Discussion:
Erfolglose PKW-Reparatur verrechnen?
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Wilhelm
2010-02-21 13:38:08 UTC
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Ich bitte euch um eure Meinung zu feolgendem Sachverhalt:

An meinem Opel gab es einen sporadischen Elektronikfehler. Die Werkstatt
empfahl ein Update der Software - was ich für ca. 80 Euro durchführen ließ.
Wie so oft - so auch diesmal: Es hatte keinen Erfolg; der Fehler trat immer
noch auf - das entprechende Teil muss getauscht werden, was nun 600 Euro
kostet.
Meine Frage nach Verrechnung des erfolglosen Softwareupdates wurde strikt
verneint.

Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für nix
bezahlt hab.

Danke, Gruß D. Wilhelm
Thomas Kempowski
2010-02-21 13:51:03 UTC
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Post by Dieter Wilhelm
An meinem Opel gab es einen sporadischen Elektronikfehler. Die Werkstatt
empfahl ein Update der Software - was ich für ca. 80 Euro durchführen
ließ. Wie so oft - so auch diesmal: Es hatte keinen Erfolg; der Fehler
trat immer noch auf - das entprechende Teil muss getauscht werden, was
nun 600 Euro kostet.
Meine Frage nach Verrechnung des erfolglosen Softwareupdates wurde
strikt verneint.
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Das stimmt aber nicht. Du hast 80 Euro für das Update bezahlt. Das
Update hat nur nicht zur Fehlerbeseitigung geführt.

Wenn es sachgerecht war, zunächst ein Software-Update durchzuführen, und
Vieles spricht wohl dafür, dann muss das auch bezahlt werden, selbst
wenn dies noch nicht zur Fehlerbeseitigung geführt hat.
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Hans-Jürgen Meyer
2010-02-21 17:41:27 UTC
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Post by Thomas Kempowski
Post by Dieter Wilhelm
An meinem Opel gab es einen sporadischen Elektronikfehler. Die Werkstatt
empfahl ein Update der Software - was ich für ca. 80 Euro durchführen
ließ. Wie so oft - so auch diesmal: Es hatte keinen Erfolg; der Fehler
trat immer noch auf - das entprechende Teil muss getauscht werden, was
nun 600 Euro kostet.
Meine Frage nach Verrechnung des erfolglosen Softwareupdates wurde
strikt verneint.
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Das stimmt aber nicht. Du hast 80 Euro für das Update bezahlt. Das
Update hat nur nicht zur Fehlerbeseitigung geführt.
Wenn es sachgerecht war, zunächst ein Software-Update durchzuführen, und
Vieles spricht wohl dafür, dann muss das auch bezahlt werden, selbst
wenn dies noch nicht zur Fehlerbeseitigung geführt hat.
Was sagst Du zu diesem Dialog:
Werkstatt: "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein Update der
Software durchführen."

Ich sage dazu: Der Fehler besteht immer noch, das Update war unnötig,
der Auftrag wurde nicht erfüllt - eine Bezahlung würde ich ablehnen.

Hans-Jürgen
Thomas Kempowski
2010-02-21 17:51:20 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Werkstatt: "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein Update der
Software durchführen."
Ich sage dazu: Der Fehler besteht immer noch, das Update war unnötig,
der Auftrag wurde nicht erfüllt - eine Bezahlung würde ich ablehnen.
Und ich würde Dir antworten: Solange Du nicht zahlst, kriegst Du Deinen
Wagen nicht.
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Hans-Jürgen Meyer
2010-02-21 20:33:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Kempowski
Post by Hans-Jürgen Meyer
Werkstatt: "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein Update der
Software durchführen."
Ich sage dazu: Der Fehler besteht immer noch, das Update war unnötig,
der Auftrag wurde nicht erfüllt - eine Bezahlung würde ich ablehnen.
Und ich würde Dir antworten: Solange Du nicht zahlst, kriegst Du Deinen
Wagen nicht.
Ich würde lachen und zahlen. Den Rest kann der Ombudsmann oder RA
erledigen.

Aber ich lese "...muss getauscht werden" als "es ist noch nicht erfolgt
und den Wagen haben die noch nicht". Daher würde ich an dieser Stelle
erstmal die Werkstatt wechseln. Außerdem hat man noch die günstige
Position zu sagen: "Das wird erstattet oder die große Reparatur erfolgt
nicht bei euch" oder "beim nächsten Neuwagen werde ich das
berücksichtigen" oder ...

