, dass ein großter Teil der Kunden schlecht
sehen kann.
Man könnte sie als Sehtest tarnen.


Gute Nacht
Markus
--
emails bitte an 'nutznetz at temp200506.scumm-bar.de'
Friss Spammer: ***@gmx.de
Elmar Haneke
2005-05-31 16:16:24 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ? - Ist
dies rechtens ?
Warum holst Du die Brille nicht ab?

Warum rufst Du nicht an?

Wie lange ist die Brille denn schon bei denen?

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Wolfgang Gerber
2005-05-31 16:41:18 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits werden
sie "den Auftrag auflösen".
Und warum holst du dann deine Brille nicht endlich?
Post by Michael Mueller
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ? - Ist
dies rechtens ?
Irgend wann ja - wie lange hast du das Teil da schon am rumgammeln?
Post by Michael Mueller
Es war eine Reparatur, an dem ein Glas augetauscht wurde. (Ansonsten war die
Brille ok).
Spielt keine Rolle.

<kopfschüttel>

Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Tom Hawk
2005-05-31 18:36:54 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits werden
sie "den Auftrag auflösen".
Sehr kulant von denen!
Joe Saccone
2005-06-03 09:51:10 UTC
Permalink
Post by Michael Mueller
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits werden
sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ? - Ist
dies rechtens ?
Nein, ist nicht rechtens, da sie dich bisher nur mittels dreier Briefe
in Kenntnis gesetzt haben. Das genügt bei einem gewerblichem Händler
nicht. Er muss dem Endverbraucher (also dir) nach dem dritten Brief
noch mindestens 3 Telefon-Anrufe zukommen lassen, oder ersatzweise die
doppelte Anzahl auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Danach ist er
gesetzlich verpflichtet, mindestens drei Versuche dich mit einem Taxi
abholen zu lassen zu absolvieren. Hierbei kann sich der Händler auch
nicht dadurch herausreden, dass er die Adresse des Kunden nicht kennt.
Als Gewerbetreibender hat er dafür Sorge zu tragen, die Adressen
seiner Kunden zu kennen. Schlägt auch das fehl, ist der Händler dazu
verplichtet, einen öffentlichen Aufruf zu starten, um den Kunden in
Kenntnis zu setzen. Es ist hierbei allerdings noch strittig, ob eine
tägliche halbseitige Zeitungsannonce über 2 Wochen hierfür ausreichend
ist, oder eine Plakatierung in der Stadt plus 20 km Umkreis zwingend
erforderlich ist. Darüber muss noch der BGH entscheiden.

HTH
JoeS
--
Bitte eventuell vorkommende Ironie in diesem Beitrag entwerten.
Danke.
Hubert Huber
2005-06-03 10:08:30 UTC
Permalink
Post by Joe Saccone
Post by Michael Mueller
Habe nun den dritten Brief von Fielmann erhalten, ich möge meine
fertiggestellte Brille bis zum xx. abholen oder anrufen, andererseits
werden sie "den Auftrag auflösen".
Wenn dies bedeutet, ich kann meine Brille danach nicht mehr erhalten ?
- Ist dies rechtens ?
Nein, ist nicht rechtens, da sie dich bisher nur mittels dreier Briefe
in Kenntnis gesetzt haben. Das genügt bei einem gewerblichem Händler
nicht. Er muss dem Endverbraucher (also dir) nach dem dritten Brief
noch mindestens 3 Telefon-Anrufe zukommen lassen, oder ersatzweise die
doppelte Anzahl auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Danach ist er
gesetzlich verpflichtet, mindestens drei Versuche dich mit einem Taxi
abholen zu lassen zu absolvieren. Hierbei kann sich der Händler auch
nicht dadurch herausreden, dass er die Adresse des Kunden nicht kennt.
Als Gewerbetreibender hat er dafür Sorge zu tragen, die Adressen
seiner Kunden zu kennen. Schlägt auch das fehl, ist der Händler dazu
verplichtet, einen öffentlichen Aufruf zu starten, um den Kunden in
Kenntnis zu setzen. Es ist hierbei allerdings noch strittig, ob eine
tägliche halbseitige Zeitungsannonce über 2 Wochen hierfür ausreichend
ist, oder eine Plakatierung in der Stadt plus 20 km Umkreis zwingend
erforderlich ist. Darüber muss noch der BGH entscheiden.
Nunja, warum eigentlich nicht? Ich habe Fielmann auch 4x hintereinander
klarmachen müssen, daß es nicht gut ist, wenn alle 10 Meter ein
Brillenglas herausfällt. Da kann ich schon verstehen, daß da jemand
eine Phobie vor dem Brillenabholen bekommt.

mfg Hubert
Joe Saccone
2005-06-04 08:11:34 UTC
Permalink
Post by Hubert Huber
Ich habe Fielmann auch 4x hintereinander
klarmachen müssen, daß es nicht gut ist, wenn alle 10 Meter ein
Brillenglas herausfällt.
Erstens: haben sie deine 4 Anfragen komplett ignoriert? Zweitens: seit
wann kann man falsches Verhalten damit rechtfertigen, dass andere sich
auch daneben benehmen? Wenn andere Mist bauen, muss ich mich doch
nicht auch auf das gleiche Niveau herablassen und auch Mist bauen.
Post by Hubert Huber
Da kann ich schon verstehen, daß da jemand
eine Phobie vor dem Brillenabholen bekommt.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass man überhaupt nicht auf die
Briefe des anderen _reagiert_, so verstehe ich jedenfalls das Posting.

Grüssle
JoeS
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