Discussion:
Schuldhaftentlassung, halbe Wohnung kaufen
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Wilhelm
2009-12-24 17:02:18 UTC
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Hallo!
Frohes Fest euch allen.
Vielleicht hat jemand von euch Zeit für meine Frage. Danke schon jetzt.

Eine Eigentumswohnung wurde zusammen gekauft. Sie gehört beiden jeweils zur
Hälfte. Der Kredit bei der Bank wurde gemeinsam aufgenommen. Nun will A
("Verkäufer") aus dem Vertrag raus; B ("Käufer") ist damit einverstanden und
will die Schulden und das Eigentum überschreiben lassen.
Von der Bank liegt das Einverständnis vor, eine Schuldhaftentlassung liegt
ebenfalls vor. Allerdings mit dem Vermerk, daß sich die Bank eine erneute
Prüfung vorbehält.

Vom Notar liegt der Entwurf des Kaufvertrages vor. Bei einem Punkt bitte ich
euch um eine Erklärung:

"Der Käufer übernimmt mit befreiender Wirkung und zur alleinigen Tilgung das
vorgenannte Darlehen insgesamt.
Der Käufer verpflichtet sich insoweit Haftentlassungserklärungen
beizubringen
und/oder
Sollte ihm dies nicht gelingen so soll der Vertrag dennoch durchgeführt
werden und der Käufer verpflichtet sich dann lediglich zur Freistellung"

Bedeutet dies, daß der Verkäufer A u.U. die Hälfte der Wohnung an den Käufer
B überschrieben hat, trotzdem aber die Schulden behält?
Ich verstehe diese Sachen "befreiende Wirkung zur alleinigen Tilgung" nicht
so richtig.

Recht herzlichen Dank für eure Meinungen.
Gruß D. Wilhelm
Jan Schejbal
2009-12-25 00:15:48 UTC
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Hallo,
Post by Dieter Wilhelm
Vom Notar liegt der Entwurf des Kaufvertrages vor. Bei einem Punkt
korrigiert mich wenn ich mich irre, aber ist für genau solche Fragen
nicht der Notar zuständig, der das im Rahmen des Verkaufs ohne weitere
Kosten erklärt?

Gruß
Jan
--
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Dieter Wilhelm
2009-12-25 06:36:19 UTC
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korrigiert mich wenn ich mich irre, aber ist für genau solche Fragen nicht
der Notar zuständig, der das im Rahmen des Verkaufs ohne weitere Kosten
erklärt?
Gruß
Jan
Ja, Du hast Recht. Kontakt zum Notar gibbet erst Mitte Januar. Was spricht
dagegen, sich hier schon mal vorab Meinungen zu erfragen?

Gruß D. Wilhelm
Thomas Hochstein
2009-12-25 09:04:10 UTC
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Post by Dieter Wilhelm
"Der Käufer übernimmt mit befreiender Wirkung und zur alleinigen Tilgung das
vorgenannte Darlehen insgesamt.
Der Käufer übernimmt das Darlehen. Der Verkäufer wird von seiner Zins-
und Rückzahlungsverpflichtung befreit. Der Käufer tilgt das Darlehen
alleine.
Post by Dieter Wilhelm
Der Käufer verpflichtet sich insoweit Haftentlassungserklärungen
beizubringen
Der Käufer verpflichtet sich, vom Darlehensgeber einer
Haftungsentlassungserklärung zu besorgen, die den Verkäufer auch
tatsächlich aus der Haftung für das Darlehen entlässt.
Post by Dieter Wilhelm
und/oder
Sollte ihm dies nicht gelingen so soll der Vertrag dennoch durchgeführt
werden und der Käufer verpflichtet sich dann lediglich zur Freistellung"
Wenn das nicht klappt, soll der Vertrag trotzdem durchgeführt werden.
Der Käufer verpflichtet sich dann, den Verkäufer von allen Forderungen
des Darlehensgebers freizustellen, d.h. wenn der Darlehensgeber etwas
vom Verkäufer fordert, tritt der Käufer ein und zahlt.

(Das funktioniert nur dann und ist daher wirschaftlich nur so lange
sinnvoll, wie der Käufer zahlungsfähig ist. Für den Verkäufer ist das
also ein Risiko. Es kann ihm passieren, daß der dem Käufer die halbe
Wohnung gibt und wenn der Käufer später pleite ist dennoch das
Darlehen zurückzahlen muß. Ob der Verkäufer dieses Risiko eingehen
will, muß er selbst wissen.)
Post by Dieter Wilhelm
Bedeutet dies, daß der Verkäufer A u.U. die Hälfte der Wohnung an den Käufer
B überschrieben hat, trotzdem aber die Schulden behält?
Wenn die Bank sich weigert, ihn aus der Haftung zu entlassen: ja. Er
bekommt dann eine Verpflichtung des Käufers ihm gegenüber, der Bank
gegenüber allein alle Forderungen zu begleichen. Das ist genauso gut -
aber nur solange der Käufer zahlungsfähig bleibt.

-thh,
IANAL.
Dieter Wilhelm
2009-12-25 10:53:36 UTC
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Danke! Das war eine gut verständliche Erklärung.

Gruß D. Wilhelm

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