Allein die Vorgehensweise der Fehlerbehebung gibt mir doch arg zu
denken. "Dann machen wir mal ein Softwareupdaten und schauen ob es weg
ist" zeugt sowas von "ich habe keine Ahnung wo es wirklich liegen
könnte" das ich mir einen zweiten Rat von einer kompetenteren Werkstatt
holen würde.

Persönlich habe ich noch nie für ein Softwareupdate beim Auto gezahlt.
Aber das mag natürlich daran liegen, das Opel am Rande des Abgrundes steht.

Hans-Jürgen
Thomas Kempowski
2010-02-21 20:49:16 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ich würde lachen und zahlen. Den Rest kann der Ombudsmann oder RA
erledigen.
Was sollen die erledigen?
Post by Hans-Jürgen Meyer
Aber ich lese "...muss getauscht werden" als "es ist noch nicht erfolgt
und den Wagen haben die noch nicht". Daher würde ich an dieser Stelle
erstmal die Werkstatt wechseln. Außerdem hat man noch die günstige
Position zu sagen: "Das wird erstattet oder die große Reparatur erfolgt
nicht bei euch" oder "beim nächsten Neuwagen werde ich das
berücksichtigen" oder ...
Ack.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Allein die Vorgehensweise der Fehlerbehebung gibt mir doch arg zu
denken. "Dann machen wir mal ein Softwareupdaten und schauen ob es weg
ist" zeugt sowas von "ich habe keine Ahnung wo es wirklich liegen
könnte"
Wieso zeugt es von Inkompetenz, wenn eine Werkstatt die Ursache eines
vom Kunden geschildeten Fehlerbildes nicht sofort bestimmen kann?
Post by Hans-Jürgen Meyer
das ich mir einen zweiten Rat von einer kompetenteren Werkstatt
holen würde.
Du wirst keine Werkstatt finden, die bei mehreren möglichen
Fehlerursachen die Kosten für die Fehlersuche tragen würde. Die
Fehlersuche bei unklarer Ursache ist in aller Regel werkvertraglich
geschuldet und vom Kunden zu zahlen.
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Hans-Jürgen Meyer
2010-02-21 22:05:53 UTC
Permalink
Post by Thomas Kempowski
Post by Hans-Jürgen Meyer
Ich würde lachen und zahlen. Den Rest kann der Ombudsmann oder RA
erledigen.
Was sollen die erledigen?
Klären ob die Vorgehensweise korrekt oder unnötig war. Unnötig war sie
m.E. wenn der Fehler nicht in der Liste der bekannten Fehler steht. Die
zu prüfen ist gerade bei älteren Fahrzeugen sinnvoll. Wurde dies nicht
getan, so überzeugt mich die Vorgehensweise keinesfalls. Ganz im Gegenteil.

[...]
Post by Thomas Kempowski
Post by Hans-Jürgen Meyer
Allein die Vorgehensweise der Fehlerbehebung gibt mir doch arg zu
denken. "Dann machen wir mal ein Softwareupdaten und schauen ob es weg
ist" zeugt sowas von "ich habe keine Ahnung wo es wirklich liegen
könnte"
Wieso zeugt es von Inkompetenz, wenn eine Werkstatt die Ursache eines
vom Kunden geschildeten Fehlerbildes nicht sofort bestimmen kann?
Nein, das allein ist bei weitem nicht inkompetent. Aber die
Vorgehensweise. Das ganze mal probehalber mit einem kostenpflichtigen
Softwareupdate zu versuchen ist für mich inkompetent. So sucht man m.E.
keine Fehler. Da ich selbst mit Software zu tun habe ist mir diese
Vorgehensweise durchaus geläufig. Gerade deswegen ist Sie für mich eben
auch nicht akzeptabel. Schließlich könnte man ja so nach und nach: auch
mal den Motor tauschen, den Anlasser, die Lichtmaschine, oder...
So sucht und behebt man keine Fehler.
Post by Thomas Kempowski
Post by Hans-Jürgen Meyer
das ich mir einen zweiten Rat von einer kompetenteren Werkstatt
holen würde.
Du wirst keine Werkstatt finden, die bei mehreren möglichen
Fehlerursachen die Kosten für die Fehlersuche tragen würde. Die
Sicher ist das nicht einfach. Wobei ich diesbezüglich immer recht gute
Erfahrungen gemacht habe. Allerdings bin ich auch seit Jahrzehnten in
meiner Werkstatt Kunde. Aber es gibt riesige Unterschiede in der Art wie
man Fehler sucht. Eine große bekannte Reparaturwerkstattkette tauscht
häufigst munter drauf los. Allein schon weil es Provisionen für die MA
gibt.
Post by Thomas Kempowski
Fehlersuche bei unklarer Ursache ist in aller Regel werkvertraglich
geschuldet und vom Kunden zu zahlen.
Wie Du selbst schreibst "in aller Regel" - aber eben nicht immer.

