Discussion:
Unitymedia verlangt Hauszutritt
(zu alt für eine Antwort)
Heinz Schmitz
2010-07-30 11:45:26 UTC
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Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".

Zwar hat der Bekannte beim Bau seines Hauses vor Jahrzehnten
einen Gilb-Kabelanschluß aufgedrückt bekommen (die haben da
wohl mit der Gemeinde gemauschelt), den er aber schon bald
gekündigt hat, da die Preise im Verhältnis zur Leistung ziemlich
unangemessen waren.
Er hat dann eine Sat-Anlage installiert. Irgendwann kam noch einer
vom Gilb und hat den Anschluß verplombt. Danach hatte er mit der
Telekom kabelmäßig nix mehr zu tun, noch jemals mit Unitymedia.

Die sagen nun, sie hätten das Netz von der Telekom gekauft, seien
daher Eigentümer und hätten deshalb das Recht auf Zugang.

Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne. Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
Klingt lustig, haben die aber so gesagt. Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.

Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?

Grüße,
H.
Holger Lembke
2010-07-30 12:01:44 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Kaffee, Schokolade und ein Cognac.
--
mit freundlichen Grüßen! Password Must Be at Least 18770 Characters
Holgi, +49-531-3497854 ! Can't Repeat Any of Your Previous 30689 Passwords
Heinz Schmitz
2010-07-30 12:27:02 UTC
Permalink
Post by Holger Lembke
Post by Heinz Schmitz
Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Kaffee, Schokolade und ein Cognac.
Das kann ich ihm nur übermitteln, wenn ich eine
Abbuchungserlaubnis von Unitymedia beilege :-).

Grüße,
H.
Carsten Thumulla
2010-07-30 12:42:25 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Die sagen nun, sie hätten das Netz von der Telekom gekauft, seien
daher Eigentümer und hätten deshalb das Recht auf Zugang.
Ist das so? In der DDR behauptete man, da sei so. Der Staatsverein war
überhaupt eine Frechheit. Die Privatisierung war nötig.
Post by Heinz Schmitz
Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne. Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
Klingt lustig, haben die aber so gesagt. Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Wieso seine Kosten? Sie haben sein Grundstück von ihrem Eigentum zu
reinigen. Sie können auch ersatzweise ein Papierchen unterschreiben, daß
sie das Grundstück nicht mehr betreten und auf das Kabelstück
verzichten. Üblicherweise ist die Grundstücksgrenze die Übergabestelle.


Carsten
--
Angelköter
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Wolf Stringhammer
2010-07-30 13:13:58 UTC
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Post by Heinz Schmitz
Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Er möge erst einmal in seinem Vertrag nachsehen, wie das Zugangs-
recht geregelt ist. Unangekündigt kann jeder daherkommen und Zu-
gang verlangen!

Dann kann er sich noch belegen lassen, dass das Recht wirklich auf
U. übergangen ist.

Erst danach lohnt es sich, weiter über die Forderung nachzudenken.

W.
Heinz Schmitz
2010-07-30 14:30:36 UTC
Permalink
Post by Wolf Stringhammer
Er möge erst einmal in seinem Vertrag nachsehen, wie das Zugangs-
recht geregelt ist. Unangekündigt kann jeder daherkommen und Zu-
gang verlangen!
Ich erinnere mich an frühere Telefonverträge (Festnetz) mit der Post,
in denen tatsächlich solche Zugangsrechte gewährt werden "mußten".
Damals durfte ja auch (bei Todesstrafe :-)) niemand irgendwas an die
Post-Drähte anschließen, außer den Postlern selber.
Wie das bei dem Kabelanschluß war, ist nicht mehr nachzuvollziehen,
denn spätestens bei der Kündigung dieser Verträge oder der
Verplombung des Anschlusses dürfte alles weggeworfen worden sein.
(Gott-sei-Dank haben wir mit diesem Verein nix mehr zu tun :-)).
Post by Wolf Stringhammer
Dann kann er sich noch belegen lassen, dass das Recht wirklich auf
U. übergangen ist.
Es ist durchaus vorstellbar, daß Unitymedia dieser Meinung ist. Ich
hätte dafür auch ein gewisses Verständnis, denn ein solches Recht
wertet deren Netz natürlich auf.
Wobei man allerdings noch zwischen "Recht auf Zutritt" und Recht auf
"jederzeitigen" Zutritt differenzieren müßte?

Die Frage ist aber, ob ein solches Recht auch dann vom Rechteabgeber
(Telekom) auf Unitymedia übergehen kann, wenn garkeine Lieferbeziehung
des Rechteabgebers zum Hausbesitzer mehr bestand.
Und ob dann ein solches Recht auch gegenüber allen nächstfolgenden
Besitzern des Hauses weiterbestünde.

Das ist sicher auch für diejenigen interessant, die vorhaben, einen
Vertrag mit Unitymedia einzugehen, denn ein vollständiger Ausstieg
wäre, wenn die Auffassung von Unitymedia Bestand hätte, nie mehr
möglich. Ich halte sowas für "überraschend", wenn nicht vor Abschluß
der Verträge ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Ebenfalls fraglich ist, ob es sich sogar ein Nichtkunde anrechnen
lassen muß, daß ggf keine andere technische Möglichkeit zur Sicherung
der Rechte von Unitymedia besteht als durch dauerndes Zutrittsrecht
zu dem Haus des Kunden.
Post by Wolf Stringhammer
Erst danach lohnt es sich, weiter über die Forderung nachzudenken.
Erstmal werde ich wohl Kaffe, Schoko und Cognac empfehlen müssen :-).

Grüße,
H.
Wolf Stringhammer
2010-07-30 14:57:22 UTC
Permalink
Post by Wolf Stringhammer
Er möge erst einmal in seinem Vertrag nachsehen, wie das Zugangs-
recht geregelt ist. Unangekündigt kann jeder daherkommen und Zu-
gang verlangen!
Ich erinnere mich an frühere Telefonverträge (Festnetz) mit der Post...
Auf die kommt es hier nicht an :-(
Post by Wolf Stringhammer
Dann kann er sich noch belegen lassen, dass das Recht wirklich auf
U. übergangen ist.
Es ist durchaus vorstellbar, daß Unitymedia dieser Meinung ist.
Auch darauf kommt es nicht an :-(
Post by Wolf Stringhammer
Erst danach lohnt es sich, weiter über die Forderung nachzudenken.
Erstmal werde ich wohl Kaffe, Schoko und Cognac empfehlen müssen :-).
Nein. Er soll in die Unterlagen schauen.

W.
Marko Renner
2010-07-30 15:10:18 UTC
Permalink
Post by Wolf Stringhammer
Nein. Er soll in die Unterlagen schauen.
Unitymedia will doch etwas (Zutrittsrecht zum Haus),
müßten *die* dann nicht irgendwelche Unterlagen
beibringen, nach denen ihnen das zusteht?


hMmMutiGgH=heiserer Mann mit Mantel und tief ins Gesicht gezogenem Hut
hMmMutiGgH: Ich muß mal in ihren Keller, den Gnorp schnarpsen.
Wolf S.: Wieso sollte ich sie lassen?
hMmMutiGgH: Weil ich darf. Schauen sie doch mal in ihre Unterlagen.
Wolf S.: Ups, ich habe ja keine Unterlagen, in denen steht, dass
sie nicht dürfen. Na dann bitte, herein!

Marko
Martin Schoenbeck
2010-07-30 16:11:37 UTC
Permalink
Hallo Marko,
Post by Marko Renner
Post by Wolf Stringhammer
Nein. Er soll in die Unterlagen schauen.
Unitymedia will doch etwas (Zutrittsrecht zum Haus),
müßten *die* dann nicht irgendwelche Unterlagen
beibringen, nach denen ihnen das zusteht?
Das müssen sie im Zweifelsfall erst vor Gericht. Wenn sie dann
entsprechende Unterlagen vorweisen können, hat der Gegner die Kosten an der
Backe. Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Marko Renner
2010-07-30 17:35:16 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Marko Renner
Post by Wolf Stringhammer
Nein. Er soll in die Unterlagen schauen.
Unitymedia will doch etwas (Zutrittsrecht zum Haus),
müßten *die* dann nicht irgendwelche Unterlagen
beibringen, nach denen ihnen das zusteht?
Das müssen sie im Zweifelsfall erst vor Gericht. Wenn sie dann
entsprechende Unterlagen vorweisen können, hat der Gegner die Kosten an der
Backe. Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.
Schon klar. Bloß kommt da jemand zum mir (oder evt. sogar
dem Nachbesitzer des Hauses), der mit mir (oder nocht nicht
mal dem Vorbesitzer) einen Vertrag hat(te), und will ins Haus.

Mag er das Recht dazu haben, muß er es denn nicht wenigstens
nachweisen?
Und wenn er solche Nachweise hat, ist er nicht erstmal in der
Pflicht, sie mir zu zeigen, anstatt zu sagen "Ätsch, nö, glaub's
oder ich gehe vor Gericht!"
Was würde das Gericht zu den durchaus vermeidbaren Kosten sagen
(würde es überhaupt ein Verfahren geben?), wenn ich ihm als erstes
mitteile, daß ich lediglich irgendeinen Nachweis wollte, daß
der Wildfremde da was in meinem Keller hat und darauf zugreifen
darf, und er den strikt verweigerte?

Stelle ich mich ungefähr so vor:
* Wir sind XXX, Rechtsnachfolger von YYY, hier Wisch dazu
* sie hatten einen Vertrag mit YYY, hier Kundennnummer o.Ä.
* laut ihrem Vertrag haben sie die Pflicht, YYY Zugang zu
gewähren, solange $Dinge von ihm im Haus installiert sind,
evt. Originaltext

Dann kann ich mir den Schrieb ansehen und glauben oder auch
zum Schrank gehen und mit meinen Dokumenten vergleichen.

Wenn er das tut und ich ihn *nicht* reinlasse, dann hast
du recht mit Gericht(skosten).

Dazu hat man doch schriftl. Verträge, Unterschriften,
Einlaßstempel, Eintrittskarten, Quittungen, Ausweise etc.,
daß man sie vorzeigt um gewisse Rechte zu belegen.
Dies zu verweigern, nur um sie dann vor Gericht zu zücken,
wird dieses vermutlich nicht witzig finden.

Marko
Martin Schoenbeck
2010-07-30 18:28:47 UTC
Permalink
Hallo Marko,
Post by Marko Renner
Schon klar. Bloß kommt da jemand zum mir (oder evt. sogar
dem Nachbesitzer des Hauses), der mit mir (oder nocht nicht
mal dem Vorbesitzer) einen Vertrag hat(te), und will ins Haus.
Wenn er mit dem Vorbesitzer einen Vertrag hatte, den Du nicht explizit
übernommen hast und der auch nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann kann
Dir das komplett egal sein.
Post by Marko Renner
Mag er das Recht dazu haben, muß er es denn nicht wenigstens
nachweisen?
Warum sollte er? Es sei denn, in eurem Vertrag ist vorgesehen, daß er das
vor Betreten Deines Hauses nachweist.
Post by Marko Renner
Und wenn er solche Nachweise hat, ist er nicht erstmal in der
Pflicht, sie mir zu zeigen, anstatt zu sagen "Ätsch, nö, glaub's
oder ich gehe vor Gericht!"
Warum sollte er? Natürlich wäre es vernünftig, schließlich spart er sich ja
auch Aufwand, den er nicht erstattet bekommt, wenn er vor Gericht geht.
Post by Marko Renner
Was würde das Gericht zu den durchaus vermeidbaren Kosten sagen
(würde es überhaupt ein Verfahren geben?), wenn ich ihm als erstes
mitteile, daß ich lediglich irgendeinen Nachweis wollte, daß
der Wildfremde da was in meinem Keller hat und darauf zugreifen
darf, und er den strikt verweigerte?
Es würde Dich fragen, warum Du, wenn die Kosten doch vermeidbar waren, die
nicht vermieden hast, indem Du mal in Deinen Vertrag gesehen hast.
Post by Marko Renner
* Wir sind XXX, Rechtsnachfolger von YYY, hier Wisch dazu
* sie hatten einen Vertrag mit YYY, hier Kundennnummer o.Ä.
* laut ihrem Vertrag haben sie die Pflicht, YYY Zugang zu
gewähren, solange $Dinge von ihm im Haus installiert sind,
evt. Originaltext
Dann kann ich mir den Schrieb ansehen und glauben oder auch
zum Schrank gehen und mit meinen Dokumenten vergleichen.
Warum gehst Du nicht gleich zum Schrank. Wozu er sicherlich verpflichtet
ist, ist Dir einen Nachweis dafür zu erbringen, daß er tatsächlich der
Rechtsnachfolger von YYY ist und das er persönlich berechtigt ist, XXX zu
vertreten. Aber Deinen Vertrag muß er Dir nicht zeigen.
Post by Marko Renner
Wenn er das tut und ich ihn *nicht* reinlasse, dann hast
du recht mit Gericht(skosten).
Und sonst nicht?
Post by Marko Renner
Dazu hat man doch schriftl. Verträge, Unterschriften,
Einlaßstempel, Eintrittskarten, Quittungen, Ausweise etc.,
daß man sie vorzeigt um gewisse Rechte zu belegen.
Dies zu verweigern, nur um sie dann vor Gericht zu zücken,
wird dieses vermutlich nicht witzig finden.
Im Gegenteil. Die sind genau dazu da, um den Beweis vor Gericht zu
erleichtern. Ansonsten reicht es, daß es den Vertrag gibt. Es ist ja nicht
so, daß Du keine Kopie davon hast.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Andreas H. Zappel
2010-07-31 05:45:03 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.
Also eine ewige Aufbewahrung?
Denn das Kabel wird ja nicht mehr entfernt.
Ich kenne da ein Haus bei dem Kabel von Unitymedia und NetCologne drin
liegen ohne das jemals mit einem der beiden Anbieter ein Vertrag
gemacht wurde. Haben die da auch Zugnagsrechte?

Atschuess

Andreas
Martin Schoenbeck
2010-07-31 08:32:47 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas H. Zappel
Post by Martin Schoenbeck
Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.
Also eine ewige Aufbewahrung?
Kein Haus hält ewig. Aber wenn ich einen Vertrag mache, der anderen ein
Zutrittsrecht für mein Haus gibt, dann bewahre ich den in der Tat solange
auf, wie der Vertrag gilt. Mache ich eigentlich mit allen Verträgen so.
Post by Andreas H. Zappel
Denn das Kabel wird ja nicht mehr entfernt.
Da könnte man jetzt z.B. in den Vertrag sehen und prüfen, ob man ggf. die
Entfernung verlangen kann.
Post by Andreas H. Zappel
Ich kenne da ein Haus bei dem Kabel von Unitymedia und NetCologne drin
liegen ohne das jemals mit einem der beiden Anbieter ein Vertrag
gemacht wurde. Haben die da auch Zugnagsrechte?
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen. Allerdings
kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem Klammerbeutel
gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag in anderer Leute
Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel durchzustecken ist meines
Wissen illegal) da Kabel einziehen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Hans-Juergen Lukaschik
2010-07-31 09:05:55 UTC
Permalink
Hallo Martin,
Post by Martin Schoenbeck
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen. Allerdings
kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem Klammerbeutel
gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag in anderer Leute
Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel durchzustecken ist meines
Wissen illegal) da Kabel einziehen.
Auch beim Einbau waren Leute unterwegs, die den Hausbesitzern dummes
Zeug erzählt haben.
Hier in der Straße hat jedes Haus einen Anschluss im Keller, auch die,
deren Eigentümer nie einen Auftrag erteilt haben und den Anschluss zum
Teil auch noch nie genutzt haben.
Nur zwei Häuser gibt es, die von dieser "Norm" abweichen. Ich habe einen
Anschluss, für den ich 600,-DM Anschlussgebühr an die Post abgedrückt
habe, bei allen anderen wurde er kostenlos installiert. Und bei dem
Nachbarn gegenüber liegt das Ende des Kabels in einer Schleife vor der
Hauswand. Bei dem durften sie nicht bohren.

MfG Hans-Jürgen
--
http://www.kuerzer.de/fvr * http://kuerzer.de/brde
http://kuerzer.de/gullibrde * http://kuerzer.de/gade
http://kuerzer.de/cyber * http://kuerzer.de/nrde
Harald Hengel
2010-07-31 10:30:49 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen.
Allerdings kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem
Klammerbeutel gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag
in anderer Leute Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel
durchzustecken ist meines Wissen illegal) da Kabel einziehen.
Das ist hier defintiv geschehen, die Arbeiten wurden angekündigt und um
Zugang gebeten.
Ein Termin wurde nur in der Form eines längeren Zeitraums angegeben.
Dummerweise hat ein Mieter denen Zugang zum Vorkeller verschafft und der
Keller eines anderen Mieters wurde zum Verlegen der Kabel aufgebrochen.

Harald
Andreas H. Zappel
2010-08-01 05:51:24 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen. Allerdings
kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem Klammerbeutel
gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag in anderer Leute
Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel durchzustecken ist meines
Wissen illegal) da Kabel einziehen.
Nein, da gibt es einen Vertrag, der es denen erlaubt ein Kabel zu
legen. In dem Vertrag ist aber kein Betretungsrecht verankert.
Worin also liegt der Unterschied wenn die nur das Kabel ins Haus
gezogen haben (und einen Uebergabepunkt gesetzt haben welcher
verplombt wurde) oder wenn ein Nutzungsvertrag gekuendigt wurde und
der Uebergabepunkt verplompt wurde.

Atschuess

Andreas
Martin Schoenbeck
2010-08-01 07:45:46 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas H. Zappel
Post by Martin Schoenbeck
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen. Allerdings
kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem Klammerbeutel
gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag in anderer Leute
Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel durchzustecken ist meines
Wissen illegal) da Kabel einziehen.
Nein, da gibt es einen Vertrag, der es denen erlaubt ein Kabel zu
legen. In dem Vertrag ist aber kein Betretungsrecht verankert.
Nun dann gibt's aus dem Vertrag kein Betretungsrecht.
Post by Andreas H. Zappel
Worin also liegt der Unterschied wenn die nur das Kabel ins Haus
gezogen haben (und einen Uebergabepunkt gesetzt haben welcher
verplombt wurde) oder wenn ein Nutzungsvertrag gekuendigt wurde und
der Uebergabepunkt verplompt wurde.
Nachdem der Vertrag gekündigt wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist,
gibt's da keinen Unterschied. Woher auch. Niemand kann also kontrollieren,
ob die Verplombung noch da sitzt, wo sie hingehört. Erscheint mir aus
diesem Grund eine eher unwahrscheinliche Konstellation.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Harald Hengel
2010-08-01 09:51:45 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Nachdem der Vertrag gekündigt wurde und die Kündigungsfrist
abgelaufen ist, gibt's da keinen Unterschied. Woher auch. Niemand
kann also kontrollieren, ob die Verplombung noch da sitzt, wo sie
hingehört. Erscheint mir aus diesem Grund eine eher unwahrscheinliche
Konstellation.
Das sit Problem des Betreibers, wenn er die Plombe an eine Stelle setzt
zu der er mangels Vertragsverhältnisses keinen Zugang hat. ;-)

