Dieter Wilhelm
2009-12-24 17:02:18 UTC
Hallo!
Frohes Fest euch allen.
Vielleicht hat jemand von euch Zeit für meine Frage. Danke schon jetzt.
Eine Eigentumswohnung wurde zusammen gekauft. Sie gehört beiden jeweils zur
Hälfte. Der Kredit bei der Bank wurde gemeinsam aufgenommen. Nun will A
("Verkäufer") aus dem Vertrag raus; B ("Käufer") ist damit einverstanden und
will die Schulden und das Eigentum überschreiben lassen.
Von der Bank liegt das Einverständnis vor, eine Schuldhaftentlassung liegt
ebenfalls vor. Allerdings mit dem Vermerk, daß sich die Bank eine erneute
Prüfung vorbehält.
Vom Notar liegt der Entwurf des Kaufvertrages vor. Bei einem Punkt bitte ich
euch um eine Erklärung:
"Der Käufer übernimmt mit befreiender Wirkung und zur alleinigen Tilgung das
vorgenannte Darlehen insgesamt.
Der Käufer verpflichtet sich insoweit Haftentlassungserklärungen
beizubringen
und/oder
Sollte ihm dies nicht gelingen so soll der Vertrag dennoch durchgeführt
werden und der Käufer verpflichtet sich dann lediglich zur Freistellung"
Bedeutet dies, daß der Verkäufer A u.U. die Hälfte der Wohnung an den Käufer
B überschrieben hat, trotzdem aber die Schulden behält?
Ich verstehe diese Sachen "befreiende Wirkung zur alleinigen Tilgung" nicht
so richtig.
Recht herzlichen Dank für eure Meinungen.
Gruß D. Wilhelm
Frohes Fest euch allen.
Vielleicht hat jemand von euch Zeit für meine Frage. Danke schon jetzt.
Eine Eigentumswohnung wurde zusammen gekauft. Sie gehört beiden jeweils zur
Hälfte. Der Kredit bei der Bank wurde gemeinsam aufgenommen. Nun will A
("Verkäufer") aus dem Vertrag raus; B ("Käufer") ist damit einverstanden und
will die Schulden und das Eigentum überschreiben lassen.
Von der Bank liegt das Einverständnis vor, eine Schuldhaftentlassung liegt
ebenfalls vor. Allerdings mit dem Vermerk, daß sich die Bank eine erneute
Prüfung vorbehält.
Vom Notar liegt der Entwurf des Kaufvertrages vor. Bei einem Punkt bitte ich
euch um eine Erklärung:
"Der Käufer übernimmt mit befreiender Wirkung und zur alleinigen Tilgung das
vorgenannte Darlehen insgesamt.
Der Käufer verpflichtet sich insoweit Haftentlassungserklärungen
beizubringen
und/oder
Sollte ihm dies nicht gelingen so soll der Vertrag dennoch durchgeführt
werden und der Käufer verpflichtet sich dann lediglich zur Freistellung"
Bedeutet dies, daß der Verkäufer A u.U. die Hälfte der Wohnung an den Käufer
B überschrieben hat, trotzdem aber die Schulden behält?
Ich verstehe diese Sachen "befreiende Wirkung zur alleinigen Tilgung" nicht
so richtig.
Recht herzlichen Dank für eure Meinungen.
Gruß D. Wilhelm