Discussion:
Wieviel Gramm hat ein Pfund?
(zu alt für eine Antwort)
R.R.Kopp
2010-10-24 18:40:02 UTC
Permalink
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.

Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.

Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
--
Rolf
Rainer Haessner
2010-10-24 17:48:39 UTC
Permalink
Hallo,
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
Einmal abgesehen davon, daß die Verpackung nichts anderes behauptet, als
400 Gramm des Produktes zu beherbergen und nur die Verkäuferin ohne
weitere Rückfrage die nächstpassende Standardgröße überreichte, womit
beim besten Willen kein Betrug vorliegt, ist die Sache mit dem "Pfund"
gar nicht so einfach.
Das ist keine SI-Größe und wird ausschließlich in Deutschland synonym
mit 500 Gramm gebraucht. Je nach Kontext sind ansonsten Werte m.W.
zwischen 350 und 600 Gramm möglich. Und wenn die Verkäuferin nun aus
einem anderen Kulturkreis kam ...

Rainer Haessner
Erich Kirchmayer
2010-10-24 19:17:22 UTC
Permalink
Hi,
Post by Rainer Haessner
Das ist keine SI-Größe und wird ausschließlich in Deutschland synonym
mit 500 Gramm gebraucht. Je nach Kontext sind ansonsten Werte m.W.
zwischen 350 und 600 Gramm möglich.
Darum heisst der ehemalige "Viertelpfünder" bei Mc Donalds auch schon
lange "Hamburger Royal" und die Diagonale von z.B. Monitoren muss in cm
angegeben werden und nicht mehr (nur) in Zoll.

Wir bezahlen auch nicht mehr mit Mark oder Heller und Pfennig, Taler,
Gulden oder sonstwas...
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Carsten Thumulla
2010-10-25 05:00:08 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Rainer Haessner
Das ist keine SI-Größe und wird ausschließlich in Deutschland
synonym mit 500 Gramm gebraucht. Je nach Kontext sind ansonsten
Werte m.W. zwischen 350 und 600 Gramm möglich.
Darum heisst der ehemalige "Viertelpfünder" bei Mc Donalds auch schon
lange "Hamburger Royal" und die Diagonale von z.B. Monitoren muss in
cm angegeben werden und nicht mehr (nur) in Zoll.
Wir bezahlen auch nicht mehr mit Mark oder Heller und Pfennig, Taler,
Gulden oder sonstwas...
Trotz dieser völlig abwegigen Argumentation bleibt ein Pfund in
Deutschland 500g.


Carsten
--
Wenn die Bürger ihre Gesetze nicht verstehen, dann taugen entweder die
Bürger oder die Gesetze nichts.
gUnther nanonüm
2010-10-25 10:16:06 UTC
Permalink
Post by Carsten Thumulla
Post by Erich Kirchmayer
Wir bezahlen auch nicht mehr mit Mark oder Heller und Pfennig, Taler,
Gulden oder sonstwas...
Trotz dieser völlig abwegigen Argumentation bleibt ein Pfund in
Deutschland 500g.
Hi,
Du hast ja irgendwie recht, aber....das Pfund ist auch aus Eisen. Mein Opa
hatte die ganze Reihe, etliche Pfund, Kilo, 2,5kg etc...den ganzen Satz für
die "Schweinewaage" eben.
--
mfg,
gUnther
Mark Obrembalski
2010-10-24 20:43:29 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Das ist keine SI-Größe und wird ausschließlich in Deutschland synonym
mit 500 Gramm gebraucht.
Das nicht. Sie wird aber in Deutschland, jedenfalls in deutschen
Lebensmittelgeschäften, ausschließlich synonym mit 500 Gramm gebraucht

Gruß,
Mark
mock
2010-10-29 11:47:23 UTC
Permalink
Post by Rainer Haessner
Einmal abgesehen davon, daß die Verpackung nichts anderes behauptet, als
400 Gramm des Produktes zu beherbergen und nur die Verkäuferin ohne
weitere Rückfrage die nächstpassende Standardgröße überreichte, womit
beim besten Willen kein Betrug vorliegt, ist die Sache mit dem "Pfund"
gar nicht so einfach.
Das ist keine SI-Größe und wird ausschließlich in Deutschland synonym
mit 500 Gramm gebraucht. Je nach Kontext sind ansonsten Werte m.W.
zwischen 350 und 600 Gramm möglich. Und wenn die Verkäuferin nun aus
einem anderen Kulturkreis kam ...
Um 600 Gramm gehts nicht. Ein Pfund von 600 Gramm hat auch 500 Gramm,
genauso wie der, der 10 Euro hat, damit auch 2 Euro hat.

Hans-Juergen Lukaschik
2010-10-24 17:53:41 UTC
Permalink
Hallo Rolf,
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft.
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Deine Frau kann kein Pfund Schwarzbrot kaufen, die Verkäuferin muss
nicht einmal wissen, was mit "ein Pfund" gemeint ist.
Gerade bei jüngeren Leuten ist diese Bezeichnung häufig unbekannt.
Eigentlich ist sie deiner Frau entgegen gekommen, indem sie ihr ein
Paket mit annähernd diesem Gewicht gegeben hat.
Ein knappes "haben wir nicht im Angebot" hätte gereicht. Und
wahrscheinlich zu einer unnötigen Diskussion mit deiner Frau geführt,
wenn das 400 g Paket für Kunden sichtbar im Regal lag.

MfG Hans-Jürgen
--
http://www.kuerzer.de/fvr * http://kuerzer.de/brde
http://kuerzer.de/gullibrde * http://kuerzer.de/gade
http://kuerzer.de/cyber * http://kuerzer.de/nrde
GERD KOHL
2010-10-24 18:05:11 UTC
Permalink
R.R.Kopp schrieb/wrote am/on 24.10.2010 20:40
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
--
GERD KOHL
***@gerko.net

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PGP/GPG-ID 0xAAF4FC58

*** Wichtig - Important ***
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(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
========================================================================
Hans-Jürgen Meyer
2010-10-24 18:56:07 UTC
Permalink
Post by GERD KOHL
R.R.Kopp schrieb/wrote am/on 24.10.2010 20:40
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
[...]
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Frag mal einen Bauern (Agrarökonomen) was eine SI-Einheit ist. Häufig
wirst Du unverständliche Blicke ernten.

Der kann Dir (zumindest im Norden) aber sagen, das ein Pfund (heute)
500g sind. Bei dem kann man auch noch einen Zentner (50Kg) Kartoffeln
kaufen. Die werden häufig auf ein paar Morgen Acker angebaut. Die Eier
gibt es noch im halben Dutzend (die 6er-Packungen findest Du in jedem
Supermarkt)

Beim Schlachter verlangt man noch 1/4 Pfund, 1/2 Pfund, 3/4 Pfund usw.
Wurst. Völlig normal, weder weiss was es heist und ist glücklich - auch
ohne SI-Einheiten... ;)

Hans-Jürgen
GERD KOHL
2010-10-24 19:16:29 UTC
Permalink
Hans-Jürgen Meyer schrieb/wrote am/on 24.10.2010 20:56
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Frag mal einen Bauern (Agrarökonomen) was eine SI-Einheit ist. Häufig
wirst Du unverständliche Blicke ernten.
Der kann Dir (zumindest im Norden) aber sagen, das ein Pfund (heute)
500g sind. Bei dem kann man auch noch einen Zentner (50Kg) Kartoffeln
kaufen. Die werden häufig auf ein paar Morgen Acker angebaut. Die Eier
gibt es noch im halben Dutzend (die 6er-Packungen findest Du in jedem
Supermarkt)
Beim Schlachter verlangt man noch 1/4 Pfund, 1/2 Pfund, 3/4 Pfund usw.
Wurst. Völlig normal, weder weiss was es heist und ist glücklich - auch
ohne SI-Einheiten... ;)
Alles okay, solange daraus kein Rechtsstreit entsteht....
Nichts fuer ungut!

Gruss
--
GERD KOHL
***@gerko.net

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*** Wichtig - Important ***
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(bei Antwort unbedingt "LOESCHDAS" aus meiner E-Mail-Adresse loeschen)
(to reply please remove "LOESCHDAS" from my e-mail-address)
========================================================================
Mark Obrembalski
2010-10-24 20:40:17 UTC
Permalink
Post by GERD KOHL
Alles okay, solange daraus kein Rechtsstreit entsteht....
Nichts fuer ungut!
Und auch wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist die Frage, ob das Pfund eine
SI-Einheit ist, eine sehr unwichtige. Es sei denn der Rechtsstreit folgt
aus einer Abmahnung wegen falscher Auszeichnung von Waren.

Gruß,
Mark
Ralf . K u s m i e r z
2010-10-24 22:38:40 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Wer ist doch gleich der Normadressat? Richtig, der Handel: Waren
dürfen nicht mit der Gewichtsangabe "Pfund" ausgezeichnet werden.

Darf ich (als Verbraucher) also kein Pfund Brot im Laden verlangen?

Aber sicher darf ich das, denn ich bin kein Händler.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Frag mal einen Bauern (Agrarökonomen) was eine SI-Einheit ist. Häufig
wirst Du unverständliche Blicke ernten.
Der kann Dir (zumindest im Norden) aber sagen, das ein Pfund (heute)
500g sind. Bei dem kann man auch noch einen Zentner (50Kg) Kartoffeln
kaufen.
Ein Zentner sind sind 100 Pfund, denn das Wort kommt vom lat. "centum"
(C), hundert.

Und die Maßeinheit "Kilogramm" bzw. der Dezimalvorsatz "Kilo"
allgemein wird mit einem kleinen K abgekürzt, also "kg" - die Groß-und
Kleinschreibung sind relevant, das große K steht nämlich für die
Einheit "Kelvin" der Temperatur. Bitte mal merken das - es kommt
durchaus vor, daß der gleiche Buchstabe groß oder klein geradezu
entgegengesetzte Bedeutung hat, wie z. B. p und P für Pico- (10^-12)
und Peta- (10^15), also ein Verhältnis von 10^27, oder auch nur m für
"Milli-" (Tausendstel) un M für "Mega-" (Million).
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die werden häufig auf ein paar Morgen Acker angebaut. Die Eier
gibt es noch im halben Dutzend (die 6er-Packungen findest Du in jedem
Supermarkt)
Beim Schlachter verlangt man noch 1/4 Pfund, 1/2 Pfund, 3/4 Pfund usw.
Wurst. Völlig normal, weder weiss was es heist und ist glücklich - auch
ohne SI-Einheiten... ;)
Und also ist es unabhängig von Gesetzen über Maßeinheiten
Verkehrssitte (§ 157 BGB). Überdies ist diese Verkehrssitte Folge
einer gesetzlichen Definition des Pfunds von 1854, als im Deutschen
Zollverein im Zuge der Einführung des metrischen Systems das Zollpfund
zu 500 g festgelegt wurde und damit das vorher übliche Krämerpfund zu
16 Unzen à 28,35 g, also ungefähr 454 g, ablöste (mit der häufigen
Notwendigkeit, eBay-Verkäu^W die damals üblichen Ganoven, die
versuchten, die Kunden mit den veralteten Pfundgewichten zu
bescheißen, abzustrafen). Damit ist das Pfund keine willkürliche oder
ungefähre, sondern im deutschen Sprachraum genau festgelegte Größe.

Wenn also ein Verbraucher "1 Pfund Brot" verlangt, dann hat der
Händler also entweder zu fragen, was ein Pfund ist oder wieviel es
denn sein soll, wenn er es nicht weiß (was in der Realität nicht
vorkommt), oder ein halbes Kilogramm Brot abzugeben bzw., wenn solche
Verkaufseinheiten nicht im Angebot sind, auf die Füllgewichte der
erhältlichen Packungsgrößen deutlich hinzuweisen.

Im Ergebnis halte ich es also tatsächlich für Betrug, wenn der
Verbraucher 20 % weniger als die verlangte Warenmenge erhält.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Stefan Schmitz
2010-10-25 13:55:41 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Beim Schlachter verlangt man noch 1/4 Pfund, 1/2 Pfund, 3/4 Pfund usw.
Wurst.
3/4 Pfund ist mir allerdings noch nicht untergekommen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Völlig normal, weder weiss was es heist und ist glücklich - auch
ohne SI-Einheiten... ;)
Ich bin mir nicht sicher, ob heutige Schüler noch lernen, was ein
Pfund ist. Ziemlich sicher bin ich mir dagegen, dass die Mehrheit
Schwierigkeiten hat, davon ein oder gar drei Viertel zu berechnen.

Wenn tatsächlich alle Fleischereifachverkäufer(innen) mit den
genannten Mengen klarkommen, wie lange werden die dann in der
Ausbildung gepaukt?
Mike Mueller
2010-10-25 19:11:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wenn tatsächlich alle Fleischereifachverkäufer(innen) mit den
genannten Mengen klarkommen, wie lange werden die dann in der
Ausbildung gepaukt?
Ich glaube Du unterschätzt die Fachkräfte hier. In Berlin ist das Pfund
beim Fleischer durchaus üblich; wenn auch nicht unbedingt das 3/4-Pfund.
Wenn ich weiß, daß ein Pfund 500 g sind, dann sollte es wohl auch nicht
schwierig sein, die Hälfte, ein Viertel oder drei Viertel davon zu
berechnen.
--
cu - Mike
Carsten Thumulla
2010-10-25 05:03:51 UTC
Permalink
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Ein Bäcker, der nicht weiß, was ein Pfund ist, soll sich sein Lehrgeld
zurückgeben lassen.

Außerdem kann er fragen, was der Kunde haben möchte.


Carsten
--
"Wenn ein Politiker vom anderen behauptet, er stehe hinter ihm, dann ist
das die Ausrufung des größtmöglichen Gefahrenzustandes."
Horst Seehofer
Wolfgang May
2010-10-25 09:45:50 UTC
Permalink
Post by Carsten Thumulla
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Ein Bäcker, der nicht weiß, was ein Pfund ist, soll sich sein Lehrgeld
zurückgeben lassen.
Der Baecker (der in diesem Fall wohl hunderte von km entfernt war) wirds
willen. Hinter der Theke im Backshop steht aber nciht der Baecker, sondern
eine ungelernte Aushilfe fuer 4 Euro/Stunde (ca 3.60 Pfund/Stunde).
Post by Carsten Thumulla
Außerdem kann er fragen, was der Kunde haben möchte.
Wer im Backshop einkauft will das Geld fuer eine ausgebildete Bedienung
sparen.