Harald
Andreas H. Zappel
2010-08-02 05:14:05 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Andreas H. Zappel
Nein, da gibt es einen Vertrag, der es denen erlaubt ein Kabel zu
legen. In dem Vertrag ist aber kein Betretungsrecht verankert.
Nun dann gibt's aus dem Vertrag kein Betretungsrecht.
Soweit stimmen wir ueberein.
Post by Martin Schoenbeck
Post by Andreas H. Zappel
Worin also liegt der Unterschied wenn die nur das Kabel ins Haus
gezogen haben (und einen Uebergabepunkt gesetzt haben welcher
verplombt wurde) oder wenn ein Nutzungsvertrag gekuendigt wurde und
der Uebergabepunkt verplompt wurde.
Nachdem der Vertrag gekündigt wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist,
gibt's da keinen Unterschied. Woher auch. Niemand kann also kontrollieren,
ob die Verplombung noch da sitzt, wo sie hingehört. Erscheint mir aus
diesem Grund eine eher unwahrscheinliche Konstellation.
Bei einem MFH wird die Erlaubniss das Kabel ins Haus zu legen vom
Vermieter/Hauseigentuemer gegeben. Ein Nutzungsvertrag aber mit einem
Mieter abgeschlossen. Nur bezweifel ich, dass ein Mieter berechtigt
ist eine grundsaetzliche Betretungserlaubnis zu erteilen.
Woher soll also das Betretungsrecht kommen.
Oder Du kaufst ein EFH mit so einem verplombten Kabelanschluss im
Keller. Du hast aber nie eine Betretungserlaubnis erteilt und im
Grundbuch steht auch keine entsprechende Last eingetragen.

Atschuess

Andreas
Martin Schoenbeck
2010-08-02 07:07:21 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas H. Zappel
Bei einem MFH wird die Erlaubniss das Kabel ins Haus zu legen vom
Vermieter/Hauseigentuemer gegeben. Ein Nutzungsvertrag aber mit einem
Mieter abgeschlossen. Nur bezweifel ich, dass ein Mieter berechtigt
ist eine grundsaetzliche Betretungserlaubnis zu erteilen.
Woher soll also das Betretungsrecht kommen.
Wenn, dann aus dem Vertrag, den man beim Legen des Kabels geschlossen hat.
Schließlich wird es da bereits verplombt. Später wäre vom Anbieter her
reichlich sinnfrei.
Post by Andreas H. Zappel
Oder Du kaufst ein EFH mit so einem verplombten Kabelanschluss im
Keller. Du hast aber nie eine Betretungserlaubnis erteilt und im
Grundbuch steht auch keine entsprechende Last eingetragen.
Für den Fall schrieb ich bereits in einem früheren Posting, daß es dann
auch kein Betretungsrecht gibt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Ludger Averborg
2010-08-02 07:18:49 UTC
Permalink
On Mon, 02 Aug 2010 07:14:05 +0200, Andreas H. Zappel
Post by Andreas H. Zappel
Bei einem MFH wird die Erlaubniss das Kabel ins Haus zu legen vom
Vermieter/Hauseigentuemer gegeben. Ein Nutzungsvertrag aber mit einem
Mieter abgeschlossen. Nur bezweifel ich, dass ein Mieter berechtigt
ist eine grundsaetzliche Betretungserlaubnis zu erteilen.
Woher soll also das Betretungsrecht kommen.
Du hast es doch schon sehr sauber auseinander gepusselt: natürlich aus
der Erlaubnis, das Kabel ins Haus zu legen.
Post by Andreas H. Zappel
Oder Du kaufst ein EFH mit so einem verplombten Kabelanschluss im
Keller. Du hast aber nie eine Betretungserlaubnis erteilt und im
Grundbuch steht auch keine entsprechende Last eingetragen.
Das gilt natürlich nicht nur für den Kabelanschluss, sondern auch für
Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Telefon.

Ich frag mich auch, wie das geregelt ist. Aber geregelt muss es ja
irgendwie sein, denn dass die Versorger nicht mehr an seine Anschlüsse
ran kann, wenn das Haus den Besitzer gewechselt hat, ist ja nicht
denkbar. Kann man Verträge auch so formulieren, dass sie auch die
Rechtsnachfolger binden? Doch, muss ja gehen, bei Mietverträgen ist
das doch generell so.

l.
Martin Schoenbeck
2010-08-02 07:31:25 UTC
Permalink
Hallo Ludger,
Post by Ludger Averborg
Ich frag mich auch, wie das geregelt ist. Aber geregelt muss es ja
irgendwie sein, denn dass die Versorger nicht mehr an seine Anschlüsse
ran kann, wenn das Haus den Besitzer gewechselt hat, ist ja nicht
denkbar.
Warum nicht. Er kann ja im Zweifelsfall von extern abklemmen. Bei Gas ohne
Aufwand, bei Strom wird sich in dem Fall der Neubesitzer typischerweise mit
einer Betretung einverstanden erklären.
Post by Ludger Averborg
Kann man Verträge auch so formulieren, dass sie auch die
Rechtsnachfolger binden?
Nein. Das muß dann schon im Gesetz stehen. Man kann allerdings den
Eigentümer verpflichten, beim Verkauf mit dem Käufer entsprechende
Regelungen zu vereinbaren. Tut der das nicht, hat man aber nur Ansprüche
gegen den Ex-Eigentümer.
Post by Ludger Averborg
Doch, muss ja gehen, bei Mietverträgen ist
das doch generell so.
Da, wo das dann tatsächlich der Fall ist, ist es aber durch Gesetz
geregelt.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Harald Hengel
2010-08-02 14:14:47 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Das gilt natürlich nicht nur für den Kabelanschluss, sondern auch für
Strom, Wasser, Gas, Fernwärme, Telefon.
Ich frag mich auch, wie das geregelt ist. Aber geregelt muss es ja
irgendwie sein, denn dass die Versorger nicht mehr an seine Anschlüsse
ran kann, wenn das Haus den Besitzer gewechselt hat, ist ja nicht
denkbar. Kann man Verträge auch so formulieren, dass sie auch die
Rechtsnachfolger binden? Doch, muss ja gehen, bei Mietverträgen ist
das doch generell so.
Bei Mietverträgen ist das gesetzlich geregelt.
Wasser ist in der Regel ausserhalb des Grundstücks absperrbar, bei
Fernwärme vermute ich ebenfalls, dass Sperren ausserhalb des Hauses
vorhanden sind, Gasschieber sind ebenfalls ausserhalb der Grundsücke,
Telefon wird ebenfalls ausserhalb geschaltet.

Harald
Wolfgang Jäth
2010-08-01 07:00:13 UTC
Permalink
Post by Andreas H. Zappel
Post by Martin Schoenbeck
Wenn's da keinen Vertrag gibt, woher sollten die Rechte kommen. Allerdings
kann ich mir das nicht vorstellen. Die müßten ja mit dem Klammerbeutel
gepudert sein, wenn sie illegal (und ohne einen Vertrag in anderer Leute
Häuser Löcher in die Wände zu bohren und Kabel durchzustecken ist meines
Wissen illegal) da Kabel einziehen.
Nein, da gibt es einen Vertrag, der es denen erlaubt ein Kabel zu
legen. In dem Vertrag ist aber kein Betretungsrecht verankert.
Worin also liegt der Unterschied wenn die nur das Kabel ins Haus
gezogen haben (und einen Uebergabepunkt gesetzt haben welcher
verplombt wurde) oder wenn ein Nutzungsvertrag gekuendigt wurde und
der Uebergabepunkt verplompt wurde.
Ganz so einfach ist es nicht; die dürfen auch nicht einfach von sich aus
'ein Kabel ins Haus ziehen und einen Uebergabepunkt setzen'. Das (bzw.
allgemein einen Eingriff in das Privateigentum vornehmen) dürfen sie nur
aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses (z. B. in Form eines
Auftrages durch einen Eigentümer, Mieter o. ä.); oder eines Gesetzes
oder akuten Notsituation (nur der Vollständigkeit halber zu erwähnen).

Wolfgang
--
Harald Hengel
2010-08-01 09:49:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Andreas H. Zappel
Nein, da gibt es einen Vertrag, der es denen erlaubt ein Kabel zu
legen.
Woher glaubst du zu wissen, dass es einen Vertrag gibt?
Post by Wolfgang Jäth
Ganz so einfach ist es nicht; die dürfen auch nicht einfach von sich
aus 'ein Kabel ins Haus ziehen und einen Uebergabepunkt setzen'.
Genau das wurde hier gemacht!
Post by Wolfgang Jäth
Das
(bzw. allgemein einen Eingriff in das Privateigentum vornehmen)
dürfen sie nur aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses (z.
B. in Form eines Auftrages durch einen Eigentümer, Mieter o. ä.);
Wie war die Rechtslage genau, als die Post, oder war es schon die
Telekom, seinerzeit komplette Strassenzüge ans Kabelnetz angeschlossen
hat?
Die Post hatte ja ohnehin Kabel fürs Telefon in jedes Haus, war es nur
eine Erweiterung der vorhandenen Kabel, für die sie evtl. keinen Vertrag
brauchten.

Bei der Verkabelung war es zumindest aus Kostensicht sinnvoll in einem
Zug alle Häuser anzuschliessen, unabhängig ob ein Mieter aktuell einen
Anschluss beantragt hat. Wenn ein Mieter einen Anschluss beantragt kann
der Vermieter ohnehin nichts einwenden.
Wie die Post damals mit Einfamilienhäusern umgegangen ist, kann ich
nicht sagen.
Ich vermute jedoch, dass es wie bei MFH lief, "Hallo, wir kommen und
wollen Kabel legen".
Damit liegen die Kabel ohne besondere Vereinbarung oder Vertrag.
Damals hatte die Post noch das Monopol.

