Discussion:
Turnusmäßigen Stromzählerwechsel hinauszögern - wie?
(zu alt für eine Antwort)
Paul Winkler
2018-01-17 19:50:57 UTC
Permalink
Hallo,

der örtliche Stromversorger und hiesige Netzbetreiber möchte einen
turnusmäßigen Stromzählerwechsel vornehmen.

Der Zähler ist vor 16 Jahren das letzte Mal geeicht worden (steht so drauf).

Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt
werden soll. Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden,
statt ausgemacht zu werden.

Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate). Ein Mal davon haben sie auch
noch falsch abgelesen zu meinem Lasten und ich habe dann eine
falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst dagegen hätte klagen müssen.

Lt. Auskunft des Rechtsanwalts hätten sie den Rechtsstreit gewonnen,
weil sie den Ableser als Zeugen benennen könnten und ich Niemanden.
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.

Ich empfand das schon als belästigend, da ich an meinem früheren Wohnort
noch nie einen Menschen reinlassen musste, der Zähler abgelesen hat.
Lief immer über schriftliche Meldung.

Als Folge davon habe ich den Versorger gewechselt und seit dem
Zeitpunkt hat kein Ableser vom Netzbetreiber mehr mein Haus betreten
- auch dann nicht, wenn sie es wollten für ihre jährliche Ablesung.
Ich habe den Zutritt verweigert und darauf verwiesen, dass sie sich
den aktuellen Stand von meinem jetzigen Versorger einholen können.
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.

Also ist das Verhältnis zum Netzbetreiber angespannt und ich erwarte
von dort auch kein Entgegenkommen.

Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb
der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.

Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen ginge- erst
in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine
Woche Urlaub und in sechst Monaten einen knappen Monat frei.
Da wäre ich dann in dem Haus anwesend, wo der Zähler getauscht werden soll.

Familie/Bekannte gibt es nicht, die für mich das erledigen könnten.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine solche Frist vom Netzbetreiber
bekomme. Aber ich habe auch kein Problem damit, den Zugang regelmäßig
zu verweigern - bzw. einfach nicht da zu sein.

Hat der Netzbetreiber einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Zähler,
um den auswechseln zu können?

Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?

Wie läuft es in der Praxis ab. Wann klagt der Netzbetreiber? Man kann es
ja auf eine Klage ankommen lassen. Das frisst erst mal Zeit.
Bis dahin sind 3-6 Monate herum und man lässt ihn dann rein
- der Klagegrund entfällt damit.

Hat der Netzbetreiber das Recht eine Stromsperre zu verhängen,
wenn man ihm den Zugang zum Zähler verwehrt? Nicht dass ich eines
Wochenendes nach Hause zurück kehre und der Strom gesperrt ist.
Würde einen finanziellen Schaden verursachen, wegen Aquarium
und Medikamenten im Kühlschrank, die ca. 20.000 EUR wert sind.

In dem Schreiben steht nichts davon, welcher Zähler eingebaut wird.
Ist davon auszugehen, dass ein neuer Ferraris-Zähler eingebaut wird
oder wird ein digitaler Zähler eingebaut? Im Schreiben steht nur,
dass der Zählerwechsel keine Kosten verursachen wird. In den
letzten Jahren hatte ich einen jährlichen Stromverbrauch von
4.000 bis 5.000 kWh.

Oder besteht eine andere legalere Möglichkeit einen Stromzählerwechsel
zu verhindern bzw. hinauszuzögern? Hat möglicherweise schon Mal
Jemand gegen geklagt? (vermutlich schon - wir sind ja in Deutschland)

Ich habe inzwischen gelesen, dass wenn ein Smart-Meter eingebaut werden
sollte, der Netzbetreiber dann min. 3 Monate vorher das ankündigen muss
und auch darauf hinweisen muss, dass man den Meßstellenbetreiber
wechseln kann. Das ist nicht passiert. Daher können die theoretisch
den Ferraris-Zähler nicht durch was anderes tauschen, als einen Ferraris-
Zähler. Aber genau das macht keinen Sinn, wenn in wenigen Jahren ohnehin
diese digitalen Dinger verbaut werden müssen.

Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür
dankbar.

Grüße
Paul
Hartmut Kraus
2018-01-17 20:16:15 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb
der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.
Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen ginge- erst
in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine
Woche Urlaub
Dann schreib' denen das so und mach' mit ihnen einen Termin in dieser
Woche aus.
--
http://www.hkraus.eu/
Paul Winkler
2018-01-17 20:59:07 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
Dann schreib' denen das so und mach' mit ihnen einen Termin in dieser
Woche aus.
Genau deshalb frage ich hier, weil ich wissen will, wie ich weiter
machen könnte, wenn die "njet" sagen.
Hartmut Kraus
2018-01-17 21:24:19 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Post by Hartmut Kraus
Dann schreib' denen das so und mach' mit ihnen einen Termin in dieser
Woche aus.
Genau deshalb frage ich hier, weil ich wissen will, wie ich weiter
machen könnte, wenn die "njet" sagen.
Und warum sollten sie? Mach' dich doch bloß nicht vorher verrückt. Den
Saft abdrehen können sie dir nicht einfach, erst mal müsstest du mit
deinen Zahlungen im Verzug sein.

Übrigens hat jeder Stromversorger / Netzbetreiber (nicht so ganz klar,
wer was bei dir ist) eine kostenlose Hotline / Kontaktmöglichkeiten im
Internet, wo du solche Fragen schon klären kannst.

Was das rein Technische betrifft: Ich habe auch mal den "Stromanbieter"
gewechselt (bin jetzt bei "yello Strom") - deshalb hänge ich trotzdem
nach wie vor am Netz von E.ON, da wurde ja wohl nichts extra für mich
"umgeklemmt", nur die Abrechnung läuft etwas anders. Aber ich lese nach
wie vor jährlich meinen Zähler ab und schicke die Karte an E.ON. Mir
doch wurscht, wie die das untereinander abrechnen :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Marc Haber
2018-01-19 20:15:21 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Ich habe inzwischen gelesen, dass wenn ein Smart-Meter eingebaut werden
sollte, der Netzbetreiber dann min. 3 Monate vorher das ankündigen muss
und auch darauf hinweisen muss, dass man den Meßstellenbetreiber
wechseln kann. Das ist nicht passiert. Daher können die theoretisch
den Ferraris-Zähler nicht durch was anderes tauschen, als einen Ferraris-
Zähler.
Doch, natürlich, durch einen EHZ. Der muss nicht smart sein.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Paul Winkler
2018-01-23 13:05:29 UTC
Permalink
Post by Marc Haber
Doch, natürlich, durch einen EHZ. Der muss nicht smart sein.
Was ist ein EHZ?

Gruss
Paul
Hartmut Kraus
2018-01-23 13:09:21 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Post by Marc Haber
Doch, natürlich, durch einen EHZ. Der muss nicht smart sein.
Was ist ein EHZ?
Ein "elektronischer Haushaltszähler":

https://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Elektronische_Energiez%C3%A4hler
--
http://www.hkraus.eu/
Paul Winkler
2018-01-23 17:36:53 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
https://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Elektronische_Energiez%C3%A4hler
Danke.

Da steht, dass diese auch fernauslesbar sein können. Damit wäre so ein
digitaler Zähler doch ein Smart-Meter, oder?

Ab WANN sind die Dinger "smart" und wann nicht?
Wie ist da die "amtliche Definition" davon?

Ich frage mich, ob die Stadtwerke, die jetzt ja auch Messstellenbetreiber
sind,
nicht zufällig versuchen, den §37 Abs. 2 des Messstellengesetzes zu umgehen.

Indem sie den Ferrariszähler nach seiner Eichzeit einfach gegen einen
Digitalen ersetzen und danach irgendwann ein Gateway installieren.

Möglicherweise hat der digitale Zähler dann auch gleich ein Gateway
integriert, das nur noch nicht genutzt wird.

Dann müssten sie aber nach §37 Abs. 2 den Kunden min. 3 Monate
vorher auf den Wechsel des Zählers hinweisen und auf die Möglichkeit
des Wechsels des Messstellenbetreibers hinweisen.

Siehe hier:
<http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__36.html>

und hier:
siehe Punkt "Von wem und wann werde ich informiert, ob ein Einbau
vorgenommen wird?"
<https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/SmartMetering/SmartMeter_node.html>

Blickt da Jemand durch?
Siegfrid Breuer
2018-01-23 19:36:00 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Da steht, dass diese auch fernauslesbar sein können. Damit wäre so
ein digitaler Zähler doch ein Smart-Meter, oder?
Smart genug, um das Verbrauchsprofil ueber zwei Jahre zu speichern,
isser zweifellos. Speicher kost nix mehr, und da ist genug drin:

http://www.emh-meter.de/media///emh-metering/produkte/ehz-k-dab-d-1.00.pdf
Post by Paul Winkler
Möglicherweise hat der digitale Zähler dann auch gleich ein Gateway
integriert, das nur noch nicht genutzt wird.
Zaehlerkasten gut abschirmen und Klappferrite auf alle zugaenglichen
Strippen in der Gegend! ;)
Aber dann kriegen sie eben Deine Daten einmal pro Ablesung und koennen
immer noch nachschauen, wann Du so ueblicherweise wieviel Strom
verbrauchst. Sicher begehrte Daten bei den Vereinigungen, die von
unkonventioneller entschaedigungsloser Eigentumsuebertragung leben.
--
Post by Paul Winkler
Wenn man bloed im Kopf ist, dann ist alles egal.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[weissagt Ottmar Ohlemacher 2008 das Motto der Mehrheit der Buerger in
<http://reusenet.froehlich.priv.at/posting.php?msgid=%3C1aoyopdvid5p3$.f0d0xr5u941l$***@40tude.net%3E>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Werner Holtfreter
2018-01-23 23:38:10 UTC
Permalink
Post by Siegfrid Breuer
Sicher begehrte Daten bei den Vereinigungen, die von
unkonventioneller entschaedigungsloser Eigentumsuebertragung
leben.
Die Finanzämter? :-)
--
Gruß Werner

www.presseportal.de/blaulicht/pm/110971/3762457
Noch 1984 mussten Flüchtlinge ihre Toiletten selbst reinigen!
Martin Gerdes
2018-01-23 22:15:51 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Post by Marc Haber
Doch, natürlich, durch einen EHZ. Der muss nicht smart sein.
Was ist ein EHZ?
Das ist ein Intelligenztest für Dich. Marc wollte prüfen, ob Du schon
googeln kannst. Offenbar ist das nicht der Fall, also will ich das mal
für Dich unternehmen:

EHZ = elektronischer Haushaltszähler
Martin Gerdes
2018-01-20 19:20:27 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
der örtliche Stromversorger und hiesige Netzbetreiber möchte einen
turnusmäßigen Stromzählerwechsel vornehmen.
Der Zähler ist vor 16 Jahren das letzte Mal geeicht worden (steht so drauf).
Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt werden soll.
Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden, statt
ausgemacht zu werden.
Das machen Stadtwerke gern so.
Post by Paul Winkler
Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate).
Gab es dafür einen speziellen Grund?
Welcher Art ist denn diese Verbrauchsstelle? Eine normale Wohnung kann
das wohl eher nicht sein.
Post by Paul Winkler
Ein Mal davon haben sie auch noch falsch abgelesen zu meinem Lasten,
und ich habe dann eine falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst
dagegen hätte klagen müssen.
Normalerweise gleichen sich Fehlablesungen mit der nächsten Ablesung
wieder aus.

Ich hätte in diesem Fall dennoch den richtigen Wert nachgemeldet. Ob ich
die Rechnung gekürzt hätte, kann ich ohne Kenntnis der Details nicht
sagen, hängt wesentlich von der Abrechnungsdifferenz ab.

Bei großer Differenz hätte ich mir selbst den korrekten Rechnungsbetrag
ausgerechnet und nur den unstreitigen Teil bezahlt.

Und nein, nicht ich hätte dann klagen müssen, sondern der Versorger.
Er hätte es höchstwahrscheinlich nicht getan, wenn meine Angabe
plausibel gewesen wäre -- Klagen kostet Geld und Mühe, das macht man
nicht ohne Not.
Post by Paul Winkler
Lt. Auskunft des Rechtsanwalts hätten sie den Rechtsstreit gewonnen,
weil sie den Ableser als Zeugen benennen könnten und ich niemanden.
Möglicherweise hast Du einen ungeeigneten Rechtsanwalt befragt.

Eine (nennenswerte) Fehlablesung läßt sich rechnerisch relativ leicht
nachvollziehen, wenn man nicht gerade vor vier Wochen erst eingezogen
ist.
Post by Paul Winkler
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.
Der Ableser ist ein Mensch und als solcher fehlbar. Der ist nicht auch
noch unabhängiger Zeuge der eigenen Tat.

Der aktuelle Zählerstand läßt sich im Rahmen eines Verfahrens leicht
durch Ortstermin bestätigen. Wenn sich dann der Zählerstand als
niedriger erweist als er (angeblich) am Ablesetag gewesen sein soll und
der amtlich festgestellte Zählerstand einen plausiblen Verbrauch ergibt,
kann mag der Ableser so viel zeugen, wie er will.
Post by Paul Winkler
Ich empfand das schon als belästigend, da ich an meinem früheren Wohnort
noch nie einen Menschen reinlassen musste, der Zähler abgelesen hat.
Lief immer über schriftliche Meldung.
Hier erfolgt das auch normalerweise über schriftliche Meldung, schon aus
Kostengründen. Solange ein plausibler Verbrauch gemeldet wird (das prüft
der Rechner), fragt keiner nach. Im Zweifelsfall mag schon ein Ableser
kommen, aber das sind Einzelfälle und spezielle Kadetten.
Post by Paul Winkler
Als Folge davon habe ich den Versorger gewechselt und seit dem
Zeitpunkt hat kein Ableser vom Netzbetreiber mehr mein Haus betreten
- auch dann nicht, wenn sie es wollten, für ihre jährliche Ablesung.
Ich habe den Zutritt verweigert und darauf verwiesen, dass sie sich
den aktuellen Stand von meinem jetzigen Versorger einholen können.
Ich fürchte, da bist Du falsch gewickelt.

Der Netzbetreiber hat Anspruch auf die Zählerstände. Meines Wissens
erfaßt der Netzbetreiber die Zählerstände (wie auch immer) und
übermittelt diese dem jeweiligen Versorger.

Ich wechsele immer mal den Versorger, habe diesem aber nur im
Ausnahmefall einen Zählerstand übermittelt. Das läuft alles über den
Netzbetreiber (bei mir hier die lokalen Stadtwerke, von denen ich sonst
nur das Wasser beziehe).
Post by Paul Winkler
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.
Falscher Weg, wie gesagt.
Post by Paul Winkler
Also ist das Verhältnis zum Netzbetreiber angespannt und ich erwarte
von dort auch kein Entgegenkommen.
Na ja, wenn Du dem Netzbetreiber gegenüber zickst, ist es verständlich,
daß er Dich nicht besonders mag.
Post by Paul Winkler
Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb
der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.
Dein Problem, mit Verlaub.
Post by Paul Winkler
Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen ginge- erst
in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine
Woche Urlaub und in sechs Monaten einen knappen Monat frei.
Was hat denn der Netzbetreiber auf Deinen Terminvorschlag gesagt?
Post by Paul Winkler
Da wäre ich dann in dem Haus anwesend, wo der Zähler getauscht werden soll.
Familie/Bekannte gibt es nicht, die für mich das erledigen könnten.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine solche Frist vom Netzbetreiber
bekomme.
Du könntest ja versuchen, dort anzurufen, bevor Du hier lamentierst.
Post by Paul Winkler
Aber ich habe auch kein Problem damit, den Zugang regelmäßig
zu verweigern - bzw. einfach nicht da zu sein.
Hat der Netzbetreiber einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Zähler,
um den auswechseln zu können?
Hat er.
Post by Paul Winkler
Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?
Es ist immer gut, Dinge nicht vorsätzlich eskalieren zu lassen. Das
spart Nerven auf beiden Seiten.
Post by Paul Winkler
Wie läuft es in der Praxis ab. Wann klagt der Netzbetreiber? Man kann es
ja auf eine Klage ankommen lassen. Das frisst erst mal Zeit.
Bis dahin sind 3-6 Monate herum und man lässt ihn dann rein
- der Klagegrund entfällt damit.
... und zahlt die Klage trotzdem (und das zu Recht).
Post by Paul Winkler
Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür
dankbar.
Ich halte es für unwahrscheinlich, daß Du dankbar bist für einen anderen
Weg als den, auf den Du Dich bereits festgelegt hast.
Ulrich Maier
2018-01-20 21:29:22 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Lt. Auskunft des Rechtsanwalts hätten sie den Rechtsstreit gewonnen,
weil sie den Ableser als Zeugen benennen könnten und ich niemanden.
Möglicherweise hast Du einen ungeeigneten Rechtsanwalt befragt.
Ich halte es für wahrscheinlicher, dass es diesen RA nicht gibt.

U.
Paul Winkler
2018-01-23 17:58:02 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt werden soll.
Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden, statt
ausgemacht zu werden.
Das machen Stadtwerke gern so.
Ich empfinde mich als gleichberechtigten Vertragspartner und mache
das auch nicht so, dass ich den Stadtwerken einen Termin
mitteile, wann ich bei denen im Büro auftauche, um mit ihnen zu
sprechen. Sondern ich vereinbare aktiv einen Termin.

Insbesondere teile ich denen nicht mit: "Ich komme zwischen 7:30 und
14 Uhr in ihr Büro - sorgen Sie dafür, dass Sie oder eine Vertretung
da sind".

Gleiches Recht für Alle.
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate).
Gab es dafür einen speziellen Grund?
Nein. Machen sie hier im Ort bei Jedem. Hat mich auch gewundert.
In BaWü, egal wo ich wohnte, habe ich noch nie einen Ableser gesehen.

In dem Haus in Niedersachsen, was ich erbte, kommen wohl min.
halbjährlich welche. Bei allen anderen Einwohnern des 1000-Seelen-Dorfes
wohl auch.
Post by Martin Gerdes
Welcher Art ist denn diese Verbrauchsstelle? Eine normale Wohnung kann
das wohl eher nicht sein.
Einfamilenhaus mit altem Ferrariszähler.
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Ein Mal davon haben sie auch noch falsch abgelesen zu meinem Lasten,
und ich habe dann eine falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst
dagegen hätte klagen müssen.
Normalerweise gleichen sich Fehlablesungen mit der nächsten Ablesung
wieder aus.
Nicht, wenn die Stadtwerke eine Endablesung zum 31 des Monats
machen, dabei ca. 1000 kWh zu viel ablesen und Du ab dem 1. des
nächsten Monats den Versorger gewechselt hast, dem Du den
richtigen Zählerstand mitteiltest. Dann zahlst Du doppelt, was ich tat.
Post by Martin Gerdes
Und nein, nicht ich hätte dann klagen müssen, sondern der Versorger.
Er hätte es höchstwahrscheinlich nicht getan, wenn meine Angabe
plausibel gewesen wäre -- Klagen kostet Geld und Mühe, das macht man
nicht ohne Not.
Richtig, habe ich vom RA so erklärt bekommen. Allerdings meinte er,
dass es an dem Gericht schon mehr als nur einen solchen Fall
gegeben habe, wo der Ableser angeblich falsch abgelesen hat. Das
Gericht sei bisher in jedem verhandelten solchen Fall den
Stadtwerken und dem Ableser gefolgt. Also Erfolgschancen = 0,
war seine Aussage.
Post by Martin Gerdes
Eine (nennenswerte) Fehlablesung läßt sich rechnerisch relativ leicht
nachvollziehen, wenn man nicht gerade vor vier Wochen erst eingezogen
ist.
Ich war damals erst vor kurzem eingezogen und mein Stromverbrauch
ist nicht gleichmäßig. Mal in einem Monat 100 kWh, mal 600 kWh.
Kommt darauf an, ob ich mich in dem Haus aufhalte oder nicht.

Wie gesagt, ich bin oft wochenlang ausser Haus.
Post by Martin Gerdes
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.
Hier erfolgt das auch normalerweise über schriftliche Meldung, schon aus
Kostengründen. Solange ein plausibler Verbrauch gemeldet wird (das prüft
der Rechner), fragt keiner nach. Im Zweifelsfall mag schon ein Ableser
kommen, aber das sind Einzelfälle und spezielle Kadetten.
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Post by Martin Gerdes
Der Netzbetreiber hat Anspruch auf die Zählerstände. Meines Wissens
erfasst der Netzbetreiber die Zählerstände (wie auch immer) und
übermittelt diese dem jeweiligen Versorger.
Ich kenne das nur so, dass ich den Versorger, den ich bezahle, die
Stände auf Aufforderung mitteile. So war das bisher auch immer.
Der Versorger, bei dem ich war und an den ich zahlte, hat immer
jährlich die Stände schriftlich abgefragt.
Post by Martin Gerdes
Ich wechsele immer mal den Versorger, habe diesem aber nur im
Ausnahmefall einen Zählerstand übermittelt. Das läuft alles über den
Netzbetreiber (bei mir hier die lokalen Stadtwerke, von denen ich sonst
nur das Wasser beziehe).
Ich kenne das nur andersherum.
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.
Falscher Weg, wie gesagt.
Auf jährliche Anfrage des Versorgers - wie gesagt, ich kenne es nicht
anders.
Post by Martin Gerdes
Du könntest ja versuchen, dort anzurufen, bevor Du hier lamentierst.
Ich habe hier absichtlich vor dem Anruf gefragt, um einige Fragen
zu klären.

Mir ist unklar, ob da nun ein Smart-Meter unter Umgehung des
§37 Abs. 2 des Messstellenbetreibergesetzes installiert werden
soll.
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?
Es ist immer gut, Dinge nicht vorsätzlich eskalieren zu lassen. Das
spart Nerven auf beiden Seiten.
Bisherige Erfahrung hat auch gezeigt, dass es nicht gut ist, jeden
gewähren zu lassen, wie er will.
Post by Martin Gerdes
... und zahlt die Klage trotzdem (und das zu Recht).
Paar hundert Euro sind für mich billiger, als extra wegen einem
Zähler über 1000 km durch die Republik zu fahren und in
Verzug mit meiner Arbeit zu geraten. Das kostet mehr als nur
paar hundert EUR.

Außerdem klagt keiner ohne vorherigen, meist langwierigen,
Schriftverkehr.
Post by Martin Gerdes
Ich halte es für unwahrscheinlich, daß Du dankbar bist für einen anderen
Weg als den, auf den Du Dich bereits festgelegt hast.
Wie man in den Wald ruft ...
Hartmut Kraus
2018-01-23 18:06:46 UTC
Permalink
"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag
Post by Martin Gerdes
Hier erfolgt das auch normalerweise über schriftliche Meldung, schon aus
Kostengründen. Solange ein plausibler Verbrauch gemeldet wird (das prüft
der Rechner), fragt keiner nach. Im Zweifelsfall mag schon ein Ableser
kommen, aber das sind Einzelfälle und spezielle Kadetten.
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Und dann muss der Verbraucher den abgelesenen Wert mit seiner
Unterschrift bestätigen. So sollte es jedenfalls sein.
--
http://www.hkraus.eu/
Paul Winkler
2018-01-23 18:27:31 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Und dann muss der Verbraucher den abgelesenen Wert mit seiner Unterschrift
bestätigen. So sollte es jedenfalls sein.
War hier nicht so.
Detlef Meißner
2018-01-23 18:33:18 UTC
Permalink
Post by Hartmut Kraus
"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag
Post by Martin Gerdes
Hier erfolgt das auch normalerweise über schriftliche Meldung, schon aus
Kostengründen. Solange ein plausibler Verbrauch gemeldet wird (das prüft
der Rechner), fragt keiner nach. Im Zweifelsfall mag schon ein Ableser
kommen, aber das sind Einzelfälle und spezielle Kadetten.
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Und dann muss der Verbraucher den abgelesenen Wert mit seiner
Unterschrift bestätigen. So sollte es jedenfalls sein.
Ist bei uns noch nie so gewesen.

Ich erinnere mich noch an Zeiten, da kam jeden Monat ein Ableser von den
Stadtwerken. Ist aber schon Ewigkeiten her.
Bei uns wird der Zählerstand am Ende des Jahres abgelesen. Neuerdings
wird mit dem Smartphone ein Bild gemacht.
Bei einem anderen Versorger in einer Nachbargemeinde reicht es
allerdings, wenn man den Zählerstand übermittelt.

Detlef
--
Bescheiden können nur Menschen sein, die genug Selbstbewusstsein haben.
(Gabriel Laub)
Hartmut Kraus
2018-01-23 18:38:22 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Hartmut Kraus
"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag
Post by Martin Gerdes
Hier erfolgt das auch normalerweise über schriftliche Meldung, schon aus
Kostengründen. Solange ein plausibler Verbrauch gemeldet wird (das prüft
der Rechner), fragt keiner nach. Im Zweifelsfall mag schon ein Ableser
kommen, aber das sind Einzelfälle und spezielle Kadetten.
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Und dann muss der Verbraucher den abgelesenen Wert mit seiner
Unterschrift bestätigen. So sollte es jedenfalls sein.
Ist bei uns noch nie so gewesen.
Ich sagte ja auch: So sollte es sein. Sonst ist doch dem Beschiss Tür
und Tor geöffnet.

Ich unterschreibe die Ableseprotokolle für Heizung, Kalt- und
Warmwasser. Den Stromzähler lese ich selber ab und übermittle den
Zählerstand dem Netzbetreiber. Noch. :-)
Post by Detlef Meißner
Ich erinnere mich noch an Zeiten, da kam jeden Monat ein Ableser von den
Stadtwerken. Ist aber schon Ewigkeiten her.
Bei uns wird der Zählerstand am Ende des Jahres abgelesen. Neuerdings
wird mit dem Smartphone ein Bild gemacht.
Bei einem anderen Versorger in einer Nachbargemeinde reicht es
allerdings, wenn man den Zählerstand übermittelt.
Detlef
--
http://www.hkraus.eu/
Martin Gerdes
2018-01-24 22:23:29 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt werden soll.
Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden, statt
ausgemacht zu werden.
Das machen Stadtwerke gern so.
Ich empfinde mich als gleichberechtigten Vertragspartner
Eine solche Empfindung hilft Dir im Verkehr mit jedweder Obrigkeit recht
wenig.
Post by Paul Winkler
und mache das auch nicht so, dass ich den Stadtwerken einen Termin
mitteile, wann ich bei denen im Büro auftauche, um mit ihnen zu
sprechen. Sondern ich vereinbare aktiv einen Termin.
Einfach aufzutauchen würde ja auch nichts bringen. Ggf. ließe man Dich
einfach ablaufen.
Post by Paul Winkler
Gleiches Recht für alle.
Seit wann das?
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate).
Gab es dafür einen speziellen Grund?
Nein. Machen sie hier im Ort bei jedem.
Offensichtlich haben sie zuviel Geld.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Welcher Art ist denn diese Verbrauchsstelle? Eine normale Wohnung kann
das wohl eher nicht sein.
Einfamilienhaus mit altem Ferrariszähler.
Ist doch günstig. Nur Du und die Deinen haben einen Schlüssel. Sofern Du
Deine Frau im Griff hast, kommen die Stadtwerke nicht so einfach in Dein
Haus hinein.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Ein Mal davon haben sie auch noch falsch abgelesen zu meinem Lasten,
und ich habe dann eine falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst
dagegen hätte klagen müssen.
Normalerweise gleichen sich Fehlablesungen mit der nächsten Ablesung
wieder aus.
Nicht, wenn die Stadtwerke eine Endablesung zum 31 des Monats
machen, dabei ca. 1000 kWh zu viel ablesen und Du ab dem 1. des
nächsten Monats den Versorger gewechselt hast, dem Du den
richtigen Zählerstand mitteiltest. Dann zahlst Du doppelt, was ich tat.
Dummheit wird halt manchmal bestraft.

Ich hätte bei einer derartigen Fehlablesung schlichtweg die Rechnung
gekürzt (flankiert mit einem informativen Schreiben einschließlich eines
aktuellen Photos des Zählers). Es wäre bei mir nie zu einem Einschalten
eines Rechtsanwalts gekommen, von beiden Seiten nicht.

Aber Du gehst ja auch mit den Mitteilungen an den Meßstellenbetreiber
Deinen eigenen Weg.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Und nein, nicht ich hätte dann klagen müssen, sondern der Versorger.
Er hätte es höchstwahrscheinlich nicht getan, wenn meine Angabe
plausibel gewesen wäre -- Klagen kostet Geld und Mühe, das macht man
nicht ohne Not.
Richtig, habe ich vom RA so erklärt bekommen. Allerdings meinte er,
dass es an dem Gericht schon mehr als nur einen solchen Fall
gegeben habe, wo der Ableser angeblich falsch abgelesen hat. Das
Gericht sei bisher in jedem verhandelten solchen Fall den
Stadtwerken und dem Ableser gefolgt. Also Erfolgschancen = 0,
war seine Aussage.
Habe ich schonmal geschrieben, daß Du offensichtlich den falschen
Rechtsanwalt hattest (und dazu die falsche Strategie, wenn erstmal der
Rechtsanwalt ins Spiel kommt, hat man meist im Vorfeld selbst etwas
falsch gemacht).
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Eine (nennenswerte) Fehlablesung läßt sich rechnerisch relativ leicht
nachvollziehen, wenn man nicht gerade vor vier Wochen erst eingezogen
ist.
Ich war damals erst vor kurzem eingezogen und mein Stromverbrauch
ist nicht gleichmäßig. Mal in einem Monat 100 kWh, mal 600 kWh.
Kommt darauf an, ob ich mich in dem Haus aufhalte oder nicht.
Wie gesagt, ich bin oft wochenlang ausser Haus.
... und hast deswegen vermutlich Termine versäumt.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.
Hier ist es so, dass so einer mit einem Klemmbrett die ganzen Straßen
abläuft und abklingelt.
Dem muß man trotzdem nicht aufmachen, gerade mit Deiner Geschichte
nicht.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Der Netzbetreiber hat Anspruch auf die Zählerstände. Meines Wissens
erfasst der Netzbetreiber die Zählerstände (wie auch immer) und
übermittelt diese dem jeweiligen Versorger.
Ich kenne das nur so ...
Na denn.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.
Falscher Weg, wie gesagt.
Du könntest ja versuchen, dort anzurufen, bevor Du hier lamentierst.
Ich habe hier absichtlich vor dem Anruf gefragt, um einige Fragen
zu klären.
Na denn.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Es ist immer gut, Dinge nicht vorsätzlich eskalieren zu lassen. Das
spart Nerven auf beiden Seiten.
Und so will ich es auch in diesem Thread handhaben.
Daher hat für mich dieser Thread an dieser Stelle ein Ende.
Paul Winkler
2018-01-25 13:34:42 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Eine solche Empfindung hilft Dir im Verkehr mit jedweder Obrigkeit recht
wenig.
Wie war das mit der Obrigkeitshörigkeit der Deutschen?
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Gleiches Recht für alle.
Seit wann das?
Seit das Mittelalter vorbei ist?
Post by Martin Gerdes
Ist doch günstig. Nur Du und die Deinen haben einen Schlüssel. Sofern Du
Deine Frau im Griff hast, kommen die Stadtwerke nicht so einfach in Dein
Haus hinein.
Da wohne nur ich. Daher auch das Problem mit dem Zutritt gewähren,
wenn ich paar Hundert km am Erstwohnsitz bin.
Post by Martin Gerdes
Ich hätte bei einer derartigen Fehlablesung schlichtweg die Rechnung
gekürzt (flankiert mit einem informativen Schreiben einschließlich eines
aktuellen Photos des Zählers). Es wäre bei mir nie zu einem Einschalten
eines Rechtsanwalts gekommen, von beiden Seiten nicht.
Nicht wenn Du die Endabrechnung erst mehrere Monate nach der Ablesung
erhalten hättest und zu dem Zeitpunkt dein Zählerstand bereits über
dem falschen Ablesungsstand wäre, Du aber in der Zwischenzeit den
Versorger gewechselt und an ihn gezahlt hättest.

Das Foto hätte da nichts mehr gebracht, da der Zählerstand bereits
höher war als der falsch abgelesene.

Dass falsch abgelesen wurde, hat man erst mit der monate später
eingehenden Jahresendabrechnung erfahren.

Insoweit klar?
Post by Martin Gerdes
Aber Du gehst ja auch mit den Mitteilungen an den Meßstellenbetreiber
Deinen eigenen Weg.
Welchen eigenen Weg? Ich teile dem den Stand mit, an den ich die
monatlichen Zahlungen leiste und den Gleichen, der sie bei mir abfragt.
Post by Martin Gerdes
Rechtsanwalt ins Spiel kommt, hat man meist im Vorfeld selbst etwas
falsch gemacht).
Strafrechtverteidiger sehen das anders.
Post by Martin Gerdes
Und so will ich es auch in diesem Thread handhaben.
Daher hat für mich dieser Thread an dieser Stelle ein Ende.
Ist vielleicht besser so...
Detlef Meißner
2018-01-25 13:49:16 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Eine solche Empfindung hilft Dir im Verkehr mit jedweder Obrigkeit recht
wenig.
Wie war das mit der Obrigkeitshörigkeit der Deutschen?
Hörig ist was ganz anderes!
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Post by Paul Winkler
Gleiches Recht für alle.
Seit wann das?
Seit das Mittelalter vorbei ist?
Das mit dem Recht ist so eine Sache.
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Ist doch günstig. Nur Du und die Deinen haben einen Schlüssel. Sofern Du
Deine Frau im Griff hast, kommen die Stadtwerke nicht so einfach in Dein
Haus hinein.
Da wohne nur ich. Daher auch das Problem mit dem Zutritt gewähren,
wenn ich paar Hundert km am Erstwohnsitz bin.
Was ist, wenn in dem Haus mal was passiert? Kümmert sich da sonst
niemand drum?
Post by Paul Winkler
Post by Martin Gerdes
Ich hätte bei einer derartigen Fehlablesung schlichtweg die Rechnung
gekürzt (flankiert mit einem informativen Schreiben einschließlich eines
aktuellen Photos des Zählers). Es wäre bei mir nie zu einem Einschalten
eines Rechtsanwalts gekommen, von beiden Seiten nicht.
Nicht wenn Du die Endabrechnung erst mehrere Monate nach der Ablesung
erhalten hättest
Und was war der Grund dafür?
Post by Paul Winkler
und zu dem Zeitpunkt dein Zählerstand bereits über
dem falschen Ablesungsstand wäre, Du aber in der Zwischenzeit den
Versorger gewechselt und an ihn gezahlt hättest.
Das Foto hätte da nichts mehr gebracht, da der Zählerstand bereits
höher war als der falsch abgelesene.
Dass falsch abgelesen wurde, hat man erst mit der monate später
eingehenden Jahresendabrechnung erfahren.
Wirklich Monate später?

Detlef
Rainer Freis
2018-01-26 17:21:24 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Nicht wenn Du die Endabrechnung erst mehrere Monate nach der Ablesung
erhalten hättest und zu dem Zeitpunkt dein Zählerstand bereits über
dem falschen Ablesungsstand wäre, Du aber in der Zwischenzeit den
Versorger gewechselt und an ihn gezahlt hättest.
Und es gab beim Versorgerwechsel keine Ablesung des aktuellen
Zählerstandes? Das ist eigentlich (nach meinen Erfahrungen) immer so,
daß der Netzbetreiber (und natürlich alter und neuer Versorger) zu
diesem Zeitpunkt den Zählerstand wissen will, weil sonst eine
ordnungsgemäße Abrechnung gar nicht möglich ist.

Kann es sein, daß du da einfach ein paar Termine verpaßt hast?


Rainer
Rupert Haselbeck
2018-01-26 21:40:09 UTC
Permalink
Post by Rainer Freis
Und es gab beim Versorgerwechsel keine Ablesung des aktuellen
Zählerstandes? Das ist eigentlich (nach meinen Erfahrungen) immer so,
daß der Netzbetreiber (und natürlich alter und neuer Versorger) zu
diesem Zeitpunkt den Zählerstand wissen will, weil sonst eine
ordnungsgemäße Abrechnung gar nicht möglich ist.
Der Netzbetreiber wird schon angefragt haben, wie der Zählerstand im
Wechselzeitpunkt war, entweder durch Zusendung einer Ablesekarte oder einer
Mail. Oder auch durch einen (versuchten) Besuch eines Ablesers, der dann
seinen Besuch in der REgel ebenfalls per Postkarte angekündigt hätte
Post by Rainer Freis
Kann es sein, daß du da einfach ein paar Termine verpaßt hast?
Er ist halt nicht obrigkeitshörig...
Machmal kostet es eben Geld, wenn man sich nicht an die vereinbarten Regeln
hält

MfG
Rupert
Michael Hein
2018-01-27 16:01:23 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Er ist halt nicht obrigkeitshörig...
Machmal kostet es eben Geld, wenn man sich nicht an die vereinbarten Regeln
hält
Habe mal den Thread mitverfolgt. Welche Regeln hat er denn
mit wem vereinbart?

Ich schätze mal, dass das bei ihm so ablief, wie bei 90% der
Bevölkerung.

Er war bei den Stadtwerken als Stromabnehmer angemeldet, dann
wechselte er zu einem billigeren anderen Versorger. Wenn man das
online macht, muss man seinen voraussichtlichen Zählerstand zum
Wechselzeitpunkt angeben oder wird kurzfristig nach Lieferbeginn
um Bekanntgabe gegeben. Nehmen wir an, er hatte auf dem Zähler
zu dem Zeitpunkt einen Stand von 50.000. Also hat er dem neuen
Versorger die 50.000 angegeben.

Der Stadtwerke-Ableser ist dann auch gekommen und hat halt
51.000 abgelesen.

Dann kam drei Monate später die Rechnung von den Stadtwerken,
wo die 51.000 berechnet wurden. Da zu dem Zeitpunkt wohl diese
zusätzlichen 1000 kWh verbraucht waren, kann man auch keinen
Zählerstand unter 51.000 nachweisen.

Alles nicht so schwer zu verstehen. Man müsste nur wollen,
statt sich absichtlich wie ein Intelligenzgeminderter anzustellen.
Aber manche scheinen mit ihren Antworten beabsichtigt gegen
den Fragesteller zu arbeiten und haben wohl Freude daran.

Ist halt etwas krank. Aber was soll's.

Der Dummlall von manchen Personen in den Gruppen sorgt schon
ganz automatisch für die Abschaffung der Newsgroups.

Schade drum.

Aber vielleicht besser, als durch zwanghafte Erhaltung der
Newsgroups nur ein paar Leuten die Bühne zu bieten, die sie
in der Realität nie bekämen.
Detlef Meißner
2018-01-27 17:19:41 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Rupert Haselbeck
Er ist halt nicht obrigkeitshörig...
Machmal kostet es eben Geld, wenn man sich nicht an die vereinbarten Regeln
hält
Habe mal den Thread mitverfolgt. Welche Regeln hat er denn
mit wem vereinbart?
Ich schätze mal, dass das bei ihm so ablief, wie bei 90% der
Bevölkerung.
Du schätzt.
Post by Michael Hein
Er war bei den Stadtwerken als Stromabnehmer angemeldet, dann
wechselte er zu einem billigeren anderen Versorger. Wenn man das
online macht, muss man seinen voraussichtlichen Zählerstand zum
Wechselzeitpunkt angeben oder wird kurzfristig nach Lieferbeginn
um Bekanntgabe gegeben. Nehmen wir an, er hatte auf dem Zähler
zu dem Zeitpunkt einen Stand von 50.000. Also hat er dem neuen
Versorger die 50.000 angegeben.
Der Stadtwerke-Ableser ist dann auch gekommen und hat halt
51.000 abgelesen.
Du schätzt.
Post by Michael Hein
Dann kam drei Monate später die Rechnung von den Stadtwerken,
wo die 51.000 berechnet wurden. Da zu dem Zeitpunkt wohl diese
zusätzlichen 1000 kWh verbraucht waren, kann man auch keinen
Zählerstand unter 51.000 nachweisen.
Du schätzt.
Post by Michael Hein
Alles nicht so schwer zu verstehen. Man müsste nur wollen,
statt sich absichtlich wie ein Intelligenzgeminderter anzustellen.
Aber manche scheinen mit ihren Antworten beabsichtigt gegen
den Fragesteller zu arbeiten und haben wohl Freude daran.
Ist halt etwas krank. Aber was soll's.
Du schätzt.

Deine Argumentation erfolgt aufgrund einer "Schätzung".

Ist halt auch etwas krank.

Detlef
--
Menschenkenner sind ehemalige Menschenfreunde.
(Englisch)
Stefan Schmitz
2018-01-27 18:51:25 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Er war bei den Stadtwerken als Stromabnehmer angemeldet, dann
wechselte er zu einem billigeren anderen Versorger. Wenn man das
online macht, muss man seinen voraussichtlichen Zählerstand zum
Wechselzeitpunkt angeben oder wird kurzfristig nach Lieferbeginn
um Bekanntgabe gegeben. Nehmen wir an, er hatte auf dem Zähler
zu dem Zeitpunkt einen Stand von 50.000. Also hat er dem neuen
Versorger die 50.000 angegeben.
Der Stadtwerke-Ableser ist dann auch gekommen und hat halt
51.000 abgelesen.
Dann kam drei Monate später die Rechnung von den Stadtwerken,
wo die 51.000 berechnet wurden. Da zu dem Zeitpunkt wohl diese
zusätzlichen 1000 kWh verbraucht waren, kann man auch keinen
Zählerstand unter 51.000 nachweisen.
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen 51.000
an den neuen Versorger?
Michael Hein
2018-01-27 18:54:38 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen 51.000
an den neuen Versorger?
Weil die Stadtwerke nicht für die Ablesung oder Mitteilung von Zählerständen
an andere Stromversorger zuständig sind. Das macht der Kunde. War bei
mir auch immer so. Ich kenne auch Niemanden, bei dem es anders läuft.
Detlef Meißner
2018-01-27 18:59:59 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Stefan Schmitz
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen 51.000
an den neuen Versorger?
Weil die Stadtwerke nicht für die Ablesung oder Mitteilung von Zählerständen
an andere Stromversorger zuständig sind. Das macht der Kunde. War bei> mir auch immer so. Ich kenne auch Niemanden, bei dem es anders läuft.
^^^^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Ach so.

Detlef
--
Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf.
(Theodor Fontane)
Ludger Averborg
2018-01-27 21:30:58 UTC
Permalink
On Sat, 27 Jan 2018 19:54:38 +0100, "Michael Hein"
Post by Michael Hein
Post by Stefan Schmitz
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen 51.000
an den neuen Versorger?
Weil die Stadtwerke nicht für die Ablesung oder Mitteilung von Zählerständen
an andere Stromversorger zuständig sind. Das macht der Kunde. War bei
mir auch immer so. Ich kenne auch Niemanden, bei dem es anders läuft.
Bei mir fordert mich ganz regelmäßig mein Stromhändler auf,
ihm dem Zählerstand mitzuteilen.
Und ganz regelmäßig kommt der Stromableser der
Netzbetreibers und ließt seinen Zähler ab.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

l.
Martin Gerdes
2018-01-27 22:14:53 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Post by Stefan Schmitz
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen
51.000 an den neuen Versorger?
Weil die Stadtwerke nicht für die Ablesung oder Mitteilung von Zählerständen
an andere Stromversorger zuständig sind.
Eben doch.
Post by Michael Hein
Das macht der Kunde.
Normalerweise nicht.
Post by Michael Hein
War bei mir auch immer so. Ich kenne auch niemanden, bei dem es anders läuft.
Hier! Meld!

Ach so, Du kennst mich ja nicht.
Rupert Haselbeck
2018-01-27 23:10:13 UTC
Permalink
"Stefan Schmitz" schrieb:>
Post by Stefan Schmitz
Und warum machen die Stadtwerke keine Mitteilung über die abgelesenen
51.000 an den neuen Versorger?
Weil die Stadtwerke nicht für die Ablesung oder Mitteilung von
Zählerständen an andere Stromversorger zuständig sind. Das macht der
Kunde.
Nein
War bei mir auch immer so.
Hmm, du weisst das wirklich nicht?
Ich kenne auch Niemanden, bei dem es
anders läuft.
Es mag ja sein, dass du niemanden kennst. Aber darauf kommt es nicht an. Für
die Ablesung und die Mitteilung des Zählerstandes an den oder die Versorger
ist allein der Messstellenbetreiber, das ist üblicherweise noch immer der
Netzbetreiber, z.B. die örtlichen Stadtwerke, zuständig. In keinem Fall ist
es der Rechnungsersteller, also der sog. Stromlieferant, denn selbiger
bekommt den Zählerstand vom Messstellenbetreiber mitgeteilt und er hat kein
eigenes Personal für derlei Zwecke

MfG
Rupert
Siegfrid Breuer
2018-01-27 19:02:00 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
Aber manche scheinen mit ihren Antworten beabsichtigt gegen
den Fragesteller zu arbeiten und haben wohl Freude daran.
Du hast den neuen Sinn und Zweck des modernen Usenets gut erkannt!
--
Post by Michael Hein
Ich fange dann idR an, Leute uebelst zu beschimpfen, weil es einfacher
ist, jemanden zu beschimpfen, als die offensichtlichen
Unsachlichkeiten der Leute in jedem Detail herauszustellen...
[bedauert Ohlemacher in <1npp58q686qo4.fr0xfmnrd1uh$***@40tude.net>]
-> das Wahrheitsministerium raet: <http://www.hinterfotz.de/boese.html> <-
Martin Gerdes
2018-01-27 22:14:53 UTC
Permalink
Post by Michael Hein
[Der OP] ist halt nicht obrigkeitshörig...
Machmal kostet es eben Geld, wenn man sich nicht an die vereinbarten
Regeln hält.
Habe mal den Thread mitverfolgt. Welche Regeln hat er denn
mit wem vereinbart?
Ich schätze mal, dass das bei ihm so ablief, wie bei 90% der
Bevölkerung.
Nö.
Post by Michael Hein
Er war bei den Stadtwerken als Stromabnehmer angemeldet, dann
wechselte er zu einem billigeren anderen Versorger. Wenn man das
online macht, muss man seinen voraussichtlichen Zählerstand zum
Wechselzeitpunkt angeben oder wird kurzfristig nach Lieferbeginn
um Bekanntgabe gebeten.
So ähnlich.
Post by Michael Hein
Nehmen wir an, er hatte auf dem Zähler zu dem Zeitpunkt einen
Stand von 50.000. Also hat er dem neuen Versorger die 50.000
angegeben.
Und das ist vom Verfahren her ungewöhnlich. Normalerweise ist
Meßstellenbetreiber für Zählerstände zuständig. Für Privatleute ist der
Meßstellenbetreiber üblicherweise die lokalen Stadtwerke, die bisher in
Personalunion Meßstellenbetreiber und Lieferant waren.

Der Meßstellenbetreiber fragt hier jeweils zum 1. Juli des Jahres die
aktuellen Zählerstände ab und zusätzlich bei Versorgerwechsel. Der
Meßstellenbetreiber leitet dann diese Daten dem jeweils neuen (und auch
ggf. dem alten Versorger weiter). Der Kunde hat damit nichts am Hut.


Das hat unser störrischer OP aber nicht gemacht, sondern seinerseits nur
dem neuen Versorger den Zählerstand mitgeteilt (und damit den
vorgegebenen Weg verlassen).
Post by Michael Hein
Der Stadtwerke-Ableser ist dann auch gekommen und hat halt
51.000 abgelesen.
Schlechtes Beispiel. Eine Fehlablesung eines glatten Zehntausenders wäre
dem dümmsten Stadtwerke-Ableser nicht passiert.
Post by Michael Hein
Dann kam drei Monate später die Rechnung von den Stadtwerken,
wo die 51.000 berechnet wurden.
... die Differenz zum Vorjahresstand und den falsch abgelesenen 51.000
kWh.
Post by Michael Hein
Da zu dem Zeitpunkt wohl diese zusätzlichen 1000 kWh verbraucht waren,
kann man auch keinen Zählerstand unter 51.000 nachweisen.
Das ist unwahrscheinlich. Der OP bewohnt das fragliche Haus ja nicht und
ist nur höchst selten da. Damit ist ein minimaler Stromverbrauch zu
erwarten, keinesfalls die 4000 kWh, die Otto Normalverbraucher mit Frau
und 2 Kindern im Jahr verbraucht.

3 Monate nach Falschablesung waren mit guter Wahrscheinlichkeit noch
keine 1000 kWh verbraucht.

Wenn mir sowas passiert wäre, hätte ich umgehend schriftlich nachgehakt.
Das hat der OP aber nicht getan, entweder weil er bockig war oder weil
er halt etliche Wochen nicht in dem betreffenden Haus war und somit
zusammen mit der Rechnung gleich einige Mahnungen vorgefunden hat, als
er schließlich endlich mal wieder vor Ort war. Wer weiß? Vielleicht hat
er erst mit einem Schreiben vom Rechtsanwalt der Gegenseite erfahren,
daß da etwas im Busch ist. Wenn man es erst einmal so weit kommen läßt,
ist eine gütliche Einigung zunehmend schwierig.
Post by Michael Hein
Alles nicht so schwer zu verstehen. Man müsste nur wollen,
statt sich absichtlich wie ein Intelligenzgeminderter anzustellen.
Klar.
Post by Michael Hein
Der Dummlall von manchen Personen in den Gruppen sorgt schon
ganz automatisch für die Abschaffung der Newsgroups.
Schade drum.
Zum Glück schreitest Du ja nun zur Tat und sorgst für Ordnung.
Paul Winkler
2018-01-28 15:08:22 UTC
Permalink
"Martin Gerdes" schrieb im Newsbeitrag news:***@4ax.com...

[...]

Ist schon interessant, welche Geschichte Du da zusammenstellst.

Ich bin fast jedes Wochenende für ca. 1 Tag da, so dass ich die
Post der vergangenen Woche sehen kann und darauf reagieren kann.

Daher nix mit 10 Mahnungen und Anwaltsbriefen der Gegenseite.

Die Tatsache stand ja auch im Eröffnungsposting drin. Aber hey,
was soll's, hätte ja nur deine Story verunmöglicht. Da kann man
ja schon darüber großzügig hinweglesen.

Also nochmal für Alle:

Hier ist das so: Wenn man Strom von den Stadtwerken bezieht,
schicken die selbst Jemand zum Ablesen oder hinterlassen eine
Karte zum Zählerstand-ausfüllen, falls man zu dem Zeitpunkt nicht da
war.

Dummerweise habe ich den menschlichen Abzähler rein gelassen,
als er den Stand ablesen wollte, als ich zu einem anderen Versorger
wechselte.

Der andere Versorger ist viele hundert Kilometer entfernt und er
schickt keine menschlichen Ableser. Er schickt immer eine Email, in
der er mich dazu auffordert, den Stand des Zählers mitzuteilen. Das
passiert ein mal im Jahr.

Soweit klar?

Ich kenne das auch nicht anders. Ist an meinem anderen Wohnsitz
genau so.

Stadtwerke kommen immer nur dann, wenn so lange man Strom von
ihnen bezieht, sonst nicht.

Und die Geschichte ereignete sich ziemlich genau so, wie Michael Hein
sie beschrieben hat.
Detlef Meißner
2018-01-28 15:28:15 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
[...]
Ist schon interessant, welche Geschichte Du da zusammenstellst.
Ich bin fast jedes Wochenende für ca. 1 Tag da, so dass ich die
Post der vergangenen Woche sehen kann und darauf reagieren kann.
Daher nix mit 10 Mahnungen und Anwaltsbriefen der Gegenseite.
Die Tatsache stand ja auch im Eröffnungsposting drin.
Dort stand:
"Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme."
Post by Paul Winkler
Aber hey,
was soll's, hätte ja nur deine Story verunmöglicht. Da kann man
ja schon darüber großzügig hinweglesen.
Du weißt anscheinend nicht mehr so genau, was du geschrieben hast.

Detlef
Martin Gerdes
2018-01-28 17:48:59 UTC
Permalink
Post by Paul Winkler
Ist schon interessant, welche Geschichte Du da zusammenstellst.
Es steht jedem Usenetfrager frei, seine Geschichte so darzustellen, daß
Spekulationen unnötig sind. Die meisten tun das aber nicht. Also.
Post by Paul Winkler
Ich bin fast jedes Wochenende für ca. 1 Tag da, so dass ich die
Post der vergangenen Woche sehen kann und darauf reagieren kann.
Und? Hast Du es denn getan?
Post by Paul Winkler
Daher nix mit 10 Mahnungen und Anwaltsbriefen der Gegenseite.
Wie dann?
Post by Paul Winkler
Hier ist das so: Wenn man Strom von den Stadtwerken bezieht,
schicken die selbst jemand zum Ablesen oder hinterlassen eine
Karte zum Zählerstand-ausfüllen, falls man zu dem Zeitpunkt nicht da
war.
Das wäre für Dich doch eine Option gewesen.
Post by Paul Winkler
Dummerweise habe ich den menschlichen Abzähler rein gelassen,
als er den Stand ablesen wollte, als ich zu einem anderen Versorger
wechselte.
Persönliches Pech.
Post by Paul Winkler
Der andere Versorger ist viele hundert Kilometer entfernt und er
schickt keine menschlichen Ableser.
Das ist auch völlig egal; zuständig für die Zählerstandsermittlung ist
der Netzbetreiber/Meßstellenbetreiber, also Deine Stadtwerke.
Post by Paul Winkler
Er schickt immer eine Email, in der er mich dazu auffordert, den Stand
des Zählers mitzuteilen. Das passiert ein mal im Jahr.
Das ist zusätzlich. Der Netzbetreiber/Meßstellenbetreiber wird auch dann
die Zählerstände erheben. Das ist so, auch wenn Du es nicht glauben
magst.
Post by Paul Winkler
Und die Geschichte ereignete sich ziemlich genau so, wie Michael Hein
sie beschrieben hat.
Du hast Dich unzweckmäßig verhalten und dafür eine kostenpflichtige
Quittung bekommen.

(Und jetzt planst Du -- siehe Betreff -- schon die nächste Kraftprobe
mit dem Netzbetreiber. Viel Spaß!)
Harald Friis
2018-01-30 11:07:45 UTC
Permalink
Hallo Paul,
Post by Paul Winkler
Ich kenne das auch nicht anders. Ist an meinem anderen Wohnsitz
genau so.
Stadtwerke kommen immer nur dann, wenn so lange man Strom von
ihnen bezieht, sonst nicht.
Okay, wir nehmen das als gesetzt, wenn sich auch scheinbar die
Rechtslage anders verhält (nach Aussage diverser anderer Poster, denen
ich diesbezüglich vertraue)
Post by Paul Winkler
Und die Geschichte ereignete sich ziemlich genau so, wie Michael Hein
sie beschrieben hat.
Dann nehmen wir mal die Geschichte von Michael (auszugsweise):

"Nehmen wir an, er hatte auf dem Zähler zu dem Zeitpunkt einen Stand von
50.000. Also hat er dem neuen Versorger die 50.000 angegeben.

Der Stadtwerke-Ableser ist dann auch gekommen und hat halt
51.000 abgelesen."

Eine kWh Strom kostet um die 30 Cent, 1.000 kWh Strom demnach um die 300
Euro. Das ist schon Geld. Der neue Betreiber möchte aber auch Geld,
vielleicht 10% weniger. Dann sind es noch 30 Euro Differenz.

Jetzt kannst du leider nicht beweisen, dass 50.000 auf dem Zähler stand.
Warum schickst du dem neuen Betreiber nicht einen Brief mit einer Kopie
deiner Endabrechung, die aus welchem Grund auch immer erst nach vielen
Monaten gekommen ist? Wenn der Übergabestand von 51.000 nunmehr
'amtlich' ist, musst du doch auch erst dann für den neuen Betreiber
zahlen. Das sind dann 30 Euro Ärgernisprämie, weil sich

- scheinbar dein neuer Betreiber nicht an die Rechtslage hält (s.o.)
- scheinbar der alte Betreiber uneinsichtig ist
- scheinbar der alte Betreiber mehrere Monate benötigt, um eine
(falsche) Endabrechnung zu übersenden,

aber

- du eben die einzig wahre Wahrheit nicht beweisen kannst.

Ja, ist nicht schön. Geht aber im Grundrauschen dann doch irgendwie
unter, oder?

Gruß

Harald Friis
U***@web.de
2018-02-11 18:09:27 UTC
Permalink
Moin,
Post by Paul Winkler
Ich habe inzwischen gelesen, dass wenn ein Smart-Meter eingebaut werden
sollte, der Netzbetreiber dann min. 3 Monate vorher das ankündigen muss
und auch darauf hinweisen muss, dass man den Meßstellenbetreiber
wechseln kann. Das ist nicht passiert. Daher können die theoretisch
den Ferraris-Zähler nicht durch was anderes tauschen, als einen Ferraris-
Zähler. Aber genau das macht keinen Sinn, wenn in wenigen Jahren ohnehin
diese digitalen Dinger verbaut werden müssen.
Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür
dankbar.
GGf. hilft Hinweis auf https://www.zdf.de/nachrichten/heute/digitale-stromzaehler-100.html

Gruß, ULF

Loading...