Discussion:
Benoetigt man zum Bau eines Iglus eine Baugenehmigung?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Fuchs
2010-12-20 18:51:41 UTC
Permalink
Meine Zöglinge nerven (klar, kommen ja nach mir) und wollen auf dem
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung. So und wenn ich den Planungen meiner Herren Söhne
folge, gehe ich davon aus, daß quasi Nägel mit Köpfen gemacht werden
sollen - man will sogar darin nächtigen können. Ich hatte schon einmal
Ärger wegen einer Bretterbude, die meine Kinder im Wald errichtet haben -
auch wegen der Größe. Nun die Frage: Wie sieht die Rechtslage aus? Welche
Größe eines Iglus sind in Deutschland maximal genehmigungsfrei zulässig?
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?


Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Peter Kern
2010-12-20 19:17:20 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Meine Zöglinge nerven (klar, kommen ja nach mir) und wollen auf dem
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung. So und wenn ich den Planungen meiner Herren Söhne
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Baurecht ist Landesrecht.

Bretterbude im Wald - vermutlich Landesforst - ganz schön blöd, aber
Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.

Über welches Bundesland sprechen wir?

Peter
Thomas Fuchs
2010-12-20 20:00:21 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Thomas Fuchs
Meine Zöglinge nerven (klar, kommen ja nach mir) und wollen auf dem
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung. So und wenn ich den Planungen meiner Herren Söhne
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Baurecht ist Landesrecht.
Bretterbude im Wald - vermutlich Landesforst - ganz schön blöd, aber
Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Nun ja, wenn man kreative Kinder hat, ist das halt so. Es gab zwar
ordentlich Mecker, jedoch wenn ich mich so an meine Kindheit erinnere, habe
auch ich ohne Baugenehmigung gebaut - im selben Wald übrigens, allerdings
zu einer anderen Zeit. Bekanntermaßen fällt der Apfel nicht weit vom Stamm.
Post by Peter Kern
Über welches Bundesland sprechen wir?
Thüringen.


Thomas Fuchs
Peter Kern
2010-12-20 20:16:56 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Post by Peter Kern
Bretterbude im Wald - vermutlich Landesforst - ganz schön blöd, aber
Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Nun ja, wenn man kreative Kinder hat, ist das halt so. Es gab zwar
ordentlich Mecker, jedoch wenn ich mich so an meine Kindheit erinnere, habe
auch ich ohne Baugenehmigung gebaut - im selben Wald übrigens, allerdings
zu einer anderen Zeit. Bekanntermaßen fällt der Apfel nicht weit vom Stamm.
Naja - die Zeiten und damit auch die Begehrlichkeiten ändern sich ebend...
Post by Thomas Fuchs
Post by Peter Kern
Über welches Bundesland sprechen wir?
Thüringen.
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/staedteundwohnungbau/bauordnung.pdf

Bau Dein Iglu!

Peter
Thomas Fuchs
2010-12-20 20:24:39 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Thomas Fuchs
Post by Peter Kern
Bretterbude im Wald - vermutlich Landesforst - ganz schön blöd, aber
Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Nun ja, wenn man kreative Kinder hat, ist das halt so. Es gab zwar
ordentlich Mecker, jedoch wenn ich mich so an meine Kindheit erinnere,
habe auch ich ohne Baugenehmigung gebaut - im selben Wald übrigens,
allerdings zu einer anderen Zeit. Bekanntermaßen fällt der Apfel nicht
weit vom Stamm.
Naja - die Zeiten und damit auch die Begehrlichkeiten ändern sich ebend...
Post by Thomas Fuchs
Post by Peter Kern
Über welches Bundesland sprechen wir?
Thüringen.
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/staedteundwohnungbau/bauordnung.pdf
Post by Peter Kern
Bau Dein Iglu!
Nicht ich, denn aus dem Alter bin ich schon ein paar Jahre raus. Ich
überlasse das mal besser meinem Nachwuchs - mit meinerseitiger
Hilfestellung, so sie die überhaupt benötigen. ;-)


Thomas Fuchs
Tom Berger
2010-12-20 21:30:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Nicht ich, denn aus dem Alter bin ich schon ein paar Jahre raus. Ich
überlasse das mal besser meinem Nachwuchs - mit meinerseitiger
Hilfestellung
Schwarzarbeit?
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Peter Kern
2010-12-20 21:48:50 UTC
Permalink
Post by Tom Berger
Post by Thomas Fuchs
Nicht ich, denn aus dem Alter bin ich schon ein paar Jahre raus. Ich
überlasse das mal besser meinem Nachwuchs - mit meinerseitiger
Hilfestellung
Schwarzarbeit?
Gegenseitige Anstellung als 400€-Kraft?

