Post by F. W.Post by Detlef MeiÃnerPost by F. W.Post by Stefan SchmitzWieso meinen die Leute eigentlich immer, mit Urteilen
argumentieren zu müssen statt mit dem Gesetz?
Weil Urteile Gesetze durch Einzelfallregelungen konkretisieren.
Und du meinst, über Keller, die voll mit Schutt sind, gibt es
passende Urteile.
Das wäre ein Anfang. Kennst Du welche, wo ein alter Keller zum
Bodendenkmal erklärt wird, obwohl nur Schutt drin liegt und er verfüllt
werden soll. Worin liegt da irgendein Sinn?
Beispiele sind:
Loading Image...und den Sinn hat der Berliner Mieterverein mal erklärt:
"Was macht ein Gebäude zum Denkmal?
Nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz ist ein Baudenkmal eine bauliche
Anlage, „deren Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen,
wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der
Allgemeinheit liegt“. Der geschichtliche und wissenschaftliche Wert
liegt darin, dass das Gebäude etwas über seine Entstehungszeit aussagt.
So erzählt uns beispielsweise ein Wohnhaus mit Hintertreppe und
Mädchenkammer viel über die damaligen sozialen Verhältnisse, ein altes
Abwasserpumpwerk kann Auskunft über die früheren hygienischen Standards
geben und die Reste der Berliner Mauer halten die Erinnerung an die
Teilung der Stadt wach. Von künstlerischem Wert sind besonders schöne
oder originelle Bauwerke wie zum Beispiel die rundum verglaste Neue
Nationalgalerie oder ein besonders reich verziertes Stadthaus.
Städtebauliche Bedeutung hat ein Denkmal, wenn es für das Stadtbild
einen herausragenden Wert hat – bestes Beispiel: der von überall
sichtbare Fernsehturm. Ein Gebäude muss also nicht gleichzeitig sehr
alt, besonders selten, außergewöhnlich schön und weltberühmt sein, um
unter Denkmalschutz gestellt zu werden.
Alle Denkmale sind in der Denkmalliste verzeichnet. Darin wird
unterschieden in Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale und
Bodendenkmale. Baudenkmale sind einzelne schützenswerte Gebäude wie eine
Kirche oder eine Villa. Sie sind oftmals Bestandteil eines
Denkmalbereichs. Ein Denkmalbereich oder Ensemble ist meist eine größere
Anlage wie zum Beispiel eine Wohnsiedlung oder ein alter Dorfanger.
Nicht alle Gebäude in einem Ensemble sind einzeln als Baudenkmal
geschützt. Gartendenkmale sind historische Parkanlagen, Friedhöfe oder
auch Alleen. Bodendenkmale können alte Fundamente, Kellergewölbe oder
Ausgrabungen alter Siedlerstellen sein.
Die Berliner Denkmalliste umfasst rund 8000 Denkmalpositionen, von der
mittelalterlichen Nikolaikirche bis zur Eastside Gallery von 1990, vom
riesigen Tempelhofer Flughafengebäude bis zur Wasserpumpe am
Straßenrand. Weil Berlin erst durch die Industrialisierung groß geworden
ist und im Krieg viel zerstört wurde, ist die Stadt arm an alten
Baudenkmalen. Nur 14 Prozent der Denkmale stammen aus der Zeit vor 1871.
Dagegen ist Berlin berühmt für seine Denkmale der Moderne und für seine
Industrie- und Technikdenkmale."
Q:
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1014/wie-es-sich-im-denkmal-wohnt-tradition-mit-tuecken-und-tabus-101414.htm
Da sind auch Ruinen, verschüttete, weitgehend zerstörte Rest usw.
durchaus denkmalwürdig.
Wie das aussehen kann: Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH),
Beschluss vom 02.09.2021 (Az. 2 B 21.1414)