Wolfgang
Carsten Thumulla
2010-10-25 10:12:14 UTC
Permalink
Post by Wolfgang May
Post by Carsten Thumulla
Ein Bäcker, der nicht weiß, was ein Pfund ist, soll sich sein Lehrgeld
zurückgeben lassen.
Der Baecker (der in diesem Fall wohl hunderte von km entfernt war) wirds
willen. Hinter der Theke im Backshop steht aber nciht der Baecker, sondern
eine ungelernte Aushilfe fuer 4 Euro/Stunde (ca 3.60 Pfund/Stunde).
Die weiß das noch besser als der Bäcker, denn die kauft für ihre Familie
beim Fleischer ein.


Carsten
--
_________________________________________
< Knopp oder Kopp, das ist hier die Frage >
-----------------------------------------
\
\
__
UooU\.'@@@@@@`.
\__/(@@@@@@@@@@)
(@@@@@@@@)
`YY~~~~YY'
|| ||
Mike Mueller
2010-10-25 19:19:54 UTC
Permalink
Post by GERD KOHL
Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen "Gesetz über
Einheiten im Messwesen" (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
amtlichen Verkehr zulässig.
Naja, dann kann Du ja beim nächsten Mal versuchen 5 hg Brot zu kaufen. Das
ist eine SI-Einheit; die VerkäuferIn dürfte wahrscheinlich trotzdem
dämlicher gucken, als wenn ich ein Pfund Brot kaufen wollen würde.

BTW: *Ich* habe Brot noch nie nach Gewicht gekauft, sondern meist ein
Ganzes oder Halbes.
--
cu - Mike
Michael 'Mithi' Cordes
2010-10-24 18:07:39 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Weil sie kein 500g Päckchen hatte, vermutlich.
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Du hast 400g bekommen und 400g bezahlt, wo genau siehst du da eine
Mogelpackung oder gar Betrug?
Post by R.R.Kopp
Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche Gewichtsangabe
Nein.
|Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen „Gesetz über
|Einheiten im Messwesen“ (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
|amtlichen Verkehr zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfund

D.h. es wäre im Gegenteil sogar verboten mit Pfundangaben zu werben oder
damit Ware auszupreisen.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
Thomas Hertel
2010-10-24 19:46:00 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by R.R.Kopp
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Weil sie kein 500g Päckchen hatte, vermutlich.
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Du hast 400g bekommen und 400g bezahlt, wo genau siehst du da eine
Mogelpackung oder gar Betrug?
Post by R.R.Kopp
Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche Gewichtsangabe
Nein.
|Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen „Gesetz über
|Einheiten im Messwesen“ (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
|amtlichen Verkehr zulässig.http://de.wikipedia.org/wiki/Pfund
Natürlich ist das in Deutschland trotzdem eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - das allgemein Gebräuchliche richtet sich nämlich
durchaus nicht nach irgendwelchen DIN-Normen. Ein Pfund sind hier 500
g und ein PKW hat x PS und nicht y KW.

Gruß
Thomas
Rupert Haselbeck
2010-10-24 20:10:02 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
D.h. es wäre im Gegenteil sogar verboten mit Pfundangaben zu werben oder
damit Ware auszupreisen.
Es ist aber keineswegs verboten, ein Pfund kaufen zu wollen. Soweit geht die
Spinnerei mit den SI-Einheiten nämlich noch nicht

MfG
Rupert
Mark Obrembalski
2010-10-24 20:31:27 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by R.R.Kopp
Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche Gewichtsangabe
Nein.
Doch.
Post by Michael 'Mithi' Cordes
|Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen „Gesetz über
|Einheiten im Messwesen“ (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
|amtlichen Verkehr zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfund
Und das ist für die Frage der Gebräuchlichkeit aber auch so was von
irrelevant.
Post by Michael 'Mithi' Cordes
D.h. es wäre im Gegenteil sogar verboten mit Pfundangaben zu werben
oder damit Ware auszupreisen.
Richtig, eber ebenso irrelevant.

Gruß,
Mark
Theodor.Hellwald
2010-10-25 16:20:13 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Post by R.R.Kopp
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Weil sie kein 500g Päckchen hatte, vermutlich.
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Du hast 400g bekommen und 400g bezahlt, wo genau siehst du da eine
Mogelpackung oder gar Betrug?
Post by R.R.Kopp
Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche Gewichtsangabe
Nein.
|Das Pfund ist weder SI-Einheit noch nach dem deutschen „Gesetz über
|Einheiten im Messwesen“ (Einheitengesetz) im geschäftlichen und
|amtlichen Verkehr zulässig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfund
D.h. es wäre im Gegenteil sogar verboten mit Pfundangaben zu werben oder
damit Ware auszupreisen.
Nun, der Betrug liegt darin das der Anschein erweckt wird das das Paket
500g enthält! Ansonsten hätte die Verkäuferin sie darauf aufmerksam
machen müssen das sie nur 400g Pakete hat. Das ist doch heute schon die
übliche Beschissmasche für eilige/unaufmerksame Kunden die Methode hat.
Die Packung sieht beim flüchtigen Blick so aus wie die gewünschte. 200g
statt 250g Butter, 200g statt 250g Camenbert etc.pp. Ich hab noch die
Zeiten kennengelernt wo ein Brot beim Bäcker 1 1/2 Kilo hatte und das
auch in der oberen Kruste eingeprickt war. Dann waren es 1 1/4 und
seitdem viele Bäcker ein Brot nur noch 1 kg gross backen pricken sie das
garnicht mehr ein. Alles versteckte Preiserhöhungen. MfG theo
Wolfgang Kieckbusch
2010-10-24 20:24:18 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze
zum Betrug bereits überschritten?
Wo doch die Leute immer gleich Betrug wittern . . .

Betrug läge vor, wenn da ein Schild stände:
1 Pfund Brot kostet 3,80 Euro - Du kaufst das Päckchen, zahlst 3,80
Euro und merkst später, dass nur 400 Gramm drin sind. Aber auch dann
nur, wenn Du irgendwie nachweisen kannst, dass ein Pfund in
Deutschland 500 Gramm haben muss.

Wolfgang
Mark Obrembalski
2010-10-24 20:37:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
1 Pfund Brot kostet 3,80 Euro - Du kaufst das Päckchen, zahlst 3,80
Euro und merkst später, dass nur 400 Gramm drin sind. Aber auch dann
nur, wenn Du irgendwie nachweisen kannst, dass ein Pfund in
Deutschland 500 Gramm haben muss.
Ob "ein Pfund in Deutschland 500 Gramm haben muss" ist für die Frage,
ob der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist, reichlich unbedeutend. Da
geht es nämlich - von Sachen wie Vermögensschaden mal abgesehen -
darum, was sich der Käufer unter einem Pfund vorgestellt hat und
welche Annahmen der Verkäufer über diese Vorstellungen hatte.

Gruß,
Mark
Peter Voigt
2010-10-24 21:16:26 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
Wie war denn der Tageskurs Euro zum Pfund? Schwarzbrot für ein Pfund? ;-)
Ist der Eigentümer vielleicht jemand, der sich mit den deutschen Maßen noch
nicht so auskennt? Im englischen Sprachraum gibts noch das "Pound" zu etwa
450 Gramm. Dafür spricht die Bezeichnung "Back-Shop" - zu deutsch ja so
etwa "Hinter-Laden".
Oder war die Verkäufspersönlichkeit frühmittelalterlich gekleidet? Dann
besteht die Vermutung, Brot von etwa 406 Gramm (ein Karlspfund) erworben zu
haben.
Das paßt auffällig ;-)
--
The truth is out there.
R.R.Kopp
2010-10-24 23:47:28 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Paket ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die Sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Wie war denn der Tageskurs Euro zum Pfund? Schwarzbrot für ein Pfund? ;-)
Der "Tageskurs" lautete 1,97 EUR : 0,4 Pfund ~ 2,46 EUR : 1,0 Pfund.
Bis vor kurzem gab es dort noch 500 Gramm für denselben Preis. In
jedem Bäckerladen gibt es diese halbrunden Pakete Schwarzbrot zu 500
Gramm, und auch in jedem Supermarkt liegen sie im Regal - immer aber
mit 500 Gramm, also ein Pfund. Bei Aldi kostet solch ein Pfund in
gleicher Verpackung und Aufmachung 60 Cent -aber mit 500 Gramm. Aus
Bequemlichkeit gibt meine Frau auch schon mal das Dreifache aus,
allerdings in der Erwartung, dass sie auch tatsächlich ein Pfund über
die Theke gereicht bekommt, und dass sie nicht stattdessen über
dieselbe gezogen wird. Der um 20 Prozent verringerte Inhalt entspricht
einer Preiserhöhung um rund rund 25 Prozent. Das kann die Kette
"Stinges Landbäckerei, Brügen am Niederrhein" zwar so machen, solange
sie diese Packungen im Regal auslegt und sich der Kunde selber
bedient. Obwohl auch das schon mächtig stinkt.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn eine 400-Gramm-Packung von der
Verkäuferin über den Thresen gereicht wird, obwohl ausdrücklich "1
Pfund" verlangt wird. Das r i e c h t nicht nur schwer nach
Täuschung, das i s t Betrug.
Post by Peter Voigt
Ist der Eigentümer vielleicht jemand, der sich mit den deutschen Maßen noch
nicht so auskennt?
"Stinges" ist niederrheinischer Adel. Der alte Stinges ist mal mit mir
zusammen zur Schule gegangen - Gott hab ihn selig
Post by Peter Voigt
Im englischen Sprachraum gibts noch das "Pound" zu etwa
450 Gramm. Dafür spricht die Bezeichnung "Back-Shop" - zu deutsch ja so
etwa "Hinter-Laden".
Back-Shop wurde mittlerweile zu einem urdeutschen Begriff geadelt. Das
ist so ähnlich wie beim "Angel-Shop". Da gibts weder Engel zu kaufen,
noch sind die Verkäufer welche.
Post by Peter Voigt
Oder war die Verkäufspersönlichkeit frühmittelalterlich gekleidet? Dann
besteht die Vermutung, Brot von etwa 406 Gramm (ein Karlspfund) erworben zu
haben.
Ja, das Karlspfund entspricht etwa 1,4 Apothekerpfund, und dieses
wiederum soll seyn 360 Gramm.

Abenteuer über Abenteuer im Supermarkt und im "Back Shop", dem
rückwärtigen Laden.
--
Rolf
Harald Hengel
2010-10-25 00:01:36 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Das kann die Kette
"Stinges Landbäckerei, Brügen am Niederrhein" zwar so machen, solange
Warum nur habe ich Betrügen am Niederrhein gelesen?
Post by R.R.Kopp
Etwas anderes ist es allerdings, wenn eine 400-Gramm-Packung von der
Verkäuferin über den Thresen gereicht wird, obwohl ausdrücklich "1
Pfund" verlangt wird. Das r i e c h t nicht nur schwer nach
Täuschung, das i s t Betrug.
Was hat sie bezahlt?
500 Gramm bezahlt und 400 Gramm bekommen?

Harald
Peter Voigt
2010-10-28 21:01:58 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Abenteuer über Abenteuer im Supermarkt und im "Back Shop", dem
rückwärtigen Laden.
... solangs kein Back-Office war ...
--
The truth is out there.
Harald Hengel
2010-10-24 23:53:38 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft.
Ein Pfund?
Englisches Pfund?
Post by R.R.Kopp
Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Tja nun, Pfund ist keine zulässige Mengebezeichnung. ;-)
Post by R.R.Kopp
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Sie hätte es nicht nehmen müssen.
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe
Nein, sie ist sogar unzulässig.
Post by R.R.Kopp
- oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
Wer weiss was deine Frau gemeint hat.

Aber im Ernst, hier sind die Backshops alle masslos überteuert.
Ansonsten hatte das gute alte Pfund natürlich 500 Gramm, aber die
Inflation geht am Brot nicht vorbei. ;-)

Mein Tip, dort kaufen wo man ehrlich bedient wird.

Harald
Ingo Stiller
2010-10-25 01:51:17 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Tja nun, Pfund ist keine zulässige Mengebezeichnung. ;-)
Wenn wir es schon genau nehmen, geht es um die Masse eines
Erzeugnisses. :-)
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen) im Handel nicht erlaubt sein.
Oder wir gehen zurück zur guten alten Balkenwaage mit Gegengewichten
(Besser: Gegenmassen)

Aber wir Ralf schon schrieb: Im deutschen Sprachraum darf und muss man
(der Kunde und auch ein "normaler" Händler) davon ausgehen, dass ein
Pfund einem halben Kilogramm entsprechen.
Das der Gesetzgeber gerne SI-Einheiten auf den Preisschildern sieht
ist eine ganz andere Baustelle. Und es gibt ja auch erlaubte
Abweichungen wie die atomare Masseneinheit oder das Karat.

Gruß Ingo
Harald Hengel
2010-10-25 13:05:23 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Wenn wir es schon genau nehmen, geht es um die Masse eines
Erzeugnisses. :-)
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen) im Handel nicht erlaubt sein.
Das stimmt bedingt.
Deshalb waren Waagen früher auch immer Massenvergleichsinstrumente.
Post by Ingo Stiller
Oder wir gehen zurück zur guten alten Balkenwaage mit Gegengewichten
(Besser: Gegenmassen)
Nicht nur die Balkenwaagen, auch die Zeigerwaagen arbeiteten mit
Gegengewichten.

Heutige elektronische Waagen arbeiten tatsächlich rein mit techniken,
welche die Gewichtskraft messen, daher müssen sie auch am Standort
kalibriert werden.
Post by Ingo Stiller
Aber wir Ralf schon schrieb: Im deutschen Sprachraum darf und muss man
(der Kunde und auch ein "normaler" Händler) davon ausgehen, dass ein
Pfund einem halben Kilogramm entsprechen.
Ich glaube, dass heute mancher nicht mehr weiss was ein Pfund ist.
Im konkreten Fall wurde zwar eine falsche Menge gegeben, aber vermutlich
auch keine 500 Gramm berechnet, damit bleibt dann letztlich nur eine
Klage auf Schadenersatz und Schmerzengeld weil am Abend die Familie
hungern musste, wegen der fehlenden 100 Gramm.

Harald
Ralf . K u s m i e r z
2010-10-25 22:21:01 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Ingo Stiller
Wenn wir es schon genau nehmen, geht es um die Masse eines
Erzeugnisses. :-)
Um deren Gewicht - sag ich doch. (Das Gewicht ist nur bei
durchgeknallten Physikern und Oberlehrern eine Kraft, bei normalen
Menschen ist es eine Mengenbezeichnung.)
Post by Ingo Stiller
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen)
Ja, wie denn sonst?
Post by Ingo Stiller
im Handel nicht erlaubt sein.
Oder wir gehen zurück zur guten alten Balkenwaage mit Gegengewichten
(Besser: Gegenmassen)
Dort wirken keine Gewichtskräfte? *staun*


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Oliver Jennrich
2010-10-25 22:39:45 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Ingo Stiller
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen)
Ja, wie denn sonst?
Trägheitswaagen. Die sind allerdings im Alltag eher unüblich...
--
Space - The final frontier
Ralf . K u s m i e r z
2010-10-26 01:32:40 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Oliver Jennrich
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Ingo Stiller
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen)
Ja, wie denn sonst?
Trägheitswaagen. Die sind allerdings im Alltag eher unüblich...
Ist zwar OT, aber: taugen die eigentlich was? Wie genau sind die?

Ich hatte mich mal gefragt, wie Ozeanographen auf Forschungsschiffen
oder andere Seefahrer wohl Proben und Gegenstände wiegen - wackelnde
Tische sind für Wägungen ausgesprochen unpraktisch.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Oliver Jennrich
2010-10-26 19:55:24 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Oliver Jennrich
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Ingo Stiller
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen)
Ja, wie denn sonst?
Trägheitswaagen. Die sind allerdings im Alltag eher unüblich...
Ist zwar OT, aber: taugen die eigentlich was? Wie genau sind die?
Das kommt, wie fast immer, auf den Aufwand an, der betrieben wurde. Also
meist auf den Preis. Ich kenne die aber eigentlich nur für wirklich
kleine Massen (z.B. in Anlagen zur Beschichtung von optischen
Komponenten).
Post by Ralf . K u s m i e r z
Ich hatte mich mal gefragt, wie Ozeanographen auf Forschungsschiffen
oder andere Seefahrer wohl Proben und Gegenstände wiegen - wackelnde
Tische sind für Wägungen ausgesprochen unpraktisch.
Kardanische Aufhängung und Dehnungsmeßstreifen, vermute ich.
--
Space - The final frontier
Harald Hengel
2010-10-27 02:48:16 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Oliver Jennrich
Trägheitswaagen. Die sind allerdings im Alltag eher unüblich...
Ist zwar OT, aber: taugen die eigentlich was? Wie genau sind die?
So genau wie die Beschleunigung.
Die dürften wohl nur Interessant sein wo keine Anziehungskraft wirkt.
Post by Ralf . K u s m i e r z
Ich hatte mich mal gefragt, wie Ozeanographen auf Forschungsschiffen
oder andere Seefahrer wohl Proben und Gegenstände wiegen - wackelnde
Tische sind für Wägungen ausgesprochen unpraktisch.
Auf gutes Wetter warten. ;-)
Ansonsten ist eine Aufhängung, die Schwingungen kompensiert eine
Möglichkeit Einflüsse zu minimieren.

Harald
Harald Hengel
2010-10-25 23:03:34 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Ingo Stiller
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen)
Ja, wie denn sonst?
Wie man es seit Jahrhunderten macht, wenn man auf Genauigkeit wert legt.
Durch Massenvergleich.

Mit so einem Gerät z.B.

http://cgi.ebay.de/Bizerba-Waage-Neigungswaage-/270615621539?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item3f01f2afa3
Post by Ralf . K u s m i e r z
Post by Ingo Stiller
im Handel nicht erlaubt sein.
Oder wir gehen zurück zur guten alten Balkenwaage mit Gegengewichten
(Besser: Gegenmassen)
Dort wirken keine Gewichtskräfte? *staun*
Ja, aber die sind standortabhängig unterschiedlich.
Daher sind moderne Waagen, die tatsächlich nur die Erdanziehung messen
standortabhängig kalibriert.

Alte Waagen konntest du überall verwenden.

Harald
Wolfgang Jäth
2010-10-26 05:12:36 UTC
Permalink
Post by Ingo Stiller
Post by Harald Hengel
Tja nun, Pfund ist keine zulässige Mengebezeichnung. ;-)
Wenn wir es schon genau nehmen, geht es um die Masse eines
Erzeugnisses. :-)
Insofern dürfte fast jede Waage (eben jene, die via Gewichtskraft
wiegen) im Handel nicht erlaubt sein.
Merkwürdig; warum bekommen die dann trotzdem alle zwei Jahre ihre
Eichplakette?

Wolfgang
--
Lars Friedrich
2010-10-25 15:01:56 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Eine Mogelpackung kann es ja nicht sein, da du selbst erklärt hast, dass
Verpackungsangabe und Inhalt stimmt.

Für den Betrug wird es wahrscheinlich tatsächlich am Vermögensschaden
fehlen. Lügen ist erstmal keine Straftat. Auch für den Eingehungsbetrug,
also die Täuschung um einen Vertragsabschluss zu erreichen, erfordert
(u.a.) einen Schaden.

Du hast hingegen die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen Irrtums
anzufechten. Des Weiteren kannst du prüfen, ob dir ein Folgeschaden
entstanden ist - der wäre dann über 823 BGB zivilrechtlich einzufordern.
Ebenso könnte ein Mitbewerber wahrscheinlich die Unterlassung nach §3
UWG verlangen. Das ist aber keine Anspruchsgrundlage für dich.

Grüße,
Lars Friedrich
R.R.Kopp
2010-10-25 16:31:52 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Für den Betrug wird ... fehlen.
Nun, es ist ja auch nicht 'Betrug' in strafrechtlichem Sinne gemeint.
Auch 'Mogelpackung' ist ja kein Straftatbestand.

Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wird vermutlich aber
schon drin sein.
--
Rolf
Michael 'Mithi' Cordes
2010-10-25 15:42:14 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Nun, es ist ja auch nicht 'Betrug' in strafrechtlichem Sinne gemeint.
Das sollte man in de.soc.RECHT.misc schon vorher klar machen.
Post by R.R.Kopp
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wird vermutlich aber
schon drin sein.
Inwiefern? Deine Frau hat eine nichtverfügbare Packungsgröße gefordert
und die Verkäuferin hat daraufhin ein Gegenangebot mit einer Vorhandenen
gemacht, dieses hat deine Frau angenommen.