Prinzipiell halte ich den Ausverkauf des Kablenetzes für einen
unhaltbaren Vorgang, insbesondere in einem Staat, der angeblich auf
soziale Marktwirtschaft setzt.
Denn mit Makrtwirtschaft hat die Schaffung von Monopolen nichts zu tun.
Monopole sollten in staatlicher Hand sein oder mindestens strengen
Regulierungen unterliegen.
Alles andere ist Verkauf des Volkes an die Macht des Geldes.

Harald
Heinz Schmitz
2010-08-02 09:37:54 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Prinzipiell halte ich den Ausverkauf des Kablenetzes für einen
unhaltbaren Vorgang, insbesondere in einem Staat, der angeblich auf
soziale Marktwirtschaft setzt.
Denn mit Makrtwirtschaft hat die Schaffung von Monopolen nichts zu tun.
Monopole sollten in staatlicher Hand sein oder mindestens strengen
Regulierungen unterliegen.
Alles andere ist Verkauf des Volkes an die Macht des Geldes.
Schon "das Monopol" des Gilb bezüglich des Kabels war ja nur ein
sehr begrenztes, da jeder sich auch seine eigene Antenne aufs Dach
setzen konnte.
Man hatte dann "nur" ein paar Sender weniger, von denen die meisten
sowieso ohne Verlust abgeschaltet werden könnten.

Mit dem Aufkommen von Sat-TV fiel auch der erhoffte Kabel-Profit
des Gilb in sich zusammen, besonders unter Berücksichtigung des
Problems, teuer Draht auch in ländlichen Gebieten legen zu müssen.

Es war also imho nicht dumm von der Post, den Not-Aus-Knopf zu
betätigen und den Kram an noch Dümmere zu verscherbeln.
DVB-T hat das Kabel ja *noch* unattraktiver gemacht. Die Idee, auch
andere Dienste über den Draht anzubieten, war anfangs plausibel.
Seit es Handies gibt, ist aber auch da der Mehrwert raus. Und für das
Internet braucht man das Hf-Kabel nicht, seit die Geschwindigkeiten
auch über das Festnetz zu erzielen sind.

Wie unergiebig das Geschäft ist, sieht man ja auch an Premiere. Obowhl
die gegenüber Unitymedia auch noch den Vorteil haben, jeden beliebigen
Mitbürger als Kunden gewinnen zu können - Unitymedia kann wohl aus
Kostengründen nur *die* werben, bei denen schon der Draht liegt.

Solche Unternehmen oder Geschäftsmodelle in Staatshand zu sehen
halte ich als Steuerzahler für überhaupt nicht wünschenswert.

Grüße,
H.
Harald Hengel
2010-08-02 13:28:35 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Alles andere ist Verkauf des Volkes an die Macht des Geldes.
Schon "das Monopol" des Gilb bezüglich des Kabels war ja nur ein
sehr begrenztes, da jeder sich auch seine eigene Antenne aufs Dach
setzen konnte.
Damit war nur eine sehr begrenzte Anzahl an Sendern zu empfangen.
Post by Heinz Schmitz
Man hatte dann "nur" ein paar Sender weniger, von denen die meisten
sowieso ohne Verlust abgeschaltet werden könnten.
Im Grunde hast du nicht ganz unrecht, aber das ist Ansichtssache.
Post by Heinz Schmitz
Mit dem Aufkommen von Sat-TV fiel auch der erhoffte Kabel-Profit
des Gilb in sich zusammen, besonders unter Berücksichtigung des
Problems, teuer Draht auch in ländlichen Gebieten legen zu müssen.
Musste man legen wo es nicht wirtschaftlich war?
Post by Heinz Schmitz
Es war also imho nicht dumm von der Post, den Not-Aus-Knopf zu
betätigen und den Kram an noch Dümmere zu verscherbeln.
Die noch dümmeren machen keinen Profit?
Post by Heinz Schmitz
DVB-T hat das Kabel ja *noch* unattraktiver gemacht.
Nicht unbedingt.
Zum einen hatten/haben viele keinen passenden Empfänger, die Bedienung
der Nachrüstungen ist unbequem und es muss pro Gerät ein eigener
Empfänger angeschafft werden.
Hinzu kommt, dass Kabel häufig pauschal in der Miete enthalten ist.
Post by Heinz Schmitz
Wie unergiebig das Geschäft ist, sieht man ja auch an Premiere.
Das ist eine völlig andere Baustelle.
Die Kosten für einen einzigen Sender sind für viele wohl mehr als viel
zu hoch.
Post by Heinz Schmitz
Obowhl
die gegenüber Unitymedia auch noch den Vorteil haben, jeden beliebigen
Mitbürger als Kunden gewinnen zu können - Unitymedia kann wohl aus
Kostengründen nur *die* werben, bei denen schon der Draht liegt.
Der Vergleich ist völlig unpassend.
Unitymedia hat keine echte Konkurrenz.
Wo das Kabel liegt, liegt kein anderes Kabel.
Die Ausweichmöglichkeiten sind sehr beschränkt.
Per DVB-T sind die Sender eingeschränkt, ja nach Geschmack kann das eine
Beeinträchtigung sein, SAT wird durch Hauseigentümer und vor allem
politisch stark eingeschränkt, eine Schüssel braucht eine
Sichtverbindung und sichtbar anbringen darfst du sie häufig nicht.
Post by Heinz Schmitz
Solche Unternehmen oder Geschäftsmodelle in Staatshand zu sehen
halte ich als Steuerzahler für überhaupt nicht wünschenswert.
Du meinst, Unternehmen wie Kabel Deutschland oder Unitymedia zahlen
drauf?

Technisch ist es nicht praktikabel, dass hier ein konkurrierender Markt
entsteht, also muss eine Reglementierung her.

Harald
Heinz Schmitz
2010-08-03 09:33:21 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Mit dem Aufkommen von Sat-TV fiel auch der erhoffte Kabel-Profit
des Gilb in sich zusammen, besonders unter Berücksichtigung des
Problems, teuer Draht auch in ländlichen Gebieten legen zu müssen.
Musste man legen wo es nicht wirtschaftlich war?
Ich denke schon, daß die Post gehalten war, eine gleichmäßige
Versorgung anzubieten, so wie die Bahn ja auch die Fläche
versorgen soll. Kann man von staatseigenen, steuergeholfenen
Läden doch auch erwarten?
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Es war also imho nicht dumm von der Post, den Not-Aus-Knopf zu
betätigen und den Kram an noch Dümmere zu verscherbeln.
Die noch dümmeren machen keinen Profit?
Ich sehe nicht, daß sie reich werden. Läden, welche Drücker in die
Lande schicken, scheinen im allgemeinen nicht unter Reichtum zu
leiden.
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
DVB-T hat das Kabel ja *noch* unattraktiver gemacht.
Nicht unbedingt.
Zum einen hatten/haben viele keinen passenden Empfänger, die Bedienung
der Nachrüstungen ist unbequem und es muss pro Gerät ein eigener
Empfänger angeschafft werden.
Wer einen PC hat, kann DVB-T in die USB-Buchse stecken und fertig.
Post by Harald Hengel
Hinzu kommt, dass Kabel häufig pauschal in der Miete enthalten ist.
Kann man sicher herausnehmen lassen. Man muß wohl nicht für etwas
zahlen, das man nicht nutzt. Sonst umziehen oder teuer bezahlen.
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Wie unergiebig das Geschäft ist, sieht man ja auch an Premiere.
Das ist eine völlig andere Baustelle.
Die Kosten für einen einzigen Sender sind für viele wohl mehr als viel
zu hoch.
Die Kosten für einen Uplink zum Satelliten? Ein anderer "Sender" wird
nicht gebraucht.
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Obowhl
die gegenüber Unitymedia auch noch den Vorteil haben, jeden beliebigen
Mitbürger als Kunden gewinnen zu können - Unitymedia kann wohl aus
Kostengründen nur *die* werben, bei denen schon der Draht liegt.
Der Vergleich ist völlig unpassend.
Unitymedia hat keine echte Konkurrenz.
Doch - jedes andere Verfahren ist billiger. Es ist nämlich genau
umgekehrt: Unitymedia kann niemandem Konkurrenz machen,
weil sie nur da sein können, wo ihr Draht schon ist.
Post by Harald Hengel
Wo das Kabel liegt, liegt kein anderes Kabel.
Das ist doch gerade der Punkt: Die Kabeltechnologie ist überholt.
Post by Harald Hengel
Die Ausweichmöglichkeiten sind sehr beschränkt.
Per DVB-T sind die Sender eingeschränkt, ja nach Geschmack kann das eine
Beeinträchtigung sein,
Wieviel Zeit hast Du, um 24 Sender zu gucken? Ich wüßte auch nicht,
daß Unitymedia türkische Programme über ihr Kabel schicken.
Post by Harald Hengel
SAT wird durch Hauseigentümer und vor allem
politisch stark eingeschränkt, eine Schüssel braucht eine
Sichtverbindung und sichtbar anbringen darfst du sie häufig nicht.
Ggf muß man auch die Sat-Technologie im Vergleich zu DVB-T schon als
überhotl ansehen.
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Solche Unternehmen oder Geschäftsmodelle in Staatshand zu sehen
halte ich als Steuerzahler für überhaupt nicht wünschenswert.
Du meinst, Unternehmen wie Kabel Deutschland oder Unitymedia zahlen
drauf?
Die Frage ist, ob sie das reingeschüttete Kapital wieder rauskriegen.
Und welches ihre mittel- und langfristige Perspektive ist. Ich hätte
jedenfalls meine Anteile schon vor langem verkauft.
Post by Harald Hengel
Technisch ist es nicht praktikabel, dass hier ein konkurrierender Markt
entsteht, also muss eine Reglementierung her.
Die konkurrierende Technik ist schon so lange da und so günstig,
daß da nix mehr zu tun bleibt :-).

Grüße,
H.
Harald Hengel
2010-08-03 11:39:26 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
DVB-T hat das Kabel ja *noch* unattraktiver gemacht.
Nicht unbedingt.
Zum einen hatten/haben viele keinen passenden Empfänger, die
Bedienung der Nachrüstungen ist unbequem und es muss pro Gerät ein
eigener Empfänger angeschafft werden.
Wer einen PC hat, kann DVB-T in die USB-Buchse stecken und fertig.
Der PC ist in der Familie sicher nicht der Ferseherersatz.
Die beiden inhouse Standorte die ich hier in der Großstadt kenne, bei
denen DVB-T versucht wurde sind nicht ohne Antennenaufwand
empfangsbereit.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Hinzu kommt, dass Kabel häufig pauschal in der Miete enthalten ist.
Kann man sicher herausnehmen lassen.
Darauf wird sich kein Vermieter einlassen.
"Alle oder keiner", sind die Üblichen Verträge mit Vermietern.
Warum sollte er einzelne Mieter ausnehmen, wenn er doch für alle zahlen
muss.
Post by Heinz Schmitz
Man muß wohl nicht für etwas
zahlen, das man nicht nutzt. Sonst umziehen oder teuer bezahlen.
Du musst für das zahlen was du gemietet hast, ob du es nutzt oder nicht
ist dein Problem.
Umziehen wäre zwar eine Möglichkeit, aber nicht unbedingt sinnvoll.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Wie unergiebig das Geschäft ist, sieht man ja auch an Premiere.
Das ist eine völlig andere Baustelle.
Die Kosten für einen einzigen Sender sind für viele wohl mehr als
viel zu hoch.
Die Kosten für einen Uplink zum Satelliten? Ein anderer "Sender" wird
nicht gebraucht.
Ich verstehe deine Argumentation nicht.
Die Kosten, die der Kunde an Premiere, bzw. Sky zahlen muss sind sehr
hoch, das schränkt die Zielgruppe ein.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Obowhl
die gegenüber Unitymedia auch noch den Vorteil haben, jeden
beliebigen Mitbürger als Kunden gewinnen zu können - Unitymedia
kann wohl aus Kostengründen nur *die* werben, bei denen schon der
Draht liegt.
Der Vergleich ist völlig unpassend.
Unitymedia hat keine echte Konkurrenz.
Doch - jedes andere Verfahren ist billiger. Es ist nämlich genau
umgekehrt: Unitymedia kann niemandem Konkurrenz machen,
weil sie nur da sein können, wo ihr Draht schon ist.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die alternative weniger Sender
per DVB-T ist und die überwiegend vorhandenen Empfangsgeräte
nachgerüstet werden müssen, hinzu kommt die etwas problematische
Bedienung. 2 VCR und einen Fernseher haben wohl viele. Das bedeutet 3
mal nachrüsten, das bedeutet bei den VCR jeweils doppelte Programmierung
und wohl Probleme, wenn in Abwesenheit von verschiedenen Sendern
aufgenommen werden soll.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Wo das Kabel liegt, liegt kein anderes Kabel.
Das ist doch gerade der Punkt: Die Kabeltechnologie ist überholt.
Nicht wirklich SAT ist vielfach verboten, das spielen die Behörden den
Kabelanbietern in die Hände, DVB-T noch zu jung, die Geräte können es in
der Regel nicht.
(Für mich ist es ein SAT Verbot, wenn die Vorraussetzungen eine
sinnvolle Aufstellung der Schüsseln unmöglich machen)
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Die Ausweichmöglichkeiten sind sehr beschränkt.
Per DVB-T sind die Sender eingeschränkt, ja nach Geschmack kann das
eine Beeinträchtigung sein,
Wieviel Zeit hast Du, um 24 Sender zu gucken? Ich wüßte auch nicht,
daß Unitymedia türkische Programme über ihr Kabel schicken.
Der 25. sendet gerade was ich sehen möchte. ;-)
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
SAT wird durch Hauseigentümer und vor allem
politisch stark eingeschränkt, eine Schüssel braucht eine
Sichtverbindung und sichtbar anbringen darfst du sie häufig nicht.
Ggf muß man auch die Sat-Technologie im Vergleich zu DVB-T schon als
überhotl ansehen.
Naja, DVB-T ist angesichts der Menge der Sender und der technischen
Reichweite doch kräftig eingeschränkt.
Hinzu kommt, dass DVB-T eben doch nicht überall empfangbar ist,
zumindest nicht ohne Aufwand. Für Mieter ist es ein Problem, wenn er
keine Antenne an geeigneter Stelle aufstellen kann.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Technisch ist es nicht praktikabel, dass hier ein konkurrierender
Markt entsteht, also muss eine Reglementierung her.
Die konkurrierende Technik ist schon so lange da und so günstig,
daß da nix mehr zu tun bleibt :-).
An welche Technik denkst du?

Harald
Heinz Schmitz
2010-08-04 09:44:16 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Wieviel Zeit hast Du, um 24 Sender zu gucken? Ich wüßte auch nicht,
daß Unitymedia türkische Programme über ihr Kabel schicken.
Der 25. sendet gerade was ich sehen möchte. ;-)
Erstens wird kaum jemand die Zeit haben, die Programmzeitschrift
wirklich bezüglich 25 Sendern intensiv zu durchforsten, zweitens ist
das Programm des 25sten Senders da gerade nicht angegeben,
und drittens ist es viel billiger, zu warten, bis die Sendung auf
einem empfangbaren Kanal wiederholt wird.

Imho lohnt sich bei der derzeitigen Programmqualität auch keine
Geldausgabe für hochqualitativen Empfang. Bei den meisten
Sendungen würde AM-Mittelwelle voll ausreichen :-).

Grüße,
H.

Rupert Haselbeck
2010-08-03 19:20:02 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Ich denke schon, daß die Post gehalten war, eine gleichmäßige
Versorgung anzubieten, so wie die Bahn ja auch die Fläche
versorgen soll. Kann man von staatseigenen, steuergeholfenen
Läden doch auch erwarten?
Die Post hat in den von ihr versorgten Gebieten zwar jedes Haus, jedes
Anwesen ans Breitbandkabel angeschlossen, doch vielfach verursachte das
lediglich Kosten aber keine Einnahmen, weil zuwenig Leute das Kabel nutzten
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Post by Heinz Schmitz
Es war also imho nicht dumm von der Post, den Not-Aus-Knopf zu
betätigen und den Kram an noch Dümmere zu verscherbeln.
Sollte dir entgangen sein, daß die Post die Kabelnetze keineswegs freiwillig
verkauft hat sondern nur deshalb, weil sie dazu gezwungen wurde?
Post by Heinz Schmitz
Ich sehe nicht, daß sie reich werden. Läden, welche Drücker in die
Lande schicken, scheinen im allgemeinen nicht unter Reichtum zu
leiden.
Wer sein Zeug am intensivsten bewirbt, der generiert im Zweifel auch höhere
Einnahmen. Die erfolgreichste Werbeform ist noch immer die individuelle
direkte Ansprache des potentiellen Kunden.
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Hinzu kommt, dass Kabel häufig pauschal in der Miete enthalten ist.
Das ist falsch. Derlei Kosten müssen stets explizit ausgewiesen sein
Post by Heinz Schmitz
Kann man sicher herausnehmen lassen. Man muß wohl nicht für etwas
zahlen, das man nicht nutzt. Sonst umziehen oder teuer bezahlen.
So ist es. Keine Wohnungsgesellschaft will ohne Not für Dritte kassieren
Post by Heinz Schmitz
Doch - jedes andere Verfahren ist billiger. Es ist nämlich genau
umgekehrt: Unitymedia kann niemandem Konkurrenz machen,
weil sie nur da sein können, wo ihr Draht schon ist.
Post by Harald Hengel
Wo das Kabel liegt, liegt kein anderes Kabel.
Das ist doch gerade der Punkt: Die Kabeltechnologie ist überholt.
Ach ja?
Was wäre denn derzeit in auch nur halbwegs vergleichbarer Qualität und zu
halbwegs vergleichbaren Kosten verfügbar?
Post by Heinz Schmitz
Ggf muß man auch die Sat-Technologie im Vergleich zu DVB-T schon als
überhotl ansehen.
Du wirst doch wohl nicht ernsthaft eine minderwertige Technik wie DVB-T mit
DVB-S vergleichen wollen? DVB-T ist ja noch nicht einmal in der Lage, ein
analog übertragenes Fernsehsignal qualitativ gleichwertig (z.B. ohne
ausgeprägte Kompressionsartefakte und dergl) zu ersetzen. Wieviele HD-
Sender kennst du, welche per DVD-T verfügbar sind? Da liegen Welten
dazwischen, sowohl in der Qualität als auch in den verfügbaren Frequenzen
und damit in der Zahl der möglichen Programme.
Post by Heinz Schmitz
Die Frage ist, ob sie das reingeschüttete Kapital wieder rauskriegen.
Das kannst du in den Geschäftsberichten und Bilanzen nachlesen.
Post by Heinz Schmitz
Und welches ihre mittel- und langfristige Perspektive ist.
Auch derlei Informationen bekommt der Aktionär in der Regel frei Haus
Post by Heinz Schmitz
Ich hätte
jedenfalls meine Anteile schon vor langem verkauft.
Das hat aber nichts mit den Zukunftsaussichten eines Unternehmens zu tun :->
Post by Heinz Schmitz
Die konkurrierende Technik ist schon so lange da und so günstig,
daß da nix mehr zu tun bleibt :-).
Welche Technik ist schon lange da und kann was ersetzen?

MfG
Rupert

Fup2p, da hier schwer offtopic. Wer eine passende Gruppe aufsuchen will, der
mag weiterfuppen...
Harald Hengel
2010-08-03 23:24:40 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Hinzu kommt, dass Kabel häufig pauschal in der Miete enthalten ist.
Das ist falsch. Derlei Kosten müssen stets explizit ausgewiesen sein
Rupert, du schreibst mal wieder Blödsinn.
Das nennt sich pauschal Nebenkosten, da wird nichts seperat ausgewiesen.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Heinz Schmitz
Kann man sicher herausnehmen lassen. Man muß wohl nicht für etwas
zahlen, das man nicht nutzt. Sonst umziehen oder teuer bezahlen.
So ist es. Keine Wohnungsgesellschaft will ohne Not für Dritte kassieren
Du hast mal wieder keine Ahnung.
Post by Rupert Haselbeck
Post by Heinz Schmitz
Post by Harald Hengel
Wo das Kabel liegt, liegt kein anderes Kabel.
Das ist doch gerade der Punkt: Die Kabeltechnologie ist überholt.
Ach ja?
Was wäre denn derzeit in auch nur halbwegs vergleichbarer Qualität
und zu halbwegs vergleichbaren Kosten verfügbar?
SAT!
Zu deutlich niedrigeren laufenden Kosten, lediglich die Anschaffung
kostet einmal.
Politisch ist SAT aber nicht gewollt, man will den Kabelgesellschaften
die Kunden zutreiben.
DVB-T ist nur ein bedingter Ersatz.

Harald
Heinz Schmitz
2010-07-31 07:41:36 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.
Also ewig :-).
Oder wie stellste Dir vor, daß irgendwer die Kabel wieder ausbuddelt,
damit endlich die Verträge geschreddert werden können?

Also nie irgendwelche nicht wieder einfach entfernbare Hardware
mieten.

Grüße,
H.
Martin Schoenbeck
2010-07-31 08:34:42 UTC
Permalink
Hallo Heinz,
Post by Heinz Schmitz
Post by Martin Schoenbeck
Wenn man also Verträge über irgendwelche Kabel im Haus schließt,
sollte man die wenigstens so lange aufbewahren, bis das Kabel wieder weg
ist.
Also ewig :-).
Nur solange, wie der Vertrag gilt. Eigentlich nicht unüblich.
Post by Heinz Schmitz
Oder wie stellste Dir vor, daß irgendwer die Kabel wieder ausbuddelt,
damit endlich die Verträge geschreddert werden können?
Das sollte derjenige wissen, der den Vertrag abgeschlossen hat.
Post by Heinz Schmitz
Also nie irgendwelche nicht wieder einfach entfernbare Hardware
mieten.
Nie wieder Verträge abschließen, aus denen man ohne Kosten nicht mehr
herauskommt. Wobei das hier ja gar nicht gesagt ist, das müßte man eben
einmal im Vertrag nachsehen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Hans Wein
2010-07-30 15:13:36 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Ich erinnere mich an frühere Telefonverträge (Festnetz) mit der Post,
in denen tatsächlich solche Zugangsrechte gewährt werden "mußten".
Meine Erinnerung geht eher dahin, dass die Grauen Postler sich zwar vom
Grundstückseigentümer eine ziemlich pauschale Erlaubnis zum Graben, Bohren
und Strippenziehen erteilen ließen. Dass darin auch eine Ermächtigung zum
unangemeldeten Betreten einer Wohnung enthalten war, kann ich mir nur schwer
vorstellen, zumal es dafür auch keinen zwingenden technischen Grund gab bzw.
gibt.
Post by Heinz Schmitz
Damals durfte ja auch (bei Todesstrafe :-)) niemand irgendwas an die
Post-Drähte anschließen, außer den Postlern selber.
In der Praxis haben die Postler aber nur dann etwas gemerkt, wenn der
Bastler etwas zerschoss und Hilfe holen musste :-)
Post by Heinz Schmitz
Ebenfalls fraglich ist, ob es sich sogar ein Nichtkunde anrechnen
lassen muß, daß ggf keine andere technische Möglichkeit zur Sicherung
der Rechte von Unitymedia besteht als durch dauerndes Zutrittsrecht
zu dem Haus des Kunden.
Selbst wenn es keine andere Möglichkeit als die visuelle Kontrolle einer
Plombe gibt, so ist das IMHO kein Grund für ein unangemeldetes Betreten
einer Wohnung.

Hans
Ludger Averborg
2010-07-30 17:13:12 UTC
Permalink
On Fri, 30 Jul 2010 16:30:36 +0200, Heinz Schmitz
Post by Heinz Schmitz
Wie das bei dem Kabelanschluß war, ist nicht mehr nachzuvollziehen,
denn spätestens bei der Kündigung dieser Verträge oder der
Verplombung des Anschlusses dürfte alles weggeworfen worden sein.
(Gott-sei-Dank haben wir mit diesem Verein nix mehr zu tun :-)).
Ich habe nur einen "Kabelanschluss", nämlich den an die
Stromversorgung. Und da habe ich zwei Verträge: den über den Anschluss
meines Hauses an die Stromversorgung (da stehen auch so sachen drin
wie das Betretungsrecht) und einen davon völlig getrennten über die
Stromlieferung.

Hier war das beim Breitbandkabel offensichtlich ähnlich geregelt: eine
ganze Anzahl von Nachbarn hat das Kabel gleich mit in den Keller legen
lassen, hat aber nicht sofort (oder nie) einen Vertrag über die
Rundfunkversorgung abgeschlossen.

Ich vermute, auch in dem geschilderten Falle wird es wohl zwei
Verträge gegeben haben.

l.
Harald Hengel
2010-07-30 16:46:29 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Die Frage ist aber, ob ein solches Recht auch dann vom Rechteabgeber
(Telekom) auf Unitymedia übergehen kann, wenn garkeine Lieferbeziehung
des Rechteabgebers zum Hausbesitzer mehr bestand.
Und ob dann ein solches Recht auch gegenüber allen nächstfolgenden
Besitzern des Hauses weiterbestünde.
Hier war das einzige was damals von der Post (oder war es schon
Telekom?) gekommen ist, dass sie
Zugang zum Keller haben wollten um einen Kabelanschluss zu legen.
Es gabe keine vertragliche Vereinbarung.
Das ganze geschah damals um Zuge des Ausbaus des Kabelnetzes bei
bestehenden Häusern.

Eine Mitteilung darüber, dass die Telekom den Anschluss an KD übergeben
hat, gab es ebenfalls nicht.

Harald
Friedhelm Neyer
2010-07-30 14:52:26 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Die sagen nun, sie hätten das Netz von der Telekom gekauft, seien
daher Eigentümer und hätten deshalb das Recht auf Zugang.
Unabhängig von der rechtlichen Seite, wer mein Haus betritt, entscheide ich, und
sonst keiner (außer bei Bedarf und Vorliegen der rechtlichen Grundlagen Polizei,
Feuerwehr...), aber bestimmt kein Drücker von Uni.... oder von sonst wem.
Ich könnte den "Typen" anbieten, sich mit meinem Hund zu unterhalten ...
Ludger Averborg
2010-07-30 17:54:25 UTC
Permalink
On Fri, 30 Jul 2010 16:52:26 +0200, Friedhelm Neyer
Post by Friedhelm Neyer
Unabhängig von der rechtlichen Seite, wer mein Haus betritt, entscheide ich,
Das ist natürlich dein gutes Recht. Wenn du z. B. dich entscheidest,
dass Mitarbeiter des Kabelbetreibers (oder eines sonstigen Versorgers)
dein Haus nicht betreten sollen, dann schließt du einfach mit denen
keine Verträge, dann legen sie auch keinen
Elektro/Gas/Wasser/Fernwärme-Anschluss in dein Haus und du bist
sicher, dass sie diese in deinem Hause gelegenen Anschlüsse nicht
inspizieren wollen/müssen. Klar, diese Möglichkeit steht dir jederzeit
offen.

l.
Heinz Schmitz
2010-07-31 07:53:48 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Friedhelm Neyer
Unabhängig von der rechtlichen Seite, wer mein Haus betritt, entscheide ich,
Das ist natürlich dein gutes Recht. Wenn du z. B. dich entscheidest,
dass Mitarbeiter des Kabelbetreibers (oder eines sonstigen Versorgers)
dein Haus nicht betreten sollen, dann schließt du einfach mit denen
keine Verträge, dann legen sie auch keinen
Elektro/Gas/Wasser/Fernwärme-Anschluss in dein Haus und du bist
sicher, dass sie diese in deinem Hause gelegenen Anschlüsse nicht
inspizieren wollen/müssen. Klar, diese Möglichkeit steht dir jederzeit
offen.
In dem geschilderten Fall ist es aber so, daß der Vertrag mit dem
vorherigen Kabeleigner schon längst gekündigt war und mit dessen
Nachfolger nie irgendein Vertrag bestand. Trotzdem wollten die
erein :-).

Grüße,
H.

PS
Ich habe meinem Bekannten empfohlen, mal bei seinen Nachbarn
zu fragen, ob die da auch waren und was die da wollten bzw gemacht
haben. Vielleicht ist es nur eine Drücker-Aktion ("Wenn wir erstmal
im Haus sind, labern wir so lange, bis einer unterschreibt"). Wenn
die zu zweit sind, können die hinterher viel behaupten, wenn seitens
der Hausbesitzer nur einer allein denen gegenüberstand.
Horst Schnellinger
2010-07-31 14:08:00 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Ich habe meinem Bekannten empfohlen, mal bei seinen Nachbarn
zu fragen, ob die da auch waren und was die da wollten bzw gemacht
haben. Vielleicht ist es nur eine Drücker-Aktion ("Wenn wir erstmal
im Haus sind, labern wir so lange, bis einer unterschreibt"). Wenn
die zu zweit sind, können die hinterher viel behaupten, wenn seitens
der Hausbesitzer nur einer allein denen gegenüberstand.
Hier wurde doch schon vor Tagen der Link zu einer Wiso-Sendung gepostet
in der es genau darum ging das es einfach eine üble Drückermasche ist.
<4c52e8bd$0$7670$***@newsspool1.arcor-online.net>
Uwe Weineck
2010-07-30 14:58:27 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
(...)
[Rest gesnippt]
Unbedingt dies hier ansehen
(im letzten Drittel der Sendung beginnt
Abschnitt zum Thema "Unitymedia"):

http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625_idDispatch:9709466,00.html

Gr., Uwe
Wolfgang Krietsch
2010-07-31 10:34:14 UTC
Permalink
Post by Uwe Weineck
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625_idDispatch:9709466,00.html
Sehr interessant.

Bei uns war übrigens neulich jemand, der im Auftrag der Telekom die "neu
geschalteten DSL Anschlüsse" kontrollieren wollte.

Gottseidank war meine Frau nicht naiv genug, den Kerl ins Haus zu lassen.

Bye

woffi
--
Congratulations - you're the first human to fail the Turing-Test.
(Dilbert)
Stefan Schmitz
2010-07-30 17:04:52 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
Haben sie sich entsprechend ausgewiesen?
Post by Heinz Schmitz
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
Klingt lustig, haben die aber so gesagt.
Wenn man von skeptischen Zeitgenossen etwas will, ist eine ordentliche
Drohkulisse häufig zielführend.
Post by Heinz Schmitz
Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Haben sie das als Drohung formuliert, oder hat er schon das Wort als
solche aufgefasst? Es ist jedenfalls keine, sondern bietet die Chance,
die Sachlage von rechtlich kompetenten Menschen (natürlich im Sinne
des Unternehmens, aber immerhin nicht völlig gesponnen) dargestellt
zu
bekommen.
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen  ...  und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Dass er zwei Trickdieben die Masche verdorben hat. Ist doch bekannt,
dass sich solche Herrschaften gern als Angestellte von Unternehmen
ausgeben, mit denen die Bewohner vermutlich zu tun haben.
Oder hat er sie doch noch reingelassen?
Heinz Schmitz
2010-07-31 08:16:43 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
Haben sie sich entsprechend ausgewiesen?
Der Wortwechsel wurde so berichtet:
- Guten Tag, wir müssen mal in Ihr Haus.
= Da könnte ja jeder kommen.
- Wir können uns aber ausweisen (Hält ein Kärtchen hoch). Wir
sind von Unitiymedia.

Da mein Bekannter nie direkt die Tür aufmacht, um keine Schurkenfüße
zerquetschen zu müssen, sondern vom Fenster her erstmal fragt, wer da
was will, konnte er natürlich den "Ausweis" nicht prüfen.
Aber selbst wenn er es gekonnt hätte: Wer kennt schon den echten
Ausweis von Unitymedia?
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz Schmitz
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
Klingt lustig, haben die aber so gesagt.
Wenn man von skeptischen Zeitgenossen etwas will, ist eine ordentliche
Drohkulisse häufig zielführend.
Es sei denn, es würde übertrieben :-).
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz Schmitz
Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Haben sie das als Drohung formuliert, oder hat er schon das Wort als
solche aufgefasst? Es ist jedenfalls keine, sondern bietet die Chance,
die Sachlage von rechtlich kompetenten Menschen (natürlich im Sinne
des Unternehmens, aber immerhin nicht völlig gesponnen) dargestellt
zu bekommen.
Das sollte man so erwarten. Leider sind bei weniger seriösen Läden
die Rechtsabteilungen oft so eingestellt, zu Grenzkosten erstmal das
eigene Unrecht zu verteidigen. Schon die berechtigte Furcht vor dem
Zeitaufwand und den Kosten, sich gegen einen solchen Haufen
durchsetzen zu müssen, sind eine wirksame Drohung.
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen  ...  und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Dass er zwei Trickdieben die Masche verdorben hat. Ist doch bekannt,
dass sich solche Herrschaften gern als Angestellte von Unternehmen
ausgeben, mit denen die Bewohner vermutlich zu tun haben.
Oder hat er sie doch noch reingelassen?
Natürlich nicht. Oder leider - denn ich hätte schon gern gewußt, was
da letztlich wirklich dahinter steckte.

Grüße,
H.
Wolfgang Jäth
2010-07-31 06:07:29 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
Das klingt wie in
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Nur-mal-schnell-den-Anschluss-durchmessen-994101.html
geschildert.
Post by Heinz Schmitz
Zwar hat der Bekannte beim Bau seines Hauses vor Jahrzehnten
einen Gilb-Kabelanschluß aufgedrückt bekommen (die haben da
wohl mit der Gemeinde gemauschelt), den er aber schon bald
gekündigt hat, da die Preise im Verhältnis zur Leistung ziemlich
unangemessen waren.
Er hat dann eine Sat-Anlage installiert. Irgendwann kam noch einer
vom Gilb und hat den Anschluß verplombt. Danach hatte er mit der
Telekom kabelmäßig nix mehr zu tun, noch jemals mit Unitymedia.
Die sagen nun, sie hätten das Netz von der Telekom gekauft, seien
daher Eigentümer und hätten deshalb das Recht auf Zugang.
Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne.
Zu Recht.
Post by Heinz Schmitz
Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
LOL; mit welcher Begründung?

Ist das plötzlich gemeingefährlich? Tritt da etwa Gas aus oder was? ;-)
Post by Heinz Schmitz
Klingt lustig, haben die aber so gesagt. Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Allein diese Drohkulisse zeigt deutlich, daß die ganze Sache nicht
koscher ist.
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Zeig ihm das Video auf o. g. Seite; und beglückwünsche ihn dazu, daß er
nicht auf die Drücker (das hat er völlig richtig erkannt) herein
gefallen ist.

Wolfgang
--
Heinz Schmitz
2010-07-31 09:02:06 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
Das klingt wie in
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Nur-mal-schnell-den-Anschluss-durchmessen-994101.html
geschildert.
In der Tat :-). Diese hier sollen aber nicht mal irgendein Gerät
mitgehabt haben. Mehr als "gucken wollen" war da wohl nicht.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne.
Zu Recht.
Ja, das Ansinnen der Typen hatte schon einen hohen Frechheitsindex.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
LOL; mit welcher Begründung?
Ich kann da über die Technik von Kabel-TV/Unitymedia nur spekulieren.
Das läuft imho nicht so, daß jeder Hausanschluß bis zu einem Verteiler
geht, sondern die hängen alle an einem Draht. Die damalige Post war
dann bei Kündigung mit einer Verplombung zufrieden. Ist ja auch nicht
unvernünftig - der nächste Besitzer könnte ja wieder Kabel wollen.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Klingt lustig, haben die aber so gesagt. Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Allein diese Drohkulisse zeigt deutlich, daß die ganze Sache nicht
koscher ist.
Richtig. Die haben ja das Problem, daß sie nicht *irgendwelche*
neuen Kunden werben können, weil der Aufwand sehr hoch wäre,
da Kabel hinzulegen. Daher müssen sie da Druck machen, wo
schon der Draht liegt.
Wenn man allerdings bedenkt, daß man schon für um zwanzig Euro
auffem Computermarkt wunderschöne DVB-T-Gadgets bekommt, mit
denen man mehr als zwanzig TV-Sender am PC empfangen kann,
sollte man den Kontakt zu diesen Brüdern eher meiden, besonders,
wenn die sich auch noch so gerne so unbeliebt machen :-).
Unitymedia erinnert mich etwas an Leo Kirch. Sie bieten nicht
sehr viel mehr als andere, das aber sehr viel teurer.
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Zeig ihm das Video auf o. g. Seite; und beglückwünsche ihn dazu, daß er
nicht auf die Drücker (das hat er völlig richtig erkannt) herein gefallen ist.
Die Wahrscheinlichkeit war angesichts seiner Sat-Anlage sowieso Null.
Aber krieg solche Typen erstmal wieder aus der Bude raus :-).

Grüße,
H.
Wolfgang Jäth
2010-07-31 10:13:37 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Eben ruft mich ein Bekannter an, um seinen Frust rauszulassen.
Am späten Vormittag hätte es an seiner Haustür geklingelt.
Stehen da zwei Typen und verlangen Zutritt zu seinem Haus.
Sie seien von Unitymedia und müßten "da was kontrollieren".
Das klingt wie in
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Nur-mal-schnell-den-Anschluss-durchmessen-994101.html
geschildert.
In der Tat :-). Diese hier sollen aber nicht mal irgendein Gerät
mitgehabt haben. Mehr als "gucken wollen" war da wohl nicht.
Wäre vielleicht noch gekommen ...
Post by Heinz Schmitz
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne.
Zu Recht.
Ja, das Ansinnen der Typen hatte schon einen hohen Frechheitsindex.
Yepp; Ich hätte vermutlich die Polizei informiert, daß sich da gerade
eine Bande Trickbetrüger unter einem fadenscheinigen Argument Zugang zum
Haus verschaffen wollte (wer weiß, vielleicht wollten die ja auch 'nur'
die Möglichkeiten eines Einbruches ausspionieren?).
Post by Heinz Schmitz
Post by Wolfgang Jäth
Post by Heinz Schmitz
Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
LOL; mit welcher Begründung?
Ich kann da über die Technik von Kabel-TV/Unitymedia nur spekulieren.
*Die* müssen eine Begründung liefern.
Post by Heinz Schmitz
Das läuft imho nicht so, daß jeder Hausanschluß bis zu einem Verteiler
geht, sondern die hängen alle an einem Draht. Die damalige Post war
dann bei Kündigung mit einer Verplombung zufrieden. Ist ja auch nicht
unvernünftig - der nächste Besitzer könnte ja wieder Kabel wollen.
Eben.
Post by Heinz Schmitz
Post by Wolfgang Jäth
Zeig ihm das Video auf o. g. Seite; und beglückwünsche ihn dazu, daß er
nicht auf die Drücker (das hat er völlig richtig erkannt) herein gefallen ist.
Die Wahrscheinlichkeit war angesichts seiner Sat-Anlage sowieso Null.
Naja, trotzdem kannst Du ihn doch beglückwünschen; ein paar
Streicheleinheiten schaden niemandem (und tun auch dem Geber nicht weh)
... <g>
Post by Heinz Schmitz
Aber krieg solche Typen erstmal wieder aus der Bude raus :-).
Aus der Bude raus ist schnell: Einmal höflich (aber mit Nachdruck) der
Wohnung verweisen, und bei Weigerung die Polizei zwecks Aufnahme einer
Anzeige wegen Hausfriedensbruch anrufen.

Wolf 'aber gar nicht erst rein lassen ist natürlich immer besser' gang
--
Kai Ebersbach
2010-07-31 08:26:35 UTC
Permalink
Moin,
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Eventuell mit:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1045816/Mit-Tricks-zu-neuen-Kabel-Kunden-#/beitrag/video/1045816/Mit-Tricks-zu-neuen-Kabel-Kunden-

...sieht aus wie eine neue Masche, an Verträge zu kommen.

Also rauswerfen das Pack und gut ist, reagieren kann man immer noch,
wenn Post vom Betreiber kommt, was aber kaum passieren wird...

Gruß

Kai
Hans-Juergen Lukaschik
2010-07-31 08:48:41 UTC
Permalink
Hallo Heinz,
Post by Heinz Schmitz
Er hat dann eine Sat-Anlage installiert. Irgendwann kam noch einer
vom Gilb und hat den Anschluß verplombt. Danach hatte er mit der
Telekom kabelmäßig nix mehr zu tun, noch jemals mit Unitymedia.
Die sagen nun, sie hätten das Netz von der Telekom gekauft, seien
daher Eigentümer und hätten deshalb das Recht auf Zugang.
Die Nummer wollten sie bei mir auch schon mal abziehen, damals nannte
sich die Firma noch "ish".
Der Hammer war einer von den Typen, der kontrollieren wollte, ob ich als
einziger Teilnehmer an dem Kabel hänge, obwohl es doch mehrere
Wohnparteien im Haus gebe.
Damit war ich einverstanden. Ich habe ihm von außen erklärt, wie er an
die Antennenanlage kommt, über die die Wohnung meiner Mutter versorgt
wurde. Sogar ein Dachleiter hätte ich ihm zur Verfügung gestellt.
Er wollte aber unbedingt ins Haus. Und sowas erlaube ich nicht.
Post by Heinz Schmitz
Meinem Bekannten wollte nicht einleuchten, daß ein gerade
ein bißchen in seinen Keller hineinragendes, altes, verplombtes
Stückchen Draht irgendwen auf ewig nach dessen Belieben
zum Zutritt in sein Haus berechtigen könne. Er schlug ihnen
vor, den zu ihm führenden Draht doch in ihrem Verteilerkasten
abzuklemmen.
Darauf meinten sie, dann müßten sie eben auf seine Kosten die
Straße vor seinem Haus aufreißen und das Kabel entfernen lassen.
Klingt lustig, haben die aber so gesagt. Ach ja, außerdem haben
sie ihm noch mit ihrer Rechtsabteilung gedroht.
Bei mir ist der Anschluss im Keller nicht einmal verplombt. Das war von
"ish" geplant, allerdings habe ich ihnen gesagt, dass sie ihren Krempel
bis zur Grundstücksgrenze zurück bauen müssen, bevor ich sie in den
Keller lasse, damit sie auch das Loch in der Wand wasserdicht
verschließen können. Ich habe sogar einen sicheren Termin für die Zeit
nach der Tomatenernte vorgeschlagen.
Im Gegensatz zu deinem Bekannten hatte ich vorher einen Vertrag mit der
Firma. Mir wurde daraufhin ebenfalls mit den Kosten gedroht. Allerdings
stand damals in den AGB, dass genau dieser Rückbau die Folge sei, wenn
das Vertragsverhältnis erlischt. Naja, die AGB werden von dem Verein ja
eh alle paar Monate verändert. Ich habe die für mich Gültigen noch,
damit eigentlich sogar ein Anrecht auf den Rückbau. Inzwischen hatte ich
seit Jahren keinen Besuch mehr von den Drückern.
Post by Heinz Schmitz
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Wofür trösten?
Wenn mal wieder einer von der Bande kommt, kann er dem doch erklären, wo
sich die Grenze des Grundstücks, auf dem er unerwünscht ist, befindet.

MfG Hans-Jürgen
--
http://www.kuerzer.de/fvr * http://kuerzer.de/brde
http://kuerzer.de/gullibrde * http://kuerzer.de/gade
http://kuerzer.de/cyber * http://kuerzer.de/nrde
Heinz Schmitz
2010-07-31 09:17:13 UTC
Permalink
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Im Gegensatz zu deinem Bekannten hatte ich vorher einen Vertrag mit der
Firma. Mir wurde daraufhin ebenfalls mit den Kosten gedroht. Allerdings
stand damals in den AGB, dass genau dieser Rückbau die Folge sei, wenn
das Vertragsverhältnis erlischt. Naja, die AGB werden von dem Verein ja
eh alle paar Monate verändert. Ich habe die für mich Gültigen noch,
damit eigentlich sogar ein Anrecht auf den Rückbau.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß sie in den AGB
zugestehen, auf ihre Kosten den Kram zu entfernen, wenn Du
kündigst.
Dann wären sie doch noch viel schneller pleite, als daß man
das jetzt schon erwarten darf.
Post by Hans-Juergen Lukaschik
Post by Heinz Schmitz
Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Wofür trösten?
Wenn mal wieder einer von der Bande kommt, kann er dem doch erklären, wo
sich die Grenze des Grundstücks, auf dem er unerwünscht ist, befindet.
Wennde Pech hast, kannste den ganzen Tag lang erklären:
Auch noch dem Apfelbauern aus dem alten Land, dem Studenten mit dem
Zeitschriftenabo, dem Scherenschleifer, dem Gefrierkostfahrer, etc.
Ich werde mal den Rat geben, die Türklingel abschaltbar zu machen :-).

Grüße,
H.
Christian Müller
2010-07-31 08:54:18 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Mit der Eventualität, dass dein Bekannter demnächst keinen
Einbruch haben wird, der durch die beiden Personen vorbereitet wurde.

Dein Bekannter könnte auch den Kabelbetreiber anrufen und nachfragen,
ob an besagtem Datum eine Inspektion des Kabels vorgesehen war.
Wenn ja, dann kann er gleich einen neuen Termin ausmachen, zu dem
(und _nur_ zu dem Zeitpunkt) er dann die Mitarbeiter einlässt.

Wenn nein, dann ist der Kabelbetreiber vielleicht an Details zu
dem Vorfall interessiert, um eine Anzeige machen zu können.
Immerhin wird da ja der Name eines Unternehmens missbraucht.

Der Bekannte kann bei der Anfrage auch ein "falsches" Datum nennen,
damit der Kabel-Mitarbeiter das korrigiert und so das richtige
Datum bestätigt.


Gruß Christian
Stefan Engler
2010-08-01 12:29:04 UTC
Permalink
Post by Heinz Schmitz
Er hat dann eine Sat-Anlage installiert. Irgendwann kam noch einer
vom Gilb und hat den Anschluß verplombt. Danach hatte er mit der
Telekom kabelmäßig nix mehr zu tun, noch jemals mit Unitymedia.
Mal abgesehen davon, daß ein seriöses Unternehmen eine solche
Maßnahme mit einem Anschreiben (..bitten sie, die Unannehmlichkeit
zu entschuldigen ... und können sie uns einen Wunschtermin per Mail
mitteilen) ankündigen würde, anstatt Bürger vormittags drückermäßig
zu belästigen: Womit kann man meinen Bekannten denn trösten?
Es gibt durchaus seriöse Unternehmen, die schicken gleich Techniker
rum, die Anschreiben zu verteilen und alle Stellen die Sie erwischen
gleich abzuarbeiten (bei mir war es mal Gas, Wasser, Scheiße wo Sie
Teile des Kellers aufgereißen mussten)).

Ich nehme an, dass es für das Kabel irgendwo ein Betretungsrecht gibt,
solange dies da liegt. Wenn am Kabel arbeiten notwendig sind, so muss
der Eigentümer des Kabels die Möglichkeiten haben diese durchzuführen.
In Nähe zu Flughäfen, wird dann z.B. mal der Kabelbetreiber etwas
ermuntert tätig zu werden.

Der Kabelnetzbetreiber kann auch ohne Betreten des Grundstückes
feststellen, ob ein Anschluss besteht. Früher wurden wohl noch häufiger
geprüft jetzt beschränkt sich das nur noch auf Störungsmeldungen. Ich
kann mit hoher wahrscheinlichkeit sagen, ob ein bestimmtes Haus einen
eingerichteten Kabelanschluss hat (Sonderkanal 6 sei Dank).

Einfach mal einfach anfragen, dass man eine Kopie des Vertrages mit dem
Betretungsrecht haben möchte, bevor man Sie reinlässt.

Wenn z.B. jemand Internet über Kabelnetz haben möchte, sind ein paar
Arbeiten am Kabel notwendig.
Wenn das Kabel einfach nur verblombt und nicht korrekt abgeschlossen
wurde, so müssten die es für eine Internetznutzung auf dem Kabel noch
nachholen. Mit irgendwelchen selbstgebastelten Firmenausweisen würde ich
mich allerdings nicht abgeben.
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