Peter
Tom Berger
2010-12-20 21:58:06 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Gegenseitige Anstellung als 400€-Kraft?
Hoffentlich wird dafür die Pauschale an die Sozialversicherungen abgeführt!
Was ist mit der Bauherrenversicherung?
--
ArchTools: Architektur-Werkzeuge für AutoCAD (TM)
ArchDIM - Architekturbemaßung und Höhenkoten
ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de
Stefan Ram
2010-12-20 20:28:22 UTC
Permalink
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
Jens Müller
2010-12-20 20:32:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html

"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Peter Kern
2010-12-20 20:40:03 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Und nun definieren wir BAU
Bitte mit dem Bezug auf das Vorhaben des OP.

Peter
Andreas Impekoven
2010-12-20 21:01:42 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Jens Müller
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Und nun definieren wir BAU
Eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von
Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz
von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Post by Peter Kern
Bitte mit dem Bezug auf das Vorhaben des OP.
[x] done


Grüße Andreas, das war jetzt einfach ;)
--
What is an anarchist? One who, choosing, accepts the responsibility of
choice.
—Ursula K. Le Guin, ‘‘The Day Before the Revolution’’ (1974)
Peter Kern
2010-12-20 21:13:04 UTC
Permalink
Post by Andreas Impekoven
Post by Peter Kern
Post by Jens Müller
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Und nun definieren wir BAU
Eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von
Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz
von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Post by Peter Kern
Bitte mit dem Bezug auf das Vorhaben des OP.
[x] done
Falsch.
Eine bauliche Anlage definiert sich aus:
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbunde-
ne, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen
Post by Andreas Impekoven
Grüße Andreas, das war jetzt einfach ;)
Das war jetzt ganz einfach ;)

Gruß
Peter
Andreas Impekoven
2010-12-20 22:19:45 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Andreas Impekoven
Post by Peter Kern
Post by Jens Müller
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Und nun definieren wir BAU
Eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von
Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz
von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Post by Peter Kern
Bitte mit dem Bezug auf das Vorhaben des OP.
[x] done
Falsch.
(1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbunde-
ne, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen
Das widerspricht mir und meiner Definition noch nicht.

(Wir treiben es hier einfach mal so lange, bis irgendein Spaßverderber
nach dsr.strafrecht umbiegt und den Kommentar zu § 319 StGB abschreibt,
ok?) ;)


Grüße Andreas
--
I have wondered sometimes why men tell stories. I suspect they have
always done so. In the beginning perhaps they danced them, or drew them.
A man is, after all, a story-telling animal.
John Norman
Florian Weimer
2010-12-20 21:36:03 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Jens Müller
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Und nun definieren wir BAU
| Ein *Bau* ist jedes in das Gebiet des Baugewerbes fallende
| Unternehmen [...]

(Aus einem etwas älteren Tröndle/Fischer.)

Der Begriff geht als weit über Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem
Gebäude hinaus.

Trotzdem ist das aber wohl eher nicht einschlägig.
Peter Kern
2010-12-20 21:45:23 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
Post by Peter Kern
Und nun definieren wir BAU
| Ein *Bau* ist jedes in das Gebiet des Baugewerbes fallende
| Unternehmen [...]
(Aus einem etwas älteren Tröndle/Fischer.)
Der Begriff geht als weit über Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem
Gebäude hinaus.
Trotzdem ist das aber wohl eher nicht einschlägig.
Da dürfte wohl der Fall sein.
Ich orientiere mich mal daran:
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

"Bau (als Verb Bauen) ist die Herstellung von Objekten und
Konstruktionen jeglicher Art, wie zum Beispiel Instrumenten, Autos oder
Bauwerken.
[...]
Im Bauwesen bezeichnet das Errichten von Bauwerken bzw. baulichen
Anlagen auf einer Baustelle, den so genannten Bauablauf."