Nur weil die Kommunikation von BEIDEN Seiten suboptimal gelaufen ist
sollte man nicht gleich irgendwelche "rechtlichen Fragen" wälzen.


cya
Mithi
--
"Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich
effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen,
greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme,
die wirkungslos ist" - Volker Beck - Die Grünen
gUnther nanonüm
2010-10-25 16:25:38 UTC
Permalink
Post by Michael 'Mithi' Cordes
Nur weil die Kommunikation von BEIDEN Seiten suboptimal gelaufen ist
sollte man nicht gleich irgendwelche "rechtlichen Fragen" wälzen.
Hi,
this is germany....selbst Maden im Müll matschen vorschriftsmäßig. Und
Fliegen kriegen Prüfplaketten.
--
mfg,
gUnther
Volker "darkon" Riehl
2010-10-25 17:02:49 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wird vermutlich aber
schon drin sein.
Wieso?

Es steht nach deiner eigenen Aussage ja auf der Packung drauf, daß es
400g waren. Und wenn der Preis der für den 400 g-Laib ist, dann stimmt
das ja alles.


Warum deine Frau statt einem 500g Laib einen 400g Laib erhalten hat,
ohne jeden Hinweis darauf, ist für uns doch nur Spekulation, von hier
war ja niemand dabei.
Vielleicht hat die Verkäuferin ja gesagt, daß sie nur kleinere Laibe
haben und sie hat es einfach nicht mitbekommen, oder vergessen oder oder
oder.

Was ist das eigentlich für ein Backshop, bei dem man Ware mit einem
Etikett bekommt?


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
R.R.Kopp
2010-10-25 18:53:19 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by R.R.Kopp
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wird vermutlich aber
schon drin sein.
Wieso?
Nun, es ist schon ein Unterschied, ob ich mir eine Packung irgendwas
aus dem Regal nehme, oder ob mir eine Verkäuferin hinter'm Tresen eine
Packung mit anderem Inhalt rüberreicht als ich verlangt habe.
Post by Volker "darkon" Riehl
Warum deine Frau statt einem 500g Laib einen 400g Laib erhalten hat...
Sie bekam keinen Laib, sondern eine Packung in goldene Alufolie
verpacktes und in Scheiben geschnittenes Schwarzbrot. Das gibt es
nicht als Laib, weil nicht jeder eine Brotschneidemaschine hat
Post by Volker "darkon" Riehl
...ohne jeden Hinweis darauf, ist für uns doch nur Spekulation, von hier
war ja niemand dabei.
Meine Frau und die Verkäuferin waren dabei - du auf alle Fälle nicht.
Was dich allerdings nicht daran hindert, dich in Spekulationen zu
ergehen. Ob es dich überhaupt gibt, so lebensfremd wie du dich gibst,
ist ja auch eine bloße Spekulation.
Post by Volker "darkon" Riehl
Vielleicht hat die Verkäuferin ja gesagt, daß sie nur kleinere Laibe
haben und sie hat es einfach nicht mitbekommen, oder vergessen oder oder
oder.
Sie hat es gesungen!

Ich habe meine Frau gerade nochmal verhört mit angelegten Elektroden
des Polygraphen, den ich extra angeschafft habe wegen der ewigen
Lügerei, mit denen sie mich immer wieder in Schweirigkeiten treibt.
Sie hat gestanden - endlich.
Sie hat jetzt zugegeben, dass die Verkäufering auf die Melodie von
"Ich kaufe mir ein Brot" (Dichter und Komponist unbekannt) gesungen
hat:
|
| Das schwarze Brot, so fein und rund
| Geschnitten und in Gold verpackt
| Das wiegt nicht mal ein ganzes Pfund
| da haben wir ein Stück von abgezwackt
Post by Volker "darkon" Riehl
Was ist das eigentlich für ein Backshop, bei dem man Ware mit einem
Etikett bekommt?
Du solltest öfters mal einkaufen. Dann bekommst du auch mit, dass seit
Freigabe der gesetzlich vorgeschriebenen Packungsgrößen in breiter
Front Preiserhöhungen durchgesetzt werden, indem man einfach weniger
in die Packungen tut
Post by Volker "darkon" Riehl
Volker aka darkon
Bist du vielleicht der Hengel?
--
Rolf
Volker "darkon" Riehl
2010-10-25 18:32:35 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Nun, es ist schon ein Unterschied, ob ich mir eine Packung irgendwas
aus dem Regal nehme, oder ob mir eine Verkäuferin hinter'm Tresen eine
Packung mit anderem Inhalt rüberreicht als ich verlangt habe.
Wenn deiner Frau 400 gr Brot verkauft worden sind (und das wurde es ja
nach deiner Aussagen anhand des Aufklebers gut erkennbar), ist eben kein
Unterschied.
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
Warum deine Frau statt einem 500g Laib einen 400g Laib erhalten hat...
Sie bekam keinen Laib, sondern eine Packung in goldene Alufolie
verpacktes und in Scheiben geschnittenes Schwarzbrot. Das gibt es
nicht als Laib, weil nicht jeder eine Brotschneidemaschine hat
Das ist dann aber auch ein Laib Brot, nur ein geschnittener Laib
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
...ohne jeden Hinweis darauf, ist für uns doch nur Spekulation, von hier
war ja niemand dabei.
Meine Frau und die Verkäuferin waren dabei - du auf alle Fälle nicht.
Überraschenderweise habe ich das geschrieben.
Deswegen kann dir keiner eine Antwort geben die diesen 100g Unterschied
erklärt.
Post by R.R.Kopp
Was dich allerdings nicht daran hindert, dich in Spekulationen zu
ergehen. Ob es dich überhaupt gibt, so lebensfremd wie du dich gibst,
ist ja auch eine bloße Spekulation.
Lebensfremd?

Ich habe offenbar mehr Lebenserfahrung als du, weil ich schon
Mißverständnisse der verschiedensten Art erlebt habe und deswegen nicht
gleich hinter jedem kleinen Fehler gleich Betrug, Abzocke und das Ende
des Rechtsstaats sehe.
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
Vielleicht hat die Verkäuferin ja gesagt, daß sie nur kleinere Laibe
haben und sie hat es einfach nicht mitbekommen, oder vergessen oder oder
oder.
Sie hat es gesungen!
Danke für die sachliche Antwort....
Damit ist deutlich, daß du dich für eine ernsthafte Diskussion zu deiner
Frage gar nicht interessiert bist.

Offenbar warst du in deinem Leben noch niemals einkaufen, sonst wüsstest
du selbst, daß es da durchaus zu Mißverständnissen kommen kann.
Das kann vielfältig sein, die Verkäuferin kann das mit dem Pfund nicht
mitbekommen haben oder deine Frau einen Hinweis im Stil von "das hat
aber nur 400gr". Oder deine Frau hat einfach nur gesagt "Das Brot da
hinten bitte" (ohne jede Gewichtsangabe) oder die Verkäuferin wußte gar
nicht, daß das Brot nur 400gr wiegt. oder oder oder oder
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
Was ist das eigentlich für ein Backshop, bei dem man Ware mit einem
Etikett bekommt?
Du solltest öfters mal einkaufen. Dann bekommst du auch mit, dass seit
Freigabe der gesetzlich vorgeschriebenen Packungsgrößen in breiter
Front Preiserhöhungen durchgesetzt werden, indem man einfach weniger
in die Packungen tut
Zum Einen geht deine Antwort komplett an meiner Frage vorbei.
Bei einem Backshop mit Bedienung habe ich schlichtweg noch nie (und ich
kaufe seit mindestens 20 Jahren mehrmals die Woche die Lebensmittel
meines Haushaltes ein) erlebt, daß dort Aufkleber auf der abgepackten
Ware war. Kann ja gut sein, daß es das irgendwo gibt, aber ich habe es
noch nie erlebt.


Zum Anderen:
Du solltest öfter mal in ärtzliche Behandlung gehen, dann würdest du
mitbekommen, daß es veränderte Packungsgrößen schon seit Einführung von
abgepackten Lebensmitteln/Produkten gibt.
Von der Freigabe waren übrigens nur eine handvoll Produkte betroffen,
Brot aber nicht. Das war noch nie festgelegt in seiner Packungsgröße.

Es ist auch völlig egal was in irgendwelchen nicht mehr gültigen
Verordnungen gestanden hat.
Wenn auf der Ware (oder am Regal bei Bedientheken) das Brot mit einem
Gewicht von 400g gekennzeichnet ist und dir auch der Preis für dieses
400g Brot berechnet wurde, ist das kein Betrug und kein Verstoß gegen
das Preisauszeichnungsgesetz.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
R.R.Kopp
2010-10-25 21:16:26 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by R.R.Kopp
Sie hat es gesungen!
Danke für die sachliche Antwort....
War mir ein Vergnügen.
Post by Volker "darkon" Riehl
Damit ist deutlich, daß du dich für eine ernsthafte Diskussion zu deiner
Frage gar nicht interessiert bist.
Wenn du daraus entnommen haben solltest, dass ich ungern mit Leuten zu
tun habe, die ein Gespräch mit selbsterfundenen Fakten an sich zu
reißen versuchen, um dann nach ihrer eigenen Melodie zu tanzen - ja,
du hast mich richtig verstanden.
Ich wünsch dir noch ein schönes Leben.
--
Rolf
Volker "darkon" Riehl
2010-10-25 21:57:44 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Wenn du daraus entnommen haben solltest, dass ich ungern mit Leuten zu
tun habe, die ein Gespräch mit selbsterfundenen Fakten an sich zu
reißen versuchen, um dann nach ihrer eigenen Melodie zu tanzen - ja,
du hast mich richtig verstanden.
Ich wünsch dir noch ein schönes Leben.
Was rauchst du bitte?

Wo habe ich irgendwelche Fakten erfunden?


Ab in den Filter, Dummschwätzer


Volker aka darkon
dem die Frau und das Brot leid tun...
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
R.R.Kopp
2010-10-25 23:57:08 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Post by R.R.Kopp
Wenn du daraus entnommen haben solltest, dass ich ungern mit Leuten zu
tun habe, die ein Gespräch mit selbsterfundenen Fakten an sich zu
reißen versuchen...
Ab in den Filter, Dummschwätzer
Du hast mich verstanden - danke!
--
Rolf
Peter Voigt
2010-10-28 21:18:06 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Volker aka darkon
dem die Frau und das Brot leid tun...
In dieser Reihenfolge?
--
The truth is out there.
Volker "darkon" Riehl
2010-10-29 11:37:58 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Volker "darkon" Riehl
Volker aka darkon
dem die Frau und das Brot leid tun...
In dieser Reihenfolge?
Aber ganz exakt.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Thomas Hertel
2010-10-25 21:26:08 UTC
Permalink
Post by Volker "darkon" Riehl
Offenbar warst du in deinem Leben noch niemals einkaufen, sonst wüsstest
du selbst, daß es da durchaus zu Mißverständnissen kommen kann.
Das kann vielfältig sein,
Und wie! Wenn meine Frau Schwarzbrot verlangt, will sie das, was ich
als Graubrot kenne. Wenn sie das will, was bei mir Schwarzbrot heißt,
verlangt sie Vollkornbrot oder Pumpernickel. Zumindest hat der OP ja
wohl die richtige Brotsorte bekommen. Und was den Betrug angeht,
sollte er vielleicht einfach mal § 263 StGB lesen.

Gruß
Thomas
Wolfgang Jäth
2010-10-26 05:23:34 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
Warum deine Frau statt einem 500g Laib einen 400g Laib erhalten hat...
Sie bekam keinen Laib, sondern eine Packung in goldene Alufolie
verpacktes und in Scheiben geschnittenes Schwarzbrot.
Abgepacktes Brot bei einem Back-Shop?????ßßschafresS
Post by R.R.Kopp
Das gibt es
nicht als Laib, weil nicht jeder eine Brotschneidemaschine hat
Naja, man kann Brot auch mit einem ganz einfachen Brotmesser
aufschneiden; hat meine Mutter früher auch immer gemacht.
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
...ohne jeden Hinweis darauf, ist für uns doch nur Spekulation, von hier
war ja niemand dabei.
Meine Frau und die Verkäuferin waren dabei - du auf alle Fälle nicht.
Was dich allerdings nicht daran hindert, dich in Spekulationen zu
ergehen.
LOL; warum bitte hast Du dein OP verfasst, wenn nicht, um die Meinungen
anderer, sogenannte 'Spekualtionen', zu erfahren?

Die einzige Alternative, die mir spontan einfällt, wäre Trollen ...
Post by R.R.Kopp
Post by Volker "darkon" Riehl
Was ist das eigentlich für ein Backshop, bei dem man Ware mit einem
Etikett bekommt?
Du solltest öfters mal einkaufen. Dann bekommst du auch mit, dass seit
Freigabe der gesetzlich vorgeschriebenen Packungsgrößen in breiter
Front Preiserhöhungen durchgesetzt werden, indem man einfach weniger
in die Packungen tut
Bei einem Back-Shop?????ßßßschafresS

<google-Mode> Meinten Sie Pack-Shop? </google-Mode>

Wolfgang
--
Kurt Guenter
2010-10-26 18:10:34 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Nun, es ist schon ein Unterschied, ob ich mir eine Packung irgendwas
aus dem Regal nehme, oder ob mir eine Verkäuferin hinter'm Tresen eine
Packung mit anderem Inhalt rüberreicht als ich verlangt habe.
das ist nur ein Unterschied, wenn sie dir für den 500g-Preis ein
400g-Brot gibt. Ein Verstoss gegen die PreisAngVO kann es also nicht
sein.
Harald Hengel
2010-10-25 21:53:08 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wird vermutlich aber
schon drin sein.
Das Brot war mit 500 Gramm zum Preis x ausgezeichnet?
Ralf . K u s m i e r z
2010-10-25 22:39:18 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Lars Friedrich
Post by R.R.Kopp
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten?
Eine Mogelpackung kann es ja nicht sein, da du selbst erklärt hast, dass
Verpackungsangabe und Inhalt stimmt.
Für den Betrug wird es wahrscheinlich tatsächlich am Vermögensschaden
fehlen.
"Eine Tüte Bonbons bitte!"

- "Bitte sehr - macht fünf Cent!"