Hans-Jürgen
Thomas Kempowski
2010-02-22 08:39:18 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Klären ob die Vorgehensweise korrekt oder unnötig war.
Dann sind wir uns ja im Grunde einig. Der Vergütungsanspruch ist
durchsetzbar, wenn die Maßnahme sachgerecht war.

Ob sie sachgerecht war, kann dem OP nicht entnommen werden. Da steht
nur, dass es einen "sporadischen Elektronikfehler" gab und die Werkstatt
ein Software-Update empfahl.

Deshalb besteht auch noch kein Grund, öffentlich Werkstatt-Bashing zu
betreiben und Dieter völlig unberechtigt gegen seine Werkstatt in
Stellung zu bringen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Nein, das allein ist bei weitem nicht inkompetent. Aber die
Vorgehensweise. Das ganze mal probehalber mit einem kostenpflichtigen
Softwareupdate zu versuchen ist für mich inkompetent. So sucht man m.E.
keine Fehler. Da ich selbst mit Software zu tun habe ist mir diese
Vorgehensweise durchaus geläufig. Gerade deswegen ist Sie für mich eben
auch nicht akzeptabel. Schließlich könnte man ja so nach und nach: auch
mal den Motor tauschen, den Anlasser, die Lichtmaschine, oder...
So sucht und behebt man keine Fehler.
Wir können gar nicht wissen, ob die Werkstatt "mal probehalber"
gearbeitet hat. Wir wissen auch nicht, ob die Suchprotokolle bei einem
"sporadischen Elektronikfehler" eingehalten wurden. Wir wissen ja nicht
einmal, worum es bei diesem "sporadischen Elektronikfehler" überhaupt geht.

Deshalb halte ich jede Spekulation über eine schlecht arbeitende
Werkstatt für das, was es ist: Für aus der Luft gegriffen.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Thomas Kempowski
Fehlersuche bei unklarer Ursache ist in aller Regel werkvertraglich
geschuldet und vom Kunden zu zahlen.
Wie Du selbst schreibst "in aller Regel" - aber eben nicht immer.
Es ist aber nicht sehr originell, darauf hinzuweisen, dass es im
Vertragsrecht immer auf die konkrete Vereinbarung ankommt. Wenn im
Massengeschäft der Kfz-Reparatur in aller Regel auch der Aufwand zur
Fehlersuche werkvertraglich geschuldet ist, ist der Einwand, das gelte
aber nicht immer, gar kein Einwand, sondern eine Bestätigung der Regel.
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Wolfgang Jäth
2010-02-22 07:38:31 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Post by Thomas Kempowski
Post by Hans-Jürgen Meyer
Allein die Vorgehensweise der Fehlerbehebung gibt mir doch arg zu
denken. "Dann machen wir mal ein Softwareupdaten und schauen ob es weg
ist" zeugt sowas von "ich habe keine Ahnung wo es wirklich liegen
könnte"
Wieso zeugt es von Inkompetenz, wenn eine Werkstatt die Ursache eines
vom Kunden geschildeten Fehlerbildes nicht sofort bestimmen kann?
Nein, das allein ist bei weitem nicht inkompetent. Aber die
Vorgehensweise. Das ganze mal probehalber mit einem kostenpflichtigen
Softwareupdate zu versuchen ist für mich inkompetent. So sucht man m.E.
keine Fehler. Da ich selbst mit Software zu tun habe ist mir diese
Vorgehensweise durchaus geläufig. Gerade deswegen ist Sie für mich eben
auch nicht akzeptabel. Schließlich könnte man ja so nach und nach: auch
mal den Motor tauschen, den Anlasser, die Lichtmaschine, oder...
So sucht und behebt man keine Fehler.
Ähm; Du hast noch keine *wirklichen* Fehler *gesucht* ... <g>
Post by Hans-Jürgen Meyer
Sicher ist das nicht einfach. Wobei ich diesbezüglich immer recht gute
Erfahrungen gemacht habe. Allerdings bin ich auch seit Jahrzehnten in
meiner Werkstatt Kunde. Aber es gibt riesige Unterschiede in der Art wie
man Fehler sucht. Eine große bekannte Reparaturwerkstattkette tauscht
häufigst munter drauf los.
Die *suchen* IMHO auch nicht, sondern arbeiten stur nach Schema F eine
Liste o. ä. ab.
Post by Hans-Jürgen Meyer
Allein schon weil es Provisionen für die MA gibt.
Das ist sicherlich auch ein Grund.