Das macht auch Sinn, denn in §1 LBO spricht man von baulichen Anlagen

Peter
Andreas Impekoven
2010-12-20 22:21:50 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
(Aus einem etwas älteren Tröndle/Fischer.)
*Tschuldigung*

Grüße Andreas, der Dein Posting vor seinem letzten nicht gelesen hatte
--
In most cases, wedo not even know who named the planets in our own
system.
John Norman
Ralf . K u s m i e r z
2010-12-21 01:05:12 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Jens Müller
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
"(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des
Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der
Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."
Gibt es für den Iglu-Bau in Deutschland allgemein anerkannte Regeln
der Technik?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
bastian
2010-12-21 08:15:39 UTC
Permalink
Stimmt, ganz übersehen...

Der 11.11. war ja schon.
Carsten Thumulla
2010-12-21 09:15:47 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Gibt es für den Iglu-Bau in Deutschland allgemein anerkannte Regeln
der Technik?
Darauf kann man sich immer zurückziehen. Allgemein bedeutet eben
allgemein. Und man kann sich in Deutschland darauf verlassen, daß
irgendein Gericht rechts und links vertauscht. Daß den Bewohnern nicht
die Decke auf den Kopf fällt gilt für eine Höhle, ein Baumhaus, ein
Iglu, einen Plattenbau,... -- ebnen allgemein.

Wenn es in einem Land keine Seilbahnverordnung gibt heißt das noch lange
nicht, daß man die bauen kann wie man will. Daraus folgt aber auch, daß
man nicht für jeden Dreck eine Verordnung braucht.


Carsten
--
Opa, ich hol Dich hier raus
http://www.nichtlustig.de/toondb/030415.html
Peter Kern
2010-12-20 20:36:49 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
aber Iglu auf Privatgrund eher unbedenklich.
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
Ja stimmt.
Wer ein Auto fährt, stellt eine Allgemeingefahr dar.
Solle er/sie nun das Auto deswegen stehen lassen?

Das Verletzen von Fürsorge- oder Aufsichtspflichten stand hier nicht zur
Debatte.
Es ist davon auszugehen, das der OP entsprechendes
Veantwortungsbewusstsein vorrätig hat.


Peter
Mark Obrembalski
2010-12-22 21:48:09 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Wer ein Auto fährt, stellt eine Allgemeingefahr dar.
Solle er/sie nun das Auto deswegen stehen lassen?
Ja, bitte. Auch wenn er das nicht muss.

SCNR und Gruß,
Mark,
Radfahrer
Stefan Ram
2010-12-21 10:45:03 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
Eventuell aus juristischer Sicht. Wenn man beim Bau
bestimmte Regeln vernachläßigt, kann das Iglo aber
einstürzen und dadurch Menschen gefährden.
Das schrieb ich gestern. Gerade wird nun gemeldet, daß
ein 14jähriger Thüringer beim Bau eines Iglus im Garten
verschüttet worden und gestorben sei. Quelle:

http://google.to/search?q=%22Steinbach-Hallenberg+unter+Schneemassen+%22

. So etwas wollte ich durch meinen Diskussionsbeitrag
verhindern und hatte mir deshalb erlaubt, es hier einmal
zu schreiben, obwohl es etwas vom juristischen Aspekt,
unter dem in dieser Newsgroup Fragestellungen diskutiert
werden sollem, abweicht.
Bernhard Muenzer
2010-12-21 12:05:57 UTC
Permalink
  Das schrieb ich gestern. Gerade wird nun gemeldet, daß
  ein 14jähriger Thüringer beim Bau eines Iglus im Garten
http://google.to/search?q=%22Steinbach-Hallenberg+unter+Schneemassen+%22
Nach der folgenden Meldung mit etwas genauerer Schilderung des
Unfallhergangs handelte es sich nicht um einen Iglu (der aus
Schneeblöcken aufgebaut wird), sondern um eine Schneehöhle:

http://www.tlz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Schneehoehle-eingebrochen-14-Jaehriger-starb-im-Krankenhaus-743963334
Roman Schütz
2010-12-20 20:46:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?
Nein.
Ein Iglu gilt nämlich gar nicht als "Gebäude" und daher braucht man
dafür auch keine Baugenehmigung.
Matthias Frank
2010-12-21 09:03:44 UTC
Permalink
Post by Roman Schütz
Post by Thomas Fuchs
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?
Nein.
Ein Iglu gilt nämlich gar nicht als "Gebäude" und daher braucht man
dafür auch keine Baugenehmigung.
Was aber nicht unbedingt bedeutet, dass jeder jetzt Iglus bauen kann
und darin vielleicht auch noch Kneipen oder Hotels betreiben darf.

Privat im Garten dürfte es wahrscheinlich kein Problem sein
(solange nichts passiert).

MfG
Matthias
Matthias Frank
2010-12-21 19:42:43 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Roman Schütz
Post by Thomas Fuchs
Eine Volltextsuche auf
<http://bundesrecht.juris.de>
nach "Iglu" ergab leider keine Treffer. Handelt es sich hierbei gar um einen
von mir entdeckten "rechtsfreien Raum", den es so nicht geben dürfte?
Nein.
Ein Iglu gilt nämlich gar nicht als "Gebäude" und daher braucht man
dafür auch keine Baugenehmigung.
Was aber nicht unbedingt bedeutet, dass jeder jetzt Iglus bauen kann
und darin vielleicht auch noch Kneipen oder Hotels betreiben darf.
Privat im Garten dürfte es wahrscheinlich kein Problem sein
(solange nichts passiert).
Gings darum:
http://www.focus.de/panorama/welt/schmalkalden-junge-stirbt-im-selbstgebauten-iglu_aid_583689.html
Peter Kern
2010-12-21 19:51:55 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
http://www.focus.de/panorama/welt/schmalkalden-junge-stirbt-im-selbstgebauten-iglu_aid_583689.html
Nein.
Seit Nachmittag wissen wir hier: Das war kein Iglu.

Peter
Matthias Frank
2010-12-21 20:10:20 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Matthias Frank
http://www.focus.de/panorama/welt/schmalkalden-junge-stirbt-im-selbstgebauten-iglu_aid_583689.html
Nein.
Seit Nachmittag wissen wir hier: Das war kein Iglu.
Sondern?
Peter Kern
2010-12-21 21:29:14 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Peter Kern
Post by Matthias Frank
http://www.focus.de/panorama/welt/schmalkalden-junge-stirbt-im-selbstgebauten-iglu_aid_583689.html
Nein.
Seit Nachmittag wissen wir hier: Das war kein Iglu.
Sondern?
Wie wäre es denn mal den Thread zu lesen?

<116bf69f-139e-449c-b748-***@l24g2000vby.googlegroups.com>


Peter
Matthias Frank
2010-12-22 06:57:27 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by Matthias Frank
Post by Peter Kern
Post by Matthias Frank
http://www.focus.de/panorama/welt/schmalkalden-junge-stirbt-im-selbstgebauten-iglu_aid_583689.html
Nein.
Seit Nachmittag wissen wir hier: Das war kein Iglu.
Sondern?
Wie wäre es denn mal den Thread zu lesen?
Der Thread ist bei mir völlig zerstört, weil da einige im Filter sind.

Aber so wichtig is es auch nich.

MfG
MAtthias
Wolfgang Kieckbusch
2010-12-20 21:34:53 UTC
Permalink
On 20 Dez., 18:51, Thomas Fuchs <***@isg.shacknet.nu> wrote:

Unterrichte doch deine Kinder lieber darin, wie sie den
antifaschistischen Schutzwall wieder aufbauen . . . dann hast du auch
noch etwas davon . . .

