Thomas Fuchs
2010-12-20 18:51:41 UTC
Meine Zöglinge nerven (klar, kommen ja nach mir) und wollen auf dem
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung. So und wenn ich den Planungen meiner Herren Söhne
folge, gehe ich davon aus, daß quasi Nägel mit Köpfen gemacht werden
sollen - man will sogar darin nächtigen können. Ich hatte schon einmal
Ärger wegen einer Bretterbude, die meine Kinder im Wald errichtet haben -
auch wegen der Größe. Nun die Frage: Wie sieht die Rechtslage aus? Welche
Größe eines Iglus sind in Deutschland maximal genehmigungsfrei zulässig?
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung. So und wenn ich den Planungen meiner Herren Söhne
folge, gehe ich davon aus, daß quasi Nägel mit Köpfen gemacht werden
sollen - man will sogar darin nächtigen können. Ich hatte schon einmal
Ärger wegen einer Bretterbude, die meine Kinder im Wald errichtet haben -
auch wegen der Größe. Nun die Frage: Wie sieht die Rechtslage aus? Welche
Größe eines Iglus sind in Deutschland maximal genehmigungsfrei zulässig?
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig