Paul Winkler
2018-01-17 19:50:57 UTC
Hallo,
der örtliche Stromversorger und hiesige Netzbetreiber möchte einen
turnusmäßigen Stromzählerwechsel vornehmen.
Der Zähler ist vor 16 Jahren das letzte Mal geeicht worden (steht so drauf).
Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt
werden soll. Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden,
statt ausgemacht zu werden.
Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate). Ein Mal davon haben sie auch
noch falsch abgelesen zu meinem Lasten und ich habe dann eine
falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst dagegen hätte klagen müssen.
Lt. Auskunft des Rechtsanwalts hätten sie den Rechtsstreit gewonnen,
weil sie den Ableser als Zeugen benennen könnten und ich Niemanden.
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.
Ich empfand das schon als belästigend, da ich an meinem früheren Wohnort
noch nie einen Menschen reinlassen musste, der Zähler abgelesen hat.
Lief immer über schriftliche Meldung.
Als Folge davon habe ich den Versorger gewechselt und seit dem
Zeitpunkt hat kein Ableser vom Netzbetreiber mehr mein Haus betreten
- auch dann nicht, wenn sie es wollten für ihre jährliche Ablesung.
Ich habe den Zutritt verweigert und darauf verwiesen, dass sie sich
den aktuellen Stand von meinem jetzigen Versorger einholen können.
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.
Also ist das Verhältnis zum Netzbetreiber angespannt und ich erwarte
von dort auch kein Entgegenkommen.
Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb
der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.
Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen ginge- erst
in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine
Woche Urlaub und in sechst Monaten einen knappen Monat frei.
Da wäre ich dann in dem Haus anwesend, wo der Zähler getauscht werden soll.
Familie/Bekannte gibt es nicht, die für mich das erledigen könnten.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine solche Frist vom Netzbetreiber
bekomme. Aber ich habe auch kein Problem damit, den Zugang regelmäßig
zu verweigern - bzw. einfach nicht da zu sein.
Hat der Netzbetreiber einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Zähler,
um den auswechseln zu können?
Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?
Wie läuft es in der Praxis ab. Wann klagt der Netzbetreiber? Man kann es
ja auf eine Klage ankommen lassen. Das frisst erst mal Zeit.
Bis dahin sind 3-6 Monate herum und man lässt ihn dann rein
- der Klagegrund entfällt damit.
Hat der Netzbetreiber das Recht eine Stromsperre zu verhängen,
wenn man ihm den Zugang zum Zähler verwehrt? Nicht dass ich eines
Wochenendes nach Hause zurück kehre und der Strom gesperrt ist.
Würde einen finanziellen Schaden verursachen, wegen Aquarium
und Medikamenten im Kühlschrank, die ca. 20.000 EUR wert sind.
In dem Schreiben steht nichts davon, welcher Zähler eingebaut wird.
Ist davon auszugehen, dass ein neuer Ferraris-Zähler eingebaut wird
oder wird ein digitaler Zähler eingebaut? Im Schreiben steht nur,
dass der Zählerwechsel keine Kosten verursachen wird. In den
letzten Jahren hatte ich einen jährlichen Stromverbrauch von
4.000 bis 5.000 kWh.
Oder besteht eine andere legalere Möglichkeit einen Stromzählerwechsel
zu verhindern bzw. hinauszuzögern? Hat möglicherweise schon Mal
Jemand gegen geklagt? (vermutlich schon - wir sind ja in Deutschland)
Ich habe inzwischen gelesen, dass wenn ein Smart-Meter eingebaut werden
sollte, der Netzbetreiber dann min. 3 Monate vorher das ankündigen muss
und auch darauf hinweisen muss, dass man den Meßstellenbetreiber
wechseln kann. Das ist nicht passiert. Daher können die theoretisch
den Ferraris-Zähler nicht durch was anderes tauschen, als einen Ferraris-
Zähler. Aber genau das macht keinen Sinn, wenn in wenigen Jahren ohnehin
diese digitalen Dinger verbaut werden müssen.
Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür
dankbar.
Grüße
Paul
der örtliche Stromversorger und hiesige Netzbetreiber möchte einen
turnusmäßigen Stromzählerwechsel vornehmen.
Der Zähler ist vor 16 Jahren das letzte Mal geeicht worden (steht so drauf).
Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt
werden soll. Finde ich auch super, dass mal wieder Termine bestimmt werden,
statt ausgemacht zu werden.
Mit dem hiesigen Netzbetreiber gab es Probleme. Kurz nach Einzug
vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen
aufgeschlagen (alle paar Monate). Ein Mal davon haben sie auch
noch falsch abgelesen zu meinem Lasten und ich habe dann eine
falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst dagegen hätte klagen müssen.
Lt. Auskunft des Rechtsanwalts hätten sie den Rechtsstreit gewonnen,
weil sie den Ableser als Zeugen benennen könnten und ich Niemanden.
Daher war sein Rat für die Zukunft: Künftig keine Personen zum Ablesen
des Zählers ins Haus lassen, die später als Zeuge für den Versorger
fungieren könnten.
Ich empfand das schon als belästigend, da ich an meinem früheren Wohnort
noch nie einen Menschen reinlassen musste, der Zähler abgelesen hat.
Lief immer über schriftliche Meldung.
Als Folge davon habe ich den Versorger gewechselt und seit dem
Zeitpunkt hat kein Ableser vom Netzbetreiber mehr mein Haus betreten
- auch dann nicht, wenn sie es wollten für ihre jährliche Ablesung.
Ich habe den Zutritt verweigert und darauf verwiesen, dass sie sich
den aktuellen Stand von meinem jetzigen Versorger einholen können.
Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.
Also ist das Verhältnis zum Netzbetreiber angespannt und ich erwarte
von dort auch kein Entgegenkommen.
Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von
dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar
Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb
der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.
Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen ginge- erst
in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine
Woche Urlaub und in sechst Monaten einen knappen Monat frei.
Da wäre ich dann in dem Haus anwesend, wo der Zähler getauscht werden soll.
Familie/Bekannte gibt es nicht, die für mich das erledigen könnten.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine solche Frist vom Netzbetreiber
bekomme. Aber ich habe auch kein Problem damit, den Zugang regelmäßig
zu verweigern - bzw. einfach nicht da zu sein.
Hat der Netzbetreiber einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Zähler,
um den auswechseln zu können?
Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?
Wie läuft es in der Praxis ab. Wann klagt der Netzbetreiber? Man kann es
ja auf eine Klage ankommen lassen. Das frisst erst mal Zeit.
Bis dahin sind 3-6 Monate herum und man lässt ihn dann rein
- der Klagegrund entfällt damit.
Hat der Netzbetreiber das Recht eine Stromsperre zu verhängen,
wenn man ihm den Zugang zum Zähler verwehrt? Nicht dass ich eines
Wochenendes nach Hause zurück kehre und der Strom gesperrt ist.
Würde einen finanziellen Schaden verursachen, wegen Aquarium
und Medikamenten im Kühlschrank, die ca. 20.000 EUR wert sind.
In dem Schreiben steht nichts davon, welcher Zähler eingebaut wird.
Ist davon auszugehen, dass ein neuer Ferraris-Zähler eingebaut wird
oder wird ein digitaler Zähler eingebaut? Im Schreiben steht nur,
dass der Zählerwechsel keine Kosten verursachen wird. In den
letzten Jahren hatte ich einen jährlichen Stromverbrauch von
4.000 bis 5.000 kWh.
Oder besteht eine andere legalere Möglichkeit einen Stromzählerwechsel
zu verhindern bzw. hinauszuzögern? Hat möglicherweise schon Mal
Jemand gegen geklagt? (vermutlich schon - wir sind ja in Deutschland)
Ich habe inzwischen gelesen, dass wenn ein Smart-Meter eingebaut werden
sollte, der Netzbetreiber dann min. 3 Monate vorher das ankündigen muss
und auch darauf hinweisen muss, dass man den Meßstellenbetreiber
wechseln kann. Das ist nicht passiert. Daher können die theoretisch
den Ferraris-Zähler nicht durch was anderes tauschen, als einen Ferraris-
Zähler. Aber genau das macht keinen Sinn, wenn in wenigen Jahren ohnehin
diese digitalen Dinger verbaut werden müssen.
Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür
dankbar.
Grüße
Paul