Wolfgang Kieckbusch
Thomas Fuchs
2010-12-21 11:15:35 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Unterrichte doch deine Kinder lieber darin, wie sie den
antifaschistischen Schutzwall wieder aufbauen . . . dann hast du auch
noch etwas davon . . .
Zuerst werde ich sie mal unterrichten, daß man sich zu Zeiten des
antifaschistischen Schutzwalls und danach bis zum 02.10.1990 über solchen
Müll überhaupt gar keine Gedanken machen mußte. Erst als uns Kohl von all
dem Übel befreite und uns die kinderfeindlichste Gesellschaft (ich sage
nur "Ballspielen verboten!" und schlechteste Bildungschancen in Europa für
Kinder wenig solventer Familien) überhalf, darf man zwar reisen, muß sich
dafür aber in allen Dingen vom Superduperstaat BRD belehren, abkassieren
und ggf. sogar zusammenknüppeln (S21 ist Dir ein Begriff?) lassen.


Thomas Fuchs
Det. Hoffmann
2010-12-21 09:46:18 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Also wenn ich mir diesen Tread und die anderen mit "Es informieret Sie
Thomas Fuchs" lese, glaube ich manchmal, das du echt ein ganz anderes
Problem hast...
Sorry, aber wenn du das jetzt wieder rechtlich auswerten willst; Das ist
meine freie Meinung...
Heinz Schmitz
2010-12-21 11:36:16 UTC
Permalink
Also wenn ich mir diesen Tread und die anderen mit "Es informiert Sie
Thomas Fuchs" lese, glaube ich manchmal, das du echt ein ganz anderes
Problem hast...
Sorry, aber wenn du das jetzt wieder rechtlich auswerten willst; Das ist
meine freie Meinung...
Ein längerer Aufenthalt in ungeheizten Iglus kann bei ihm
nur hilfreich sein. Wenn der Iglu dann auch noch rechtzeitig
zusammenfällt, war es sicher kapitalfaschistischer Schnee.

Grüße,
H.
Thomas Fuchs
2010-12-21 11:47:59 UTC
Permalink
Post by Det. Hoffmann
Post by Thomas Fuchs
Thomas Fuchs wüßte das gern und dankt im Voraus artig
Also wenn ich mir diesen Tread und die anderen mit "Es informieret Sie
Thomas Fuchs" lese, glaube ich manchmal, das du echt ein ganz anderes
Problem hast...
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast Du
zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Post by Det. Hoffmann
Sorry, aber wenn du das jetzt wieder rechtlich auswerten willst; Das ist
meine freie Meinung...
Deine Meinung sei Dir unbenommen.
Hast Du sonst noch etwas Konstruktives beizutragen - vielleicht?


Thomas Fuchs
Martin Schoenbeck
2010-12-21 12:57:32 UTC
Permalink
Hallo Thomas,
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast Du
zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Danke für die Erläuterung, daß Deine übrigen Threads durchaus nicht ernst
gemeint sind.

Gruß Martin, hatte sowas schon vermutet
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Thomas Fuchs
2010-12-21 13:20:05 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Thomas,
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast
Du zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Danke für die Erläuterung, daß Deine übrigen Threads durchaus nicht ernst
gemeint sind.
Ich sollte mal recherchieren, wie lange es dauerte, bis _das_ der Erste hier
begriffen hat. Wenn Du wüßtest, was ich schon für Tränen gelacht habe. Es
gibt kein besseres Unterhaltungsmedium als das Nutznetz.
Post by Martin Schoenbeck
Gruß Martin, hatte sowas schon vermutet
Glückwunsch!


Thomas Fuchs
Det. Hoffmann
2010-12-22 09:34:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Thomas,
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast
Du zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Danke für die Erläuterung, daß Deine übrigen Threads durchaus nicht ernst
gemeint sind.
Ich sollte mal recherchieren, wie lange es dauerte, bis _das_ der Erste hier
begriffen hat. Wenn Du wüßtest, was ich schon für Tränen gelacht habe. Es
gibt kein besseres Unterhaltungsmedium als das Nutznetz.
Doch, gibt es. Die Realität. Aber die scheint dir fremd zu sein...
Geh mal frische Luft schnappen.
Thomas Fuchs
2010-12-21 20:07:08 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Thomas,
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast
Du zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Danke für die Erläuterung, daß Deine übrigen Threads durchaus nicht ernst
gemeint sind.
Noch ne Frage an Dich: Ist es so schwer ersichtlich, daß die Kappeleien
zwischen Schmitz und mir einfach nur nette Unterhaltungen sind?
Davon abgesehen, gibt es durchaus auch ernstgemeinte Beiträge, die zum
Nachdenken anregen sollen.


Thomas Fuchs
Det. Hoffmann
2010-12-22 09:35:49 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Post by Martin Schoenbeck
Hallo Thomas,
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun? Was hast
Du zweitens an diesem Thread mit einer durchaus ernstgemeinten Frage zu
beanstanden?
Danke für die Erläuterung, daß Deine übrigen Threads durchaus nicht ernst
gemeint sind.
Noch ne Frage an Dich: Ist es so schwer ersichtlich, daß die Kappeleien
zwischen Schmitz und mir einfach nur nette Unterhaltungen sind?
Davon abgesehen, gibt es durchaus auch ernstgemeinte Beiträge, die zum
Nachdenken anregen sollen.
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Gerrit Brodmann
2010-12-24 19:22:37 UTC
Permalink
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Det. Hoffmann
2010-12-25 13:37:53 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Wenn dich das stört, schau doch weg :-)
Gerrit Brodmann
2010-12-25 14:21:05 UTC
Permalink
Post by Det. Hoffmann
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Wenn dich das stört, schau doch weg :-)
Versuch ich ja, aber wenn ihr immer wieder auf ihn eingeht, kommt sein
Dreck hier durch.

Oder war das jetzt ein Antrag auch zum Fuchs in den Deppenfilter zu
kommen? Ich habe es jetzt (noch) nicht so aufgefasst....
Det. Hoffmann
2010-12-25 16:35:30 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Wenn dich das stört, schau doch weg :-)
Versuch ich ja, aber wenn ihr immer wieder auf ihn eingeht, kommt sein
Dreck hier durch.
Oder war das jetzt ein Antrag auch zum Fuchs in den Deppenfilter zu
kommen? Ich habe es jetzt (noch) nicht so aufgefasst....
Ich wills mal so formulieren: Je mehr von ihm ankommt -und das wird
mittlerweile wirklich zu viel- desto schneller kommt er demnächst in den
"Deppenfilter"...
Thomas Fuchs
2010-12-26 13:28:12 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du
im Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Wenn dich das stört, schau doch weg :-)
Versuch ich ja, aber wenn ihr immer wieder auf ihn eingeht, kommt sein
Dreck hier durch.
Alles wird gut, wenn Du nur Deine Pillen regelmäßig nimmst.
Post by Gerrit Brodmann
Oder war das jetzt ein Antrag auch zum Fuchs in den Deppenfilter zu
kommen? Ich habe es jetzt (noch) nicht so aufgefasst....
Du möchtest Dich selbst in Deinen eigenen "Deppenfilter" reinsetzen? Na dann
rede mal mit Dir, vielleicht wirst Du Dir ja mit Dir einig und kannst Dich
von Deiner Meinung überzeugen.


Thomas Fuchs

Thomas Fuchs
2010-12-26 13:23:51 UTC
Permalink
Post by Det. Hoffmann
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Wenn dich das stört, schau doch weg :-)
Der Brödli kann das nicht, der muß sich über mich einfach echauffieren.
Leicht cholerischer Typ, denn der maßregelt jeden, der sich erlaubt, mir zu
antworten. Neulich forderte er gar zensierte Rechtsgruppen, in denen nur
die Leute posten dürfen, die seiner erlauchten Meinung beipflichten -
einzig ganz seichte Kritik, zum Beispiel über verkehrt aufgestellte
Verkehrsschilder in seiner Heimatstadt Braunschweig, ist zulässig.


Thomas Fuchs
Thomas Fuchs
2010-12-26 13:11:16 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Det. Hoffmann
Wenn du wirklich ernstgemeinte Beiträge hast, solltest du dir "Unsinn"
besser verkneifen, sonst kommt das ernstgemeinte nicht mehr an, da du im
Trollfilter landest.
Wenn ihr mal aufhören würdet dieses Arschloch
Oh Brödli, jetzt wirst Du aber ausfällig.
Post by Gerrit Brodmann
zu füttern, wäre schon
längst Ruhe.
Offenbar scheinst Du aber immer noch nach "meinen" Threads zu gieren. Woran
liegts? An Deiner masochistischen Ader vielleicht?