Wolfgang
--
Thomas Mayer
2010-02-23 14:33:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Jäth
Ähm; Du hast noch keine *wirklichen* Fehler *gesucht* ... <g>
Das ist doch egal ob er schon mal etwas gesucht hat!

Die Werkstatt hat gesagt "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein
Softwareupdate einspielen ...."

Der Fehler war dadurch nicht behoben und somit soll Sie den unnötigen
Update einfach rausnehmen und gut ist - alles andere gibt Ärger!!

Wie oben schon geschrieben: Auftrag nicht erledigt!


CU
TOM
Wolfgang Jäth
2010-02-23 21:26:19 UTC
Permalink
Post by Thomas Mayer
Post by Wolfgang Jäth
Ähm; Du hast noch keine *wirklichen* Fehler *gesucht* ... <g>
Das ist doch egal ob er schon mal etwas gesucht hat!
Die Werkstatt hat gesagt "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein
Softwareupdate einspielen ...."
Hat sie das?

<news:hlrcp1$jms$***@online.de>:
| Die Werkstatt empfahl ein Update der Software - was ich für ca. 80
| Euro durchführen ließ.
Post by Thomas Mayer
Der Fehler war dadurch nicht behoben und somit soll Sie den unnötigen
Update einfach rausnehmen und gut ist -
Warum sollte die Werkstatt etwas rückgängig machen, was der OP seiner
Aussage nach selbst gemacht hat?
Post by Thomas Mayer
alles andere gibt Ärger!!
Blödsinn.
Post by Thomas Mayer
Wie oben schon geschrieben: Auftrag nicht erledigt!
S. o.

Wolfgang
--

Frank Kozuschnik
2010-02-21 19:34:32 UTC
Permalink
Post by Hans-Jürgen Meyer
Werkstatt: "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein Update der
Software durchführen."
Ich sage dazu: Der Fehler besteht immer noch, das Update war unnötig,
der Auftrag wurde nicht erfüllt - eine Bezahlung würde ich ablehnen.
Wie lautete denn der Auftrag - "führen Sie das Software-Update durch"
oder "beseitigen Sie den Fehler"?
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die Werkstatt empfahl ein Update der Software - was ich für
ca. 80 Euro durchführen ließ.
Hans-Jürgen Meyer
2010-02-21 20:47:34 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Hans-Jürgen Meyer
Werkstatt: "Um den Fehler zu beseitigen müssen wir ein Update der
Software durchführen."
Ich sage dazu: Der Fehler besteht immer noch, das Update war unnötig,
der Auftrag wurde nicht erfüllt - eine Bezahlung würde ich ablehnen.
Wie lautete denn der Auftrag - "führen Sie das Software-Update durch"
oder "beseitigen Sie den Fehler"?
Post by Hans-Jürgen Meyer
Die Werkstatt empfahl ein Update der Software - was ich für
ca. 80 Euro durchführen ließ.
Das war also nur mal so um zu probieren? Halte ich aus Sicht eines
Kunden wohl für sehr unwahrscheinlich. Entweder steht das genannte
Problem in der Liste der Softwarefehler oder die "Empfehlung" ist reine
Geldschneiderei oder Verarschung.

Interessant wäre noch die Frage nach dem Alter des Wagens. Je älter umso
schwachsinniger ist die Empfehlung. Und bei einen jüngeren (bis 2 Jahre)
würde ich es dann mal mit der "Gewährleistung" versuchen...

Hans-Jürgen
Gerd Schweizer
2010-02-21 14:11:48 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
An meinem Opel gab es einen sporadischen Elektronikfehler. Die Werkstatt
empfahl ein Update der Software - was ich für ca. 80 Euro durchführen
ließ. Wie so oft - so auch diesmal: Es hatte keinen Erfolg; der Fehler
trat immer noch auf - das entprechende Teil muss getauscht werden, was
nun 600 Euro kostet.
Meine Frage nach Verrechnung des erfolglosen Softwareupdates wurde
strikt verneint.
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Hier stellt sich imho die Frage, wie der Auftrag lautete. Fehler
beseitigen oder?
--
Liebe Grüße, Gerd
Satelliten FAQ, PC-Tipps, Katzen, Mopped, Garten, Heimwerken:
http://www.satgerd.de/
Armin Wolf
2010-02-21 18:55:41 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro
für nix bezahlt hab.
Nein, Du hast dafür eine reelle Chance bekommen, auf die 600 EUR
Reparatur verzichten zu können.

Natürlich hättest Du auch gleich den 600 EUR- Austausch beauf-
tragen können, und dann später gefragt: "Hätte es nicht ein Soft-
ware- Update auch getan?".

Aber - Verglichen mit Lotto war die Chance wirklich gut.
Ralf Teschenbaum
2010-02-21 22:16:14 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird. Wenn der
Auftrag "Fehler beseitigen" lautete, wäre nach der erfolglosen Reparatur für
80 Euro eine kostenfreie Nachbesserung fällig.

Oder liege ich falsch?
Thomas Hochstein
2010-02-21 23:34:22 UTC
Permalink
Post by Ralf Teschenbaum
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird.
Genau das dürfte die entscheidende Frage sein, ja.
Wolf Stringhammer
2010-02-21 23:45:33 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Ralf Teschenbaum
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird.
Genau das dürfte die entscheidende Frage sein, ja.
Selbst wenn man einen Werkvertrag annimmt, heißt das nicht, dass er
zum Preis von 80 Euro erledigt wird, solange die 80 Euro nicht als
festpreis vereinbart waren. Dem OP kann man keinen Festpreis (m.E.
aber auch keinen Werkauftrag) entnehmen.

W.
Armin Wolf
2010-02-22 06:51:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Teschenbaum
Post by Dieter Wilhelm
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird. Wenn
der Auftrag "Fehler beseitigen" lautete, wäre nach der erfolglosen
Reparatur für 80 Euro eine kostenfreie Nachbesserung fällig.
Oder liege ich falsch?
Werkvertrag Ja, aber:

"Sollen wir vorher ein SW- Update versuchen, so dass der
Austauch möglicherweise vermieden werden kann?"

Das waren 80 EUR für eine erweiterte Diagnose.
Ergebnis dieses Werks:
"Teil so defekt, daß Austausch nicht vermeidbar"
oder:
"Es leigt wirklich an diesem Teil, da daß Austausch notw."

Sorry, hatte dasselbe aber auch schon mal bei einem ABS- Controll- Gerät.

Erst ein relativ teurer Versuch, das Gerät "zu entlüften"
Aber ein Ventil definitiv undicht.

Dann der x.xxx,xx EUR Austausch + erneutes Entlüften.
Thomas Kempowski
2010-02-22 08:39:15 UTC
Permalink
Post by Ralf Teschenbaum
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird.
Reparaturverträge sind nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel
Werkverträge.
Post by Ralf Teschenbaum
Wenn
der Auftrag "Fehler beseitigen" lautete, wäre nach der erfolglosen
Reparatur für 80 Euro eine kostenfreie Nachbesserung fällig.
Oder liege ich falsch?
Da liegst Du richtig. Nur wird es in aller Regel keine Kfz-Werkstatt
geben, die nach einer Symptombescheibung des Kunden ohne klare
Ursachenerkennung einen solchen Auftrag annehmen würde.

Außerdem ist für eine Werkstatt nach dem objektiven Empfängerhorizont
erkennbar, dass ein Kunde, der mit einer Fehlerbeschreibung ohne klare
Fehlerursache ankommt, Rechtsbindungswille dafür hat, dass die
notwendigen Vorarbeiten zur eigentlichen Fehlerbeseitigung ebenfalls
geschuldet sein sollen.

Dass Kunden bei nicht sofort erfolgreicher bzw. endgültig erfolgloser
Reparatur bestimmte Kostenbestandteile nicht zahlen wollen, gehört zu
den Klassikern im anwaltlichen Geschäft: "Wieso Fehlersuche? Ich habe
der Werkstatt doch den Fehler beschrieben. Die sollten ihn nicht suchen,
sondern beseitigen!"

Spitzenreiter bleibt aber weiterhin: "Was, Sie wollen Geld für ihren
Rechtsrat? Ich hab doch nur gefragt!?"
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Helmut Richter
2010-02-22 10:00:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Kempowski
Spitzenreiter bleibt aber weiterhin: "Was, Sie wollen Geld für ihren
Rechtsrat? Ich hab doch nur gefragt!?"
Der Hund des Anwalts klaut eine Wurst beim Metzger und läuft damit weg.
Fragt der Metzger:

- Na, Herr Rechtsanwalt, was sagt das Gesetz zu diesem Fall?

- Das ist eindeutig: ich muss Ihnen die Wurst ersetzen.

- Dann bekomme ich 7 EUR von Ihnen.

- Das verrechne ich mit der Erstberatungsgebühr für Ihren Fall.
--
Helmut Richter
Thomas Kempowski
2010-02-22 10:48:36 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Der Hund des Anwalts klaut eine Wurst beim Metzger und läuft damit weg.
- Na, Herr Rechtsanwalt, was sagt das Gesetz zu diesem Fall?
- Das ist eindeutig: ich muss Ihnen die Wurst ersetzen.
- Dann bekomme ich 7 EUR von Ihnen.
- Das verrechne ich mit der Erstberatungsgebühr für Ihren Fall.
:-)

In Wahrheit würde es aber diesem Anwalt ausgesprochen schwer fallen,
einen Vertragsschluss schlüssig darlegen zu können.
--
Mit freundlichem Gruß
Thomas Kempowski
Wolfgang Jäth
2010-02-22 15:29:34 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Thomas Kempowski
Spitzenreiter bleibt aber weiterhin: "Was, Sie wollen Geld für ihren
Rechtsrat? Ich hab doch nur gefragt!?"
Der Hund des Anwalts klaut eine Wurst beim Metzger und läuft damit weg.
- Na, Herr Rechtsanwalt, was sagt das Gesetz zu diesem Fall?
- Das ist eindeutig: ich muss Ihnen die Wurst ersetzen.
- Dann bekomme ich 7 EUR von Ihnen.
- Das verrechne ich mit der Erstberatungsgebühr für Ihren Fall.
- Kein Problem; dann ersetzen sie mir doch bitte gleich noch meine
notwendige Auslage von 7 EUR in Form einer Rechtsberatung ...

Wolfgang
--
Christian Stauffer
2010-02-22 08:53:19 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Ich halte es für einen Werkvertrag, bei dem Erfolg geschuldet wird. Wenn der Auftrag "Fehler beseitigen" lautete, wäre nach der
erfolglosen Reparatur für 80 Euro eine kostenfreie Nachbesserung fällig.
Wenn der Auftrag "Fehler beseitigen" gelautet hätte, dann hätte aber die
Garage nicht gesagt "kostet 80 Euro" sondern "kostet soviel wie's kostet".

Die Garage hat gesagt "wir machen mal ein Software Update, kostet 80 EUR,
evtl. ist's dann schon behoben" und der Kunde hat Ja gesagt (steht so ja
sogar mehr oder weniger im OP). Die Garage wär ja schön blöd wenn sie sagen
würde "Wir wissen zwar nicht was die Karre für ein Problem hat, aber klaro,
für 80 EUR flicken wir das. Wir fangen mal mit nem Software Update an."
Oder liege ich falsch?
IMHO ja. Lägest du richtig, müsste die Garage für 80 EUR alles unternehmen
um den Fehler zu beheben, also im Extremfall auch das 600 EUR Teil gratis
einbauen. Darauf hätten sie sich wohl kaum eingelassen.

Christian
Harald Hengel
2010-02-22 07:03:46 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Wie ist eure Meinung dazu? Gefühlsmäßig sage ich, daß ich 80 Euro für
nix bezahlt hab.
Naja, du profitierst von der neuen Software. ;-)
Ob sie dir wirklich einen Vorteil bringt steht auf einem anderen Blatt.
Und 80 Euro um mal eben den Computer anzuschliessen und die neue
Software aufzuspielen ist reichlich Abzocke.
Bei Computersoftware zumindest hat sich durchgesetzt, dass Bugfixes
kostenlos sind.
Die Autohersteller dagegen sehen es als Chance den Kunden weiter zu
schröpfen.

Die Schwierigkeit in deinem Fall ist, unter welcher Vorraussetzung der
Auftrag erteilt wurde.
Wenn die Werkstatt versprochen hat den Fehler damit zu beheben sollte
sie dir die 80 Euro erstatten.
Wenn sie gesagt hat, "wir könnten es versuchen" und du gesagt hast,
"versuchen sie mal", ist es wohl eher dein Pech.

Harald
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