??? *Fünf Cent rüberreich* - *nachseh*

"Hören sie mal, da sind ja nur drei ganze Bonbon drin!"

- "Ja, was dachten Sie denn, wieviele sie für fünf Cents bekämen?"
Post by Lars Friedrich
Lügen ist erstmal keine Straftat.
Lügen setzt Vorsatz voraus. Hier würde ich stark auf Dummheit tippen.
Post by Lars Friedrich
Auch für den Eingehungsbetrug,
also die Täuschung um einen Vertragsabschluss zu erreichen, erfordert
(u.a.) einen Schaden.
Obwohl die Packung mit der zutreffenden Gewichtsangabe beschriftet
war, halte ich einen Betrug durch die Verwendung einer unüblichen
Verpackungsgröße durchaus für möglich. Das hat dann aber nicht die
Verkäuferin verbrochen, höchstens dann, wenn der Inhaber sie
instruiert hatte: "Aise, wenn ein Kunde *ein Pfund* verlangt, dann
reichen Sie ihm die 400-g-Packung rüber und sind fein
mucksmäuschenstill, daß da 20 % weniger drin sind, kapiert?" Wenn sie
das mitmacht, ist das Beihilfe.
Post by Lars Friedrich
Du hast hingegen die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen Irrtums
anzufechten.
Evtl. mit der Folge, daß die Bereicherung danach herauszugeben ist, d.
h. er (bzw. seine Frau) bekäme den Kaufpreis zurück, hätte aber den
Wert der vermutlich verbrauchten 400 g Brot zu ersetzen. Wenn der
Kaufpreis der übliche für ein Pfund war, bekäme sie also 20 % davon
heraus.
Post by Lars Friedrich
Des Weiteren kannst du prüfen, ob dir ein Folgeschaden
entstanden ist - der wäre dann über 823 BGB zivilrechtlich einzufordern.
Ebenso könnte ein Mitbewerber wahrscheinlich die Unterlassung nach §3
UWG verlangen. Das ist aber keine Anspruchsgrundlage für dich.
Ich will das Mittelalter zuück. Da ist man mit Weinpanschern und
betrügerischen Bäckern viel rustikaler verfahren. Selbst Piraten hat
man da noch am Strand aufgehängt und dreimal die Flut drüber
hinweggehen lassen, anstatt sie einfach ziehen zu lassen. (Ist das
eigentlich nicht Strafvereitelung?)

<Gerber-Mode>
An Ort uns Stelle versenken, das Gesindel!
</Mode Gerber>


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
R.R.Kopp
2010-10-26 00:14:38 UTC
Permalink
Post by Ralf . K u s m i e r z
Ich will das Mittelalter zuück. Da ist man mit Weinpanschern und
betrügerischen Bäckern viel rustikaler verfahren. Selbst Piraten hat
man da noch am Strand aufgehängt und dreimal die Flut drüber
hinweggehen lassen, anstatt sie einfach ziehen zu lassen. (Ist das
eigentlich nicht Strafvereitelung?)
<Gerber-Mode>
An Ort uns Stelle versenken, das Gesindel!
</Mode Gerber>
Na, wenigstens gibt's außer meiner Frau und mir noch Zweie, die den
Humor angesichts solcher Bereicherungstricks der Unternehmer nicht
verlieren.
Meine Frau meinte, sie werde dort nicht mehr einkaufen - auch wenn der
Verlust durchaus überschaubar ist und das Schwarzbrot ganz gut
schmeckt.
--
Rolf
Carsten Thumulla
2010-10-26 05:12:35 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Post by Ralf . K u s m i e r z
Ich will das Mittelalter zuück. Da ist man mit Weinpanschern und
betrügerischen Bäckern viel rustikaler verfahren. Selbst Piraten hat
man da noch am Strand aufgehängt und dreimal die Flut drüber
hinweggehen lassen, anstatt sie einfach ziehen zu lassen. (Ist das
eigentlich nicht Strafvereitelung?)
<Gerber-Mode>
An Ort uns Stelle versenken, das Gesindel!
</Mode Gerber>
Nicht nur der Verkäufer sondern auch der Käufer muß den Tausch
kontrollieren.

Wenn die Piraten zu Dir sagen, die Durchfahrt kostet vier Gulden, dann
lieferst Du ja auch kein Fünfguldenstück ab, dann willst Du was zurück.

In diesem Falle tue ich mich schwer, von Betrug zu reden. 400g stehen ja
drauf.

Anders sähe das aus, wenn man zwei Pfund Mehl verlangt und bekommt eine
Tüte mit klein gedruckten 864g und der Kuchen fürs Wochenende wird
dadurch nix. Dann tritt ein Schaden ein.
Post by R.R.Kopp
Na, wenigstens gibt's außer meiner Frau und mir noch Zweie, die den
Humor angesichts solcher Bereicherungstricks der Unternehmer nicht
verlieren.
Worin bestand die Bereicherung? 400g bekommen >> 400g bezahlt
Post by R.R.Kopp
Meine Frau meinte, sie werde dort nicht mehr einkaufen - auch wenn der
Verlust durchaus überschaubar ist und das Schwarzbrot ganz gut
schmeckt.
Es ist doch kein Schaden eingetreten, oder sehe ich was falsch?


Carsten
--
Post by R.R.Kopp
Nun, das Prinzip der Unternehmensberatung besteht darin, zunächst eine
Kompetenzdifferenz zu suggerieren. Für diese Differenz zahlt dann
das beratene Unternehmen. Es geht also ganz klar um Hierarchie
und Sprachhoheit.
(Dirk Baecker, Die Form des Unternehmens, Frankfurt/M 1993)
Carsten Thumulla
2010-10-25 18:23:02 UTC
Permalink
http://www.google.com/search?&q=Pfundskerl

Was ja nun glasklar Betrug ist
A n d r e a s A r n o l d
2010-10-26 17:10:06 UTC
Permalink
Post by R.R.Kopp
Meine Frau hatte am Samstag ein Pfund Schwarzbrot gekauft. Zufällig
sah ich heute, dass auf dem Palet ein Etikett klebt mit der
Inhaltsangabe: 400 Gramm.
Nun wären die fehlenden 100 Gramm ja die sache meiner Frau, wenn sie
das Paket im Supermarkt selber aus dem Regal genommen hätte. Hier aber
hat sie es in einem "Back-Shop" gerkauft, wie es sie häufig als
Untermieter in Supermärkten gibt.
Sie hat "1 Pfund Schwarzbrot" verlangt, und die Verkäuferin hat ihr
eine Päckchen mit 400 Gramm ausgehändigt.
Geht das noch als Mogelpackung durch, oder ist die Grenze zum Betrug
bereits überschritten? Ein Pfund ist doch eine allgemein gebräuchliche
Gewichtsangabe - oder ist damit bloß "so ungefähr ein halbes Kilo"
gemeint?
Weder noch. Es steht doch drauf, wie viel drin ist. Wenn man nicht
liest, was auf der Packung steht, ist das sicher nicht das Problem von
Dritten.

Nebenbei gibt es SI-Einheiten, wozu das Pfund nicht gehört :-).
Lesen Sie weiter auf narkive:
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