Thomas Fuchs
Heinz Schmitz
2010-12-23 13:37:51 UTC
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Post by Thomas Fuchs
Davon abgesehen, gibt es durchaus auch ernstgemeinte Beiträge, die zum
Nachdenken anregen sollen.
Wen, Dich?

Grüße,
H.
Heinz Schmitz
2010-12-23 13:36:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Erstens, was hat dieser Thread mit den anderen Threads zu tun?
Er stammt vom selben Autor.

Fuchs bleibt Fuchs, da helfen keine Pillen :-).

Grüße,
H.
jms
2010-12-21 16:35:12 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Meine Zöglinge nerven (klar, kommen ja nach mir) und wollen auf dem
Grundstück meines Hauseigentümers ein Iglu errichten. Die Zustimmung des
Hauseigentümers liegt vor. Allerdings wollen ja die Behörden auch
etwas "verdienen", also braucht man für nahezu jedes errichtete Gebäude
eine Baugenehmigung.
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer das errichten von gebäuden.

Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.

jens martin schlatter
gUnther nanonüm
2010-12-21 16:59:09 UTC
Permalink
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb
einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer
das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine
baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu einer
gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Hi,
was mir bislang fehlt, ist die Betrachtung als "Kunstwerk". denn als
Behausung kann ein Iglu ja keinesfalls in Frage kommen. Kunst aber
unterliegt nur sehr wenigen "Bauvorschriften", und in der "Schaffensphase"
ist der Künstler sogar praktisch narrenfrei in seinem Handeln. Gefährdet er
dabei andere, ists durchaus üblich, ihn einzusperren :-)
--
mfg,
gUnther
jms
2010-12-21 20:17:47 UTC
Permalink
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Hi,
was mir bislang fehlt, ist die Betrachtung als "Kunstwerk". denn als Behausung kann ein Iglu ja keinesfalls in Frage kommen. Kunst aber unterliegt nur sehr wenigen "Bauvorschriften", und in der
"Schaffensphase" ist der Künstler sogar praktisch narrenfrei in seinem Handeln. Gefährdet er dabei andere, ists durchaus üblich, ihn einzusperren :-)
:-)
Peter Kern
2010-12-21 18:29:38 UTC
Permalink
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb
einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer
das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine
baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu
einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.


Peter
jms
2010-12-21 20:18:26 UTC
Permalink
Post by Peter Kern
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb
einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer
das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine
baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu
einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Peter Kern
2010-12-21 21:27:07 UTC
Permalink
Post by jms
Post by Peter Kern
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Bitte nicht "ich denke", sondern belegen.
Lies vorher: <***@mid.individual.net> ff.

Peter
Bernhard Muenzer
2010-12-22 11:29:46 UTC
Permalink
Post by jms
Post by Peter Kern
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Nein; siehe z.B. für Bayern § 1 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. § 2 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 10 Nr. 1 BayBO.

Beachte dabei das Wort "dauerhaft".
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C
Matthias Frank
2010-12-22 12:52:04 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by jms
Post by Peter Kern
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Nein; siehe z.B. für Bayern § 1 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. § 2 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 10 Nr. 1 BayBO.
Beachte dabei das Wort "dauerhaft".
Ich werfe dann man "fliegende Bauten" in die Diskussion oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Tempor%C3%A4re_Architektur

MfG
Matthias
Dieter Wilhelm
2010-12-22 13:16:47 UTC
Permalink
Ihr seid gut! Besser als alle Talk-Shows - bei euch gibts wenigstens Niveau!
Bitte weitermachen! :-)

Als vollkommener Laie eine Frage: Ist das Schmelzen des Iglu's ein
genehmigungspflichtiger Abriss?

Gruß D. Wilhelm
Mark Obrembalski
2010-12-22 21:44:24 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Als vollkommener Laie eine Frage: Ist das Schmelzen des Iglu's ein
genehmigungspflichtiger Abriss?
Da Petrus nicht zu den Adressaten des deutschen Rechts gehört, gibt es
jedenfalls niemanden, der verpflichtet wäre, die Genehmigung zu
beantragen.

Gruß,
Mark
Bernhard Muenzer
2010-12-22 14:12:11 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Bernhard Muenzer
Post by jms
Post by Peter Kern
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Nein; siehe z.B. für Bayern § 1 Abs. 1 Satz 1 BayBO i.V.m. § 2 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 10 Nr. 1 BayBO.
Beachte dabei das Wort "dauerhaft".
Ich werfe dann man "fliegende Bauten" in die Diskussion oder
Ein Iglu gehört nicht zu den fliegenden Bauten nach Art, 72 Abs. 1
Satz 1 BayBO:

| Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt
| sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu
| werden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA "]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_< 6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;} ';&C
Det. Hoffmann
2010-12-23 17:15:22 UTC
Permalink
Post by jms
Post by Peter Kern
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb
einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller bundesländer
das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine
baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu
einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Klar, in Alaska...
Thomas sieht die Sache ja immer ziemlich einseitig, denn den Aufbauort
des Iglus hat er nicht benannt.
Vielleicht gibts ja auch Probleme in der Sahara...
Thomas Fuchs
2010-12-23 19:01:49 UTC
Permalink
Post by Det. Hoffmann
Post by jms
Post by Peter Kern
Post by jms
Zunächst mal ist zu unterscheiden, ob innerorts oder nicht. Ausserhalb
einer ortschaft verbieten die naturschutzgesetze fast aller
bundesländer das errichten von gebäuden.
Innerhalb einer geschl. ortschaft ist geregelt, ab wann man eine
baugenehmigung braucht. Hundehütten, gartenhäuschen u.ä. sind bis zu
einer gewisssen grösse genehmigungsfrei.
Die grössenordnung ist imho ca. 15qm oder 40 kubikmeter.
Davon sind wir doch schon seit gestern weg.
Kein Gebäude.
Kein Baurecht.
ich denke schon dass es ein gebäude ist!
Klar, in Alaska...
Nun bin ich auf die juristische Definition eines Gebäudes gespannt.
,---<http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4ude>
| Ein Gebäude, umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet, ist ein
| Bauwerk, das Räume umschließt, betreten werden kann und zum Schutz von
| Menschen, Tieren oder Sachen dient. Ein Gebäude besitzt nicht zwingend
| Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die
| Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu. Manche Definitionen
| fassen den Begriff etwas enger und beschränken ihn auf Bauwerke, die sich
| über der Erde erheben.
|
| Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel
| wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche
| Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder
| bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“
| (Musterbauordnung).
| [...]
'---
All das dürfte doch auch auf ein Iglu zutreffen, oder?
Post by Det. Hoffmann
Thomas sieht die Sache ja immer ziemlich einseitig, denn den Aufbauort
des Iglus hat er nicht benannt.
Doch, habe ich. Bitte lies fester den ganzen Fred! Ich wiederhole trotzdem:
,---<ieo8ju$73q$02$***@news.t-online.com>
| [...]
| auf dem Grundstück meines Hauseigentümers
| [...]
'---
,---<ieockm$hrv$02$***@news.t-online.com>
| [...]
| > Über welches Bundesland sprechen wir?
|
| Thüringen.
| [...]
'---
Post by Det. Hoffmann
Vielleicht gibts ja auch Probleme in der Sahara...
Dort baut man ggf. Sandburgen, allerdings sollte man vor Baubeginn Ecken und
Kanten in die abgerundeten Wüstensandkörnchen feilen. Sonst hält das nicht.


Thomas Fuchs
Peter Kern
2010-12-23 20:05:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Fuchs
Nun bin ich auf die juristische Definition eines Gebäudes gespannt.
Sag mal, warum habe ich die LBO Th gelesen, die entsprechenden
Ausschnitte zitiert, mit dem Hinweis, dass ein Iglu eben KEIN Bauwerk
ist da es an den Grundlagen fehlt, wenn Du es doch besser weisst?